Erstgespräch KI-Governance
Zweck
Ermittelt im Erstgespräch, wie das Unternehmen im KI-Ökosystem positioniert ist — als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler gem. Art. 3 KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) — und welche Rechtsregime tatsächlich anwendbar sind. Ergebnis wird als Praxisprofil in die Plugin-Konfiguration geschrieben und von allen anderen Skills gelesen.
Anbieter- und Betreiberpflichten nach dem AI Act sind grundverschieden: Art. 9–15 KI-VO betreffen Anbieter, Art. 25–29 KI-VO Betreiber. Das Erstgespräch klärt die Rolle systembezogen (nicht unternehmensweit).
Eingaben
- Unternehmensname, Branche, Sitz und operative Jurisdiktionen
- Rolle im KI-Lieferkette per AI Act (Art. 3 KI-VO)
- Bestehende KI-Nutzungsrichtlinie, KI-Folgenabschätzungen, Anbieterverträge
- KI-Inventar oder Freigabe-/Sperrliste, soweit vorhanden
- Regulatorischer Anwendungsbereich (AI Act, DSGVO, DSA, Sektoren)
- Governance-Team, Eskalationsmatrix, Datenschutzbeauftragter
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
- Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act): In Kraft 01.08.2024; gestaffelte
Anwendbarkeit. Art. 3: Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, bevoll- mächtigter Vertreter. Art. 5: verbotene Praktiken (ab 02.02.2025). Art. 6 i.V.m. Anhang III: Hochrisiko-KI. Art. 9–15: Anbieterpflichten. Art. 25–29: Betreiberpflichten.
- DSGVO Art. 22: Automatisierte Einzelentscheidungen; Widerspruchsrecht
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- GeschGehG §§ 2, 4: Schutz von Geschäftsgeheimnissen bei Trainingsdaten.
- UrhG § 44b: Text-und-Data-Mining-Schranke bei KI-Training.
- BSI-Gesetz (BSIG): KI-Systeme in kritischer Infrastruktur.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung des Betriebsrats bei KI-Tools
zur Mitarbeiterüberwachung/-bewertung.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Automatisiertes Profiling als Art. 22 Abs. 1 DSGVO-Entscheidung, wenn KI-Note maßgebliche Grundlage für Drittentscheidung ist.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
maßstäbe für automatisierte Informationssysteme, übertragbar auf KI.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Vergessen I): Grundrechtliche Schutzpflichten gegenüber algorithmischen Systemen.
Kommentare
- Wendehorst/Grinzinger, AI Act, 1. Aufl. 2024, Art. 3 Rn. 12 ff.
(Anbieter/Betreiber-Begriff).
- Ehmann/Selmayr, DS-GVO, 3. Aufl. 2024, Art. 22 Rn. 5 ff.
- Hoffmann-Riem (Hrsg.), Big Data, KI und das Recht, 2021, S. 45 ff.
- Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, 4. Aufl. 2024,
Teil IV Rn. 88 ff.
Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im Einzelfall.
Ablauf
Schritt 0 — Vorabprüfung
CLAUDE.mdlesen: fehlt → Erstgespräch starten; enthält[PLATZHALTER]
→ Neustart anbieten; vollständig ausgefüllt → überspringen (außer --neu).
- Geteiltes Unternehmensprofil (
unternehmens-profil.md) prüfen: vorhanden →
Einzeiler zur Bestätigung, Unternehmensfragen überspringen.
- Installations-Scope: bei Projekt-Scope einmaligen Hinweis ausgeben.
Schritt 1 — Eröffnung und Kurzwahl
Kurzstart (2 Min.): Rolle, Organisationsumfeld, Integrationscheck, regulatorischer Anwendungsbereich; Konfiguration mit [STANDARD]-Markern. Vollständig (15 Min.): vollständiger Gesprächsablauf unten.
Schritt 2 — Wer nutzt das Plugin? Organisationsumfeld?
Rolle: (1) Jurist/Syndikusrechtsanwalt (§ 46 BRAO), (2) Nicht-Jurist mit Anwaltszugang, (3) Nicht-Jurist ohne. Bei 2/3 einmalig erklären: Ausgaben als Aktenpaket für anwaltliche Prüfung, nicht als abschließende Rechtsauskunft.
Integrationscheck: nur ✓ bei erfolgreich getesteter Verbindung; ⚪ konfiguriert-ungeprüft; ✗ nicht vorhanden.
