Hochrisiko-KI bestätigt — die End-to-End-Roadmap
Zweck
Sie haben festgestellt: das System ist Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 1 oder Abs. 2 i.V.m. Anhang I/III KI-VO. Die Rückausnahme nach Art. 6 Abs. 3 KI-VO greift nicht. Was jetzt?
Dieser Skill liefert den vollständigen Mandanten-Workflow von "Hochrisiko-Diagnose" bis "Marktreife mit CE-Kennzeichnung". Ziel ist Entdramatisierung: jeder Schritt ist mechanisch abarbeitbar.
PFLICHT-DISCLAIMER
Keine Rechtsberatung. Mechanischer Workflow. Die konkrete Umsetzung erfordert produkt-/branchen-spezifische Detailprüfung durch Fachpersonal (interne Compliance, externe Beratung, Konformitätsbewertungsstelle).
Vorbedingung — wer macht was?
| Akteur | Hauptpflichten | Roadmap relevant? | |---|---|---| | Anbieter (Art. 3 Nr. 3) | Art. 9-15, 16-21, 43-49 KI-VO | Alle 12 Schritte | | Betreiber (Art. 3 Nr. 4) | Art. 26-27 KI-VO | Schritt 11-12 + Folgenabschätzung | | Einführer (Art. 3 Nr. 6) | Art. 23 KI-VO | Schritt 7-9 (Verifikation) | | Händler (Art. 3 Nr. 7) | Art. 24 KI-VO | Schritt 10 (Verifikation vor Vertrieb) | | Bevollmächtigter (Art. 3 Nr. 5) | Art. 22 KI-VO | Schritt 1-12 stellvertretend |
→ Rollenzuordnung vorher klären über rolle-anbieter-pruefen-art-3-nr-3 bzw. rolle-betreiber-pruefen-art-3-nr-4.
Die zwölf Schritte für Anbieter
Schritt 1 — Risikomanagementsystem aufsetzen (Art. 9 KI-VO)
Was: kontinuierlicher iterativer Prozess über den gesamten Lebenszyklus.
Mindestelemente:
- Identifikation und Analyse bekannter und vernünftig vorhersehbarer Risiken
- Abschätzung möglicher Risiken bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung
- Bewertung anderer Risiken aus Post-Market-Daten
- geeignete und gezielte Risikomanagementmaßnahmen
Output: dokumentiertes RMS, Eingang in technische Dokumentation Anhang IV.
→ Detail-Skill: hochrisiko-risikomanagementsystem-art-9
Schritt 2 — Daten-Governance und Trainingsdaten-Qualität (Art. 10 KI-VO)
Was: Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen Qualitätskriterien erfüllen.
Mindestelemente:
- Datenerhebungsverfahren dokumentiert
- relevante Datenaufbereitung (Annotation, Labelling, Bereinigung, Aktualisierung, Anreicherung, Aggregation)
- Untersuchung auf mögliche Verzerrungen, die zu Diskriminierung führen
- Datensätze relevant, hinreichend repräsentativ, fehlerfrei, vollständig
- Berücksichtigung geographischer, kontextueller, verhaltensbezogener und funktionaler Besonderheiten
Output: Daten-Governance-Dokumentation, Bias-Bewertung.
→ Detail-Skill: hochrisiko-datenqualitaet-und-data-governance-art-10
Schritt 3 — Technische Dokumentation erstellen (Art. 11, Anhang IV KI-VO)
Was: vor Inverkehrbringen vollständig erstellt, aktuell gehalten.
Inhalte (Anhang IV) — neun Hauptblöcke:
- Allgemeine Beschreibung des KI-Systems
- Detaillierte Beschreibung der Elemente und Entwicklung
- Detaillierte Informationen zur Überwachung, Funktionsweise und Kontrolle
- Beschreibung der Eignung der Leistungskennzahlen
- Detaillierte Beschreibung des Risikomanagementsystems
- Beschreibung relevanter Änderungen
- Liste der harmonisierten Normen
- EU-Konformitätserklärung-Kopie
- Detaillierte Beschreibung des Systems zur Bewertung der Leistung nach Inverkehrbringen
Output: Anhang-IV-Doku, mindestens zehn Jahre aufbewahren.
→ Detail-Skill: hochrisiko-technische-dokumentation-art-11-und-anhang-iv
Schritt 4 — Aufzeichnungspflichten / Logging einrichten (Art. 12 KI-VO)
Was: automatische Aufzeichnung von Ereignissen während des Betriebs.
Mindest-Loggings:
- Zeitpunkt der Verwendung
- Referenzdatenbank, gegen die Input-Daten geprüft
- Input-Daten, die zu einem Treffer führten
- Identifizierung beteiligter natürlicher Personen bei Ergebnisverifikation
Aufbewahrung: angemessene Dauer, mindestens sechs Monate, sofern Unionsrecht oder nationales Recht nicht längere Dauer vorschreibt.
