JVEG-Sonstige-Aufwendungen-Belege
Aufgabe
Prüfe sonstige Aufwendungen und bare Auslagen (Begleitpersonen, Kopien, Dateien, Vertretungskosten) auf Notwendigkeit, Normkonformität und Belegfähigkeit nach JVEG.
Triage — kläre vor der Prüfung
- Aufwendungsart: Kopien, Dateien, Begleitperson, Vertretungskosten oder sonstige bare Auslagen?
- Notwendigkeit: Waren die Aufwendungen für die Auftragserfüllung notwendig (Wirtschaftlichkeitsgebot)?
- Belege: Liegen Originalquittungen oder sonstige Belege vor?
- Begleitperson: Ist die Mitnahme einer Begleitperson medizinisch oder faktisch notwendig nachgewiesen?
- Normgrundlage: Ist die konkrete Aufwendung im JVEG geregelt oder nur analog zu behandeln?
Zentrale Normen
- § 7 Abs. 2 JVEG (Reisenebenkosten, bare Auslagen)
- § 12 JVEG (Nebenkosten Sachverständige: Kopien, Dateien, Lichtbilder)
- § 5 Abs. 4 JVEG (Parkkosten und Sonderreisenebenkosten)
- § 6 JVEG (Sonderfall Begleitperson bei Reise)
Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Startet bei
Rechnung enthält Positionen jenseits von Honorar, Reisezeit und Fahrtkosten.
Arbeitsweise
- Jede sonstige Position isolieren.
- Normgrundlage im JVEG bestimmen.
- Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.
- Beleg vorhanden/fehlend markieren.
- Erstattungsfähigen Betrag berechnen.
Output-Template
| Position | Norm | Betrag geltend (EUR) | Beleg | Notwendig | Anerkannt (EUR) | |---|---|---|---|---|---| | Kopien [X × Y EUR] | § 12 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 | | Begleitperson | § 6 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 | | Sonstige bare Auslagen | § 7 Abs. 2 JVEG | 00,00 | Ja/Nein | Ja/Nein | 00,00 | | Gesamt | | 00,00 | | | 00,00 |
Ausgabe
Prüfergebnis für Sammelposition sonstige Aufwendungen mit Belegstatus.
Leitplanken
- Kein Ansatz ohne Normgrundlage; Analogie nur in engen Grenzen.
- Hinweis: Keine Rechtsberatung. Ausgaben dienen der internen Arbeitsvorbereitung.