Arbeitsrecht, Personal und Insolvenzgeld
Aufgabe
Bearbeitet Personalthemen in Insolvenzverfahren: Lohnrückstände, Insolvenzgeld, Fortführung, Kündigung, Betriebsrat, Betriebsübergang und Haftungsrisiken.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Arbeitnehmer vorhanden sind
- Lohnrückstände, Insolvenzgeld oder Kündigungen anstehen
- Betriebsfortführung mit Personal geplant ist
Eingaben
- Personalliste, Lohnjournal, Verträge
- Betriebsrat, Tarifbindung, Arbeitszeitdaten
- Fortführungs- oder Stilllegungsplan
Workflow
- Bestand erfassen - Arbeitnehmer, Rückstände, Sonderrechte, Betriebsrat und Schlüsselpersonen kartieren.
- Insolvenzgeld - Zeitraum, Vorfinanzierung, Anträge und Kommunikation planen.
- Maßnahmen - Fortführung, Kündigung, Transfer, Betriebsübergang und Sozialplan prüfen.
- Kommunikation - Arbeitnehmerinformation und Rückfragen vorbereiten.
Ausgabe
- Personalmatrix
- Insolvenzgeld-Check
- Maßnahmen- und Kommunikationsplan
Qualitätsgates
- Lohnarten und Zeiträume getrennt
- Betriebsrat eingebunden, wenn erforderlich
- keine arbeitsrechtliche Maßnahme ohne Fristprüfung
Rote Schwellen
- Masselöhne ohne Deckung
- Betriebsänderung
- Schlüsselpersonen verlassen Betrieb
Interne Vorlagen
- assets/templates/personal-insolvenzgeld.md
- assets/templates/betriebsfortfuehrung-wochenplan.md
Amtliche Erstquellen
- InsO und SGB III als Schnittstelle
- § 113 InsO als zu prüfende Norm
Rechtliche Grundlagen und BGH-/BSG-Leitentscheidungen (Stand Mai 2026)
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Bei Anfechtung vorinsolvenzlicher Lohnzahlungen: Unlauterkeit beim Bargeschäft (§ 142 InsO) konkret nachweisen; keine starre 30-Tage-Grenze, sondern enger zeitlicher Zusammenhang. <https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23>
- BSG- und LSG-Linien zu § 165 SGB III (Insolvenzgeld), insbesondere zur Vorfinanzierung (§ 170 SGB III) und zur Cessio Legis (§ 169 SGB III), vor Ausgabe über sozialgerichtsbarkeit.de oder dejure.org verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.