→ Detail-Skill: hochrisiko-aufzeichnungspflichten-logging-art-12
Schritt 5 — Transparenz und Informationen für Betreiber (Art. 13 KI-VO)
Was: Gebrauchsanweisung mit präzisen, vollständigen, korrekten Informationen.
Pflichtinhalte:
- Identität und Kontaktdaten des Anbieters
- Merkmale, Fähigkeiten und Leistungsgrenzen
- ggf. bekannte oder vernünftig vorhersehbare Umstände, die zu Risiken führen können
- ggf. technische Fähigkeiten und Kennwerte
- Leistung in Bezug auf spezifische Personen oder Personengruppen
- Anforderungen an Eingabedaten
- ggf. Informationen zur Datenverarbeitung durch das System
→ Detail-Skill: hochrisiko-transparenz-und-informationen-fuer-betreiber-art-13
Schritt 6 — Menschliche Aufsicht ermöglichen (Art. 14 KI-VO)
Was: Hochrisiko-KI muss so konzipiert sein, dass natürliche Personen wirksam beaufsichtigen können.
Befähigungen, die der Mensch haben muss:
- die Fähigkeiten und Grenzen des Systems vollständig verstehen
- die Tendenz zum Automatisierungsbias kennen und einkalkulieren
- die Ausgaben des Systems korrekt interpretieren
- die Verwendung des Systems ablehnen, dessen Verwendung übergehen, rückgängig machen
- in den Betrieb eingreifen oder den Betrieb durch Stopp-Taste unterbrechen
Bei biometrischer Fernidentifizierung: Vier-Augen-Prinzip nach Art. 14 Abs. 5 KI-VO.
→ Detail-Skill: hochrisiko-menschliche-aufsicht-art-14
Schritt 7 — Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15 KI-VO)
Was: angemessene Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit über den gesamten Lebenszyklus.
Pflichten:
- Genauigkeitsgrade und einschlägige Genauigkeitsmetriken in Gebrauchsanweisung
- Robustheit gegen Fehler, Störungen, Inkonsistenzen
- Resilienz gegen Versuche unberechtigter Dritter, Verwendung zu ändern (z.B. durch Ausnutzung von Schwachstellen)
- bei lernfähigen Systemen: Schutz gegen verzerrte Ausgaben (Feedback Loops) durch geeignete Maßnahmen
- Anfälligkeit gegen "Data Poisoning", "Model Poisoning", "Model Evasion", "Adversarial Examples", "Confidentiality Attacks" adressieren
→ Detail-Skill: hochrisiko-genauigkeit-robustheit-cybersicherheit-art-15
Schritt 8 — Qualitätsmanagementsystem (Art. 17 KI-VO)
Was: dokumentiertes QMS mit schriftlichen Vorschriften, Verfahren und Anweisungen.
Mindestelemente (Art. 17 Abs. 1 KI-VO):
- Strategie für die Einhaltung der Regulierung einschließlich Konformitätsbewertungsverfahren
- Verfahren für Design, Designkontrolle und Designverifikation
- Verfahren für Entwicklung, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung
- Untersuchung, Test- und Validierungsverfahren vor, während und nach Entwicklung
- anwendbare technische Spezifikationen einschließlich Normen
- Systeme und Verfahren für Datenverwaltung
- Risikomanagementsystem nach Art. 9
- Aufstellung und Umsetzung Post-Market-Monitoring-System nach Art. 72
- Meldeverfahren für schwerwiegende Vorfälle nach Art. 73
- Kommunikation mit zuständigen Behörden, notifizierten Stellen, Kunden
- Aufzeichnungssysteme und -verfahren
- Ressourcenmanagement einschließlich Versorgungssicherheit
- Rechenschaftsrahmen mit klaren Verantwortlichkeiten
Schritt 9 — Konformitätsbewertungsverfahren wählen (Art. 43 KI-VO)
Was: Vor Inverkehrbringen / Inbetriebnahme nachweisen, dass alle Anforderungen aus Art. 8-15 KI-VO erfüllt sind.
Verfahrenswahl je nach Systemart:
| Konstellation | Verfahren | Notifizierte Stelle? | |---|---|---| | Anhang-III-Hochrisiko (außer biometrisch) | Anhang VI — interne Kontrolle | nein | | Anhang-III-Bereich 1 (biometrische Identifizierung) ohne anwendbare Norm | Anhang VII — Bewertung durch notifizierte Stelle | ja | | Anhang-III-Bereich 1 mit anwendbarer Norm vollständig befolgt | Anhang VI — interne Kontrolle | nein, aber Norm verbindlich | | Anhang-I-Hochrisiko (Sicherheitsbauteil) | Verfahren des einschlägigen Sektor-Rechtsakts (z.B. Medizinprodukte: MDR-Verfahren mit KI-VO-Integrati