Klage auf der Geschaeftsstelle diktieren — § 90 SGG
Worum geht es?
Sie wollen klagen, aber das Schreiben faellt Ihnen schwer. Vielleicht koennen Sie nicht so gut lesen oder schreiben. Vielleicht reichen Ihre Worte nicht. Diese Skill zeigt: Sie koennen ans Sozialgericht gehen und die Klage diktieren. Ein Mitarbeiter schreibt es auf.
In einfacher Sprache
Sie koennen Ihre Klage muendlich machen. Im Sozialgericht. Ein Mitarbeiter schreibt fuer Sie. Sie unterschreiben. Fertig. Das kostet nichts.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Schreiben faellt Ihnen schwer.
- Sie sprechen besser als Sie schreiben.
- Sie verstehen die Behoerdensprache nicht.
- Sie wollen sichergehen, dass alles richtig formuliert ist.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Niederschrift: Ein offizielles schriftliches Protokoll.
- Geschaeftsstelle: Buero im Sozialgericht, wo Sie Antraege und Klagen abgeben.
- Rechtsantragsstelle: Spezielle Stelle, die Buergern beim Formulieren hilft.
Rechtsgrundlagen
- § 90 SGG — Klage schriftlich oder zur Niederschrift.
- § 91 SGG — Niederschrift bei einem anderen Gericht moeglich.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Termin organisieren
Rufen Sie das Sozialgericht an. Sagen Sie: "Ich moechte eine Klage zur Niederschrift abgeben. Wann kann ich kommen?"
Oeffnungszeiten der Geschaeftsstellen meistens:
- Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr
- Manche auch 14:00 bis 15:30 Uhr
- Freitag oft nur bis 12:00 Uhr
Manche SG haben offene Sprechstunden, andere arbeiten nur mit Termin.
Schritt 2 — Unterlagen mitbringen
- Personalausweis oder Pass
- Bescheid und Widerspruchsbescheid (Original und Kopien)
- Schriftverkehr mit Behoerde
- Aerztliche Atteste / Berichte
- Versicherungsnummer / Aktenzeichen
- Bei Bedarf Adresse der beklagten Behoerde
Schritt 3 — Was die Geschaeftsstelle macht
Sie erzaehlen Ihren Fall. Der Mitarbeiter:
- Stellt Fragen
- Schreibt einen sauberen Klage-Schriftsatz
- Formuliert den Antrag praezise
- Druckt das Protokoll aus
- Liest es Ihnen vor
Schritt 4 — Lesen und Unterschreiben
- Lassen Sie sich das Protokoll vorlesen.
- Korrigieren Sie, was nicht stimmt.
- Erst dann unterschreiben.
Schritt 5 — Kopie mitnehmen
Sie bekommen eine Kopie der Niederschrift. Aufheben! Das ist Ihr Beweis.
Schritt 6 — Weiter laeuft alles wie bei schriftlicher Klage
- Klage wird an die beklagte Behoerde zugestellt.
- Behoerde erwidert.
- Verfahren laeuft.
Worauf Sie besonders achten muessen
- Klagebegruendung kann nachgereicht werden: Bei der Niederschrift muessen Sie nicht alle Details liefern. Erst Klage einreichen, Frist sichern; Begruendung folgt schriftlich.
- Mitarbeiter sind freundlich: Auf den Geschaeftsstellen arbeiten Personen, die genau dafuer da sind, Buergern zu helfen.
- Sprache: Wenn Sie Deutsch nicht gut sprechen: Dolmetscher kann moeglich sein (siehe
dolmetscher-beim-sozialgericht-laien). Vorher anfragen. - Begleitperson: Sie duerfen jemanden mitnehmen. Familienmitglied, Freund, Sozialberater.
Typische Fehler
- Ohne Bescheid kommen → nicht moeglich, ohne Bescheid keine Klage
- Frist verpasst, weil "ich gehe naechste Woche hin" → Termin sofort
- Beim Vorlesen nicht zugehoert → wichtig: Protokoll muss stimmen
- Original-Bescheid abgegeben → immer nur Kopie
Querverweise
orientierung-selbstvertreter-sozialgericht— Einstiegklagearten-uebersicht-sgg— welche Klageoertliche-zustaendigkeit-57-sgg— welches SGdolmetscher-beim-sozialgericht-laien— Dolmetscherterminvorbereitung-laien-checkliste-sozialgericht— Termin-Tipps
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 90 SGG aktuell. Oeffnungszeiten variieren je SG; bitte direkt vorab anrufen oder auf der Website pruefen (www.sozialgerichtsbarkeit.de).