JVEG-Anspruchsberechtigung
Aufgabe
Kläre, welche Person nach § 2 JVEG anspruchsberechtigt ist, und ordne die Vergütungsgrundlage (Sachverständiger, Zeuge, Dolmetscher usw.) der richtigen Normengruppe zu.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Rolle der Person: Sachverständiger, Zeuge, Dritter, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollperson oder ehrenamtlicher Richter?
- Beauftragung: Liegt eine gerichtliche Beauftragung oder Ladung vor (§ 1 JVEG)?
- Verfahrensart: Zivilverfahren, Strafverfahren, Verwaltungsverfahren?
- Mehrfachrollen: Hat die Person mehrere Funktionen in einem Verfahren (z.B. Sachverständiger und Zeuge)?
- Dritterstattung: Soll eine Dritte Person (§ 2 Abs. 2 JVEG) geltend machen?
Zentrale Normen
- § 1 JVEG (Anwendungsbereich)
- § 2 JVEG (Anspruchsberechtigte: Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, Protokollpersonen, ehrenamtliche Richter, Zeugen, Dritte)
- § 19 JVEG (Zeugenfahrtkosten)
- § 22 JVEG (Zeitversäumnis des Zeugen)
- § 13 JVEG (Dolmetscher)
- § 8 JVEG (Sachverständigenvergütung)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Eingang eines JVEG-Antrags oder einer Rechnung, wenn die Rolle der anspruchsberechtigten Person unklar ist.
Arbeitsweise
- Ladungs- oder Bestellungsdokument auswerten.
- Rolle nach § 2 JVEG zuordnen.
- Bei Mehrfachrolle: Abgrenzung prüfen, keine Doppelerstattung.
- Zutreffende Normenkette für nachgelagerte Prüfung benennen.
Output-Template
| Kriterium | Befund | |---|---| | Person | [Name/Bezeichnung] | | Rolle nach § 2 JVEG | [Sachverständiger / Zeuge / Dolmetscher / …] | | Beauftragungsdokument | [Aktenzeichen, Datum] | | Maßgebliche Normen | [§§ …] | | Mehrfachrolle | [Ja / Nein — Begründung] | | Ergebnis | [Anspruchsberechtigung bejaht / verneint] |
Ausgabe
Rollenzuordnung mit Normenbegründung; Weiterleitung an spezifische Vergütungsprüf-Skills.
Leitplanken
- Rollenzuordnung ist abschließend nach § 2 JVEG; keine analoge Ausweitung.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.