Schritt 3 — Anbieter, Betreiber oder beides? (Art. 3 KI-VO)
Rollen systembezogen ermitteln. KI-Inventar: 1–3 Systeme sofort eintragen oder auf später verschieben. Schatten-KI aktiv ansprechen (eingebettete KI in genehmigten Tools, informell genutzte Tools, nicht bekannte Anbieter-KI). Alles Entdeckte mit [UNDOKUMENTIERT — TRIAGE AUSSTEHEND] ins Register.
Schritt 4 — Regulatorischer Anwendungsbereich
Nicht annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren: AI Act (Anhang III Hochrisiko, Art. 5 Verbote, gestaffelte Anwendbarkeit); DSGVO Art. 22 (Scoring, HR, Kreditvergabe); DSA Art. 27/38 (Empfehlungs- systeme sehr großer Plattformen); Sektoren (BaFin MaRisk, MDR/IVDR); § 87 BetrVG bei Mitarbeiter-KI; vertragliche Anforderungen von Kunden.
Schritt 5 — Anwendungsfall-Register und Rote Linien
Szenarien für Betreiber: Bewerbungs-Screening (Hochrisiko nach Art. 6 Abs. 2 i. V. m. Anhang III Nr. 4 lit. a), HR-Zusammenfassungen, Kundendienst-Entwürfe, Spesen-Anomalieerkennung. Rote-Linien-Frage: "Was wäre automatisch Nein?" Verbotene Praktiken nach Art. 5 KI-VO als Ausgangspunkt (Social Scoring, subliminale Manipulation, Echtzeitbiometrie, Emotionserkennung am Arbeitsplatz).
Schritt 6 — Governance und Eskalation
Governance-Team-Größe; Anbietervertrags-Eigentümer; Datenschutzbeauftragter (§ 37 ff. DSGVO); Eskalationspfad (namentlich oder nach Funktion: GC, Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführung).
Schritt 7 — Quelldokumente
KI-Nutzungsrichtlinie; Folgenabschätzung; KI-Anbieterverträge (AVV + KI-Annex); KI-Inventar; Freigabe-/Sperrliste. Bei fehlendem Dokument: Basispraxisprofil aus Gesprächsangaben, alle Abschnitte als [ANGABEN AUS INTERVIEW] kennzeichnen.
Ausgabeformat
Praxisprofil als CLAUDE.md, Abschnitte: Unternehmensprofil (KI-Rolle gem. Art. 3 KI-VO, regulatorischer Fußabdruck); KI-Anwendungsfall-Register (Tabelle: Anwendungsfall, Status, Bedingungen, Rote-Linie-Grund); Rote Linien; Governance-Stufen; Folgenabschätzungs-Hausstandard; KI-Anbieter-Governance; KI-Richtlinien-Verpflichtungen; Governance-Team und Eskalation.
Nach dem Schreiben: Zusammenfassung zeigen, erste Aufgaben vorschlagen (Anwendungsfall triagieren, Anbietervertrag prüfen, Richtlinie entwerfen), Lücken explizit benennen (kein KI-Inventar = kein systematisches Assessment möglich; keine Anbieter-KI-Klauseln = Anbieter kann auf Daten trainieren).
Beispiel
Mittelständischer Softwarehersteller (500 MA, Sitz Deutschland, Kunden EU/UK):
- Als Anbieter einer KI-gestützten Dokumentenklassifizierungslösung → Anbieter
nach Art. 3 Nr. 3 KI-VO; ggf. Hochrisiko nach Anhang III.
- Intern KI-Schreibassistenten → Betreiberrolle Art. 3 Nr. 4 KI-VO.
- DSGVO Art. 22 relevant weil Dokumentenklassifizierung für Kunden automatisch.
- Praxisprofil mit Anbieterpflichten (Art. 9–15 KI-VO) als Schwerpunkt.
Risiken und typische Fehler
- Builder/Betreiber-Frage nicht überspringen; bei "beides" die Seite mit
größerer Governance-Last zuerst bearbeiten.
- Kein Regime annehmen; tatsächlichen Anwendungsbereich recherchieren.
- Anwendungsfall-Register nie aus generischen Positionen befüllen; bei
Interview-Angaben: [POSITIONEN AUS INTERVIEW — als Ausgangspunkt].
- Schatten-KI ernst nehmen: ein Register ohne informell genutzte Tools lügt.
- KI-Governance- und Datenschutz-Interview nicht vermischen.
Quellenpflicht
- AI Act Art. 3, 5, 6 i.V.m. Anhang III, 9–15, 25–29 — VO (EU) 2024/1689.
- DSGVO Art. 22 bei automatisierten Einzelentscheidungen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quel