Historisch Gewachsene Altsysteme — Due Diligence
Treuenfels Yamamoto Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, LL.M. (Oxford)
Rechtsgrundlagen
- §§ 1–30g BetrAVG (vollständig anwendbar auf Altzusagen, soweit nach dem 22.12.1974 erteilt)
- § 1b BetrAVG (Unverfallbarkeit — historische Fristen: bis 1999 fünf Jahre + Alter 35; ab 2001 fünf Jahre + Alter 30; seit 2018 drei Jahre + Alter 21)
- § 30f BetrAVG (Übergangsregelungen — Schutz für Zusagen zwischen 1975 und 2001)
- § 30g BetrAVG (Übergangsregelungen für Zusagen vor 1975 — Sonderregelungen)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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- BetrVG § 99 ff. (Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen — Relevanz für historische Sonderzusagen leitende Angestellte)
- § 6a EStG (Steuerliche Passivierungspflicht für Direktzusagen — auch Altzusagen)
- Tarifverträge: Altersversorgungstarifvertrag ATV, ATV-K (öffentlicher Dienst); branchenspezifische Tarifverträge (chemische Industrie, Metall, Banken)
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Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Vorgehen
Schritt 1: Inventory-Aufbau — Systematische Erfassung
Dr. von Sompeh-Ostermann entwickelt für jeden Mandanten ein strukturiertes Inventory-System (Global Plan Inventory — auf Deutschland bezogen: Deutschland-Inventory).
Inventory-Dimensionen:
- Zusage-Ebene:
- Zusagegeber (Gesellschaft, ggf. Muttergesellschaft als Schuldbeitrittspartnerin)
- Zusagedatum (entscheidet über anwendbare Unverfallbarkeitsfristen)
- Zusageart (Leistungs-, beitragsorientierte Leistungs-, Beitragszusage mit Mindestleistung)
- Durchführungsweg
- Kollektiv- oder Einzelzusage; Gesamtzusage; Betriebsvereinbarung
- Personenkreis:
- Aktive Anwärter (mit Zusagedatum, Eintrittsdatum, Geburtsdatum)
- Rentner (Beginn, Leistungsart, monatliche Rente)
- Unverfallbar Ausgeschiedene (Berechnungsdatum, Anwartschaftshöhe)
- Sonderfälle: Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer (außerhalb BetrAVG — eigenes Register)
- Leistungsarten:
- Altersrente (Regelaltersrente, vorgezogene Rente)
- Invalidenrente (volle/teilweise Erwerbsminderung)
- Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente, Waisenrente)
- Einmalleistungen (Kapitalabfindungen, Sterbegeld)
- Besonderheiten Altzusagen (1970er/1980er):
- Gesamtversorgungszusagen (Bruttolohn- oder Nettolohnabhängig) — besonders risikoreich bei Rentenreformen
- Dynamische Rentenformeln (endgehaltsbezogen, Karrierekurven-Berechnungen)
- Anrechnungsklauseln auf gesetzliche Rente: Wie werden Rentenreformen (Absenkung Rentenniveau) berücksichtigt?
- Vorstandsversorgungsordnungen (Dienstvertrag-basiert) — steuerliche Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG besonders prüfen
Schritt 2: Altzusagen-Spezifika (1970er/1980er)
Typische Problemfelder bei Altzusagen der 1970er und 1980er:
Gesamtversorgungssystem
Viele Unternehmen hatten bis in die 1990er Jahre Gesamtversorgungssysteme: Die Betriebsrente soll zusammen mit der gesetzlichen Rente ein bestimmtes Gesamtversorgungsniveau (z.B. 75 % des letzten Nettogehalts) erreichen. Durch die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus steigt die Betriebsrente automatisch — latentes Risiko.
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schriftformprobleme
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Versorgungstarifverträge
In zahlreichen Branchen existieren Versorgungstarifverträge (chemische Industrie — ChemTV, Metalltarifverträge, Banken-TV, öffentlicher Dienst ATV/ATV-K). Diese binden tarifgebundene Arbeitgeber und sind durch Betriebsvereinbarung grundsätzlich nicht unterschreitbar (§ 4 Abs. 3 TVG — Günstigkeitsprinzip).
Besonderer Prüfbedarf:
- Tarifbindung des Mandanten? (Mitgliedschaft AG-Verband, Haus-TV)
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Branchenspezifische TV: Eigene Systeme oft abweichend von §§ 1 ff. BetrAVG (z.B. eigene Unverfallbarkeitsfristen, eigene Anpassungsregelungen)
Sonderzusagen Führungskräfte
Leitende Angestellte (§ 5 Abs. 3 BetrVG) und Vorstände haben häufig individuelle Versorgungsvereinbarungen im Dienstvertrag. Diese sind zu inventarisieren und auf:
- Schriftformkonformität (§ 6a EStG verlangt Schriftlichkeit für Steueranerkennung)
- Benachteiligung anderer Arbeitnehmer (§ 4 Abs. 4 BetrAVG)
- Steuerliche Unverfallbarkeit (§ 6a EStG Abs. 2 Nr. 3 — keine Pensions-Rückstellung bei unter drei Jahren Zusage)
- Angemessenheit (verdeckte Gewinnausschüttung bei GmbH)
Schritt 3: Risk Map
Dr. von Sompeh-Ostermann erstellt eine Risk Map als zentrales Steuerungsdokument:
Risk Map — Dimensionen:
| Risikokategorie | Beschreibung | Einstufung (1-4) | Handlungsbedarf | |----------------|-------------|-----------------|----------------| | Gesamtversorgungsrisiko | Anrechnung gesetzliche Rente; Rentenreform-Sensitivität | [1 bis 4] | [sofort/mittelfristig/beobachten] | | Altzusagen ohne Dokumentation | Mündliche Zusagen; betriebliche Übung; Rekonstruktionsbedarf | [1 bis 4] | [...] | | Versorgungstarifverträge | Tarifbindung; Günstigkeitsvergleich; Differenzlohnansprüche | [1 bis 4] | [...] | | Sonderzusagen FK | Vollständigkeit; Steuerkonformität; Angemessenheit | [1 bis 4] | [...] | | Pensionskassen-Unterdeckung | Sanierungsbeiträge; Haftung Arbeitgeber | [1 bis 4] | [...] | | § 16-Compliance | Anpassungshistorie; unterlassene Anpassungen | [1 bis 4] | [...] | | Drei-Stufen-Compliance | Historische Eingriffe; potenzielle Klagen | [1 bis 4] | [...] | | Datenvollständigkeit | Lücken in Mitarbeiterstammdaten; fehlende Unterlagen | [1 bis 4] | [...] |
Einstufung: 1 = kein Risiko, 2 = geringes Risiko, 3 = mittleres Risiko, 4 = hohes Risiko
Templates
Template 1: Inventory-Matrix Altzusagen (Grundstruktur)
INVENTORY-MATRIX BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
[Konzern Muster AG] — Stand: [Datum]
Federführung: Prof. Dr. Adalbert von Sompeh-Ostermann, Treuenfels Yamamoto
[Tabellenstruktur:]
Nr. | Gesellschaft | Zusagetyp | Datum | Durchführungsweg | Anwärter | Rentner | DBO-IAS19 EUR | Risikoeinstufung
----|-------------|-----------|-------|-----------------|---------|---------|--------------|---------------
1 | [Gesellschaft A] | Direktzusage VO 1978 Gesamtversorgung | 1.1.1978 | Direktzusage | [X] | [X] | [X] Mio. | 4 (Hoch)
2 | [Gesellschaft B] | Pensionskasse Bran