Massemehrung und Verwertung
Aufgabe
Sucht über bloße Masseeinsammlung hinaus nach Werthebeln: Verwertung, Fortführung, Vergleiche, Prozesse, Prozessfinanzierung und Ansprüche.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- Masse niedrig oder Quote unklar ist
- Vermögensgegenstände, Prozesse oder Ansprüche bewertet werden müssen
- Gläubigerausschuss oder Gericht eine Verwertungsstrategie braucht
Eingaben
- Assetliste, Bewertung, Sicherheiten
- Anfechtungs- und Haftungsmatrix
- Kosten, Prozessrisiken, Kaufinteressenten
Workflow
- Werthebel sammeln - Assets, Forderungen, Anfechtung, § 15b, D&O, Versicherungen und Vergleiche kartieren.
- Wirtschaftlichkeit - Bruttoerlös, Kosten, Zeit, Sicherungsrechte, Prozessrisiko und Quote schätzen.
- Strategie - Verkauf, Auktion, Vergleich, Klage oder Nichtverfolgung begründen.
- Freigabe - Ausschuss-, Gericht- oder Gläubigerkommunikation vorbereiten.
Ausgabe
- Massemehrungs-Matrix
- Verwertungsvorschlag
- Kosten-Nutzen-Vermerk
Qualitätsgates
- Sicherungsrechte abgezogen
- Kosten und Dauer ausgewiesen
- Nichtverfolgung begründet
Rote Schwellen
- Prozesskosten ohne Deckung
- Interessenkonflikt beim Verkauf
- Vergleich ohne Massevorteil
Interne Vorlagen
- assets/templates/masseverzeichnis.md
- assets/templates/verwertung-und-massemehrung.md
Amtliche Erstquellen
- §§ 159 ff. InsO
- §§ 129 ff. InsO
Rechtliche Grundlagen und BGH-Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Insolvenzverwaltung
§ 56 InsO (Bestellung IV) → § 60 InsO (Haftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung Masseglaeubigeransprueche) → § 66 InsO (Rechnungslegung) → § 69 InsO (Ausschuss-Informationspflicht) → § 160 InsO (Zustimmung bei bedeutenden Massnahmen) → § 208 InsO (Masseunzulaenglichkeit) → §§ 187-216 InsO (Verteilung)
Triage — Verfahrensstand
Bevor losgelegt wird, klaere:
- Verfahrensstatus? Vorlaeufige Verwaltung (§ 22 InsO) oder Eroeffnung (§ 27 InsO)?
- Massedeckung? § 54/55 InsO: Verfahrenskosten gedeckt? Masseunzulaenglichkeit § 208 droht?
- Zustimmungserfordernis § 160 InsO? Handlung besonders bedeutsam → Glaeubigerausschuss oder -versammlung einbeziehen.
- Dokumentation vollstaendig? Schlussrechnung § 66 InsO vorbereitet?
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.