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Aufwendungsersatz nach § 193 SGG. Bei Erfolg muss Beklagte notwendige außergerichtliche Kosten erstatten. Anwalt Fahrtkosten Auslagenpauschale. Antrag stellen.

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Aufwendungs-Ersatz — § 193 SGG

Worum geht es?

Wenn Sie das SG-Verfahren ganz oder teilweise gewinnen, muss die Beklagte Ihnen die notwendigen aussergerichtlichen Kosten erstatten. Diese Skill zeigt, was darunter faellt und wie Sie das beantragen.

In einfacher Sprache

Wenn Sie gewinnen, muss die Behoerde Ihnen Geld zurueckzahlen. Anwalt, Fahrt, Porto. Wir zeigen, was alles und wie.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie haben gewonnen oder teilweise gewonnen.
  • Sie wollen Ihre Auslagen erstatten lassen.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Aufwendungs-Ersatz: Erstattung der aussergerichtlichen Kosten.
  • Notwendigkeit: Nur notwendige, nicht beliebige Kosten.
  • Kostenfestsetzungs-Antrag: Spezielles Verfahren zur Festsetzung.
  • Auslagenpauschale: Pauschal-Betrag fuer Porto und Kopien.

Rechtsgrundlagen

  • § 193 SGG — Aussergerichtliche Kosten.
  • § 197 SGG — Festsetzung der Kosten.

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Pruefen, ob Sie gewonnen haben

Auch teilweiser Erfolg fuehrt zu anteiligem Aufwendungs-Ersatz.

Schritt 2 — Was wird ersetzt

Erstattungsfaehig:

  • Anwaltskosten (RVG-Saetze)
  • Fahrtkosten zum Termin (PKW: 0,30 EUR/km oder OePNV-Ticket)
  • Porto / Kopien als Auslagenpauschale (i.d.R. 20 EUR pauschal pro Verfahren)
  • Sachverstaendigen-Auslagen, wenn Sie selbst beauftragt haben

NICHT erstattungsfaehig:

  • Eigene Stunden (Sie sind keine Profi-Person)
  • Allgemeine Lebensfuehrungskosten
  • Zeit fuer Aktenstudium

Schritt 3 — Antrag im Urteil oder spaeter

Das Gericht kann im Urteil ueber die Erstattung entscheiden. Oder Sie stellen nach dem Urteil:

Sozialgericht [Ort]                                 [Ort, Datum]

Az: [...]

Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 197 SGG

Ich beantrage, die mir zu erstattenden Auslagen wie folgt festzusetzen:

1. Anwaltskosten: [Betrag] EUR
   - Geschaeftsgebuehr [...]
   - Verfahrensgebuehr [...]
   - Terminsgebuehr [...]

2. Fahrtkosten: [Betrag] EUR
   - 2 Fahrten je 50 km zum Termin am [Datum] = 100 km * 0,30 EUR = 30 EUR
   - 2 Fahrten je 50 km zur Untersuchung am [Datum] = 30 EUR

3. Auslagenpauschale: 20 EUR

Gesamt: [Betrag] EUR

Anlagen: Rechnung Anwalt, Fahrtkosten-Nachweis

[Unterschrift]

Schritt 4 — Anwaltsrechnung beilegen

Bei Anwalt: Rechnung des Anwalts ist Grundlage. Diese stuetzt sich auf RVG-Saetze und den Streitwert.

Schritt 5 — Beklagte muss zahlen

Nach Bewilligung muss die Beklagte zahlen. Bei Verzoegerung Mahnung / Vollstreckung.

Schritt 6 — Bei PKH

Wenn Sie PKH hatten und gewonnen haben: Staatskasse holt sich das Geld von der Beklagten. Sie haben keine Sorge.

Schritt 7 — Anteil bei Teilerfolg

Bei Teil-Sieg: Quotenrechnung. Beispiel: Sie wollten 1000 EUR, bekommen 500: 50 % Erfolgsquote, 50 % Auslagen erstattet.

Worauf Sie besonders achten muessen

  • Antrag rechtzeitig: nach Urteil im Kostenfestsetzungs-Verfahren.
  • Belege sammeln: Anwaltsrechnung, Fahrt-Belege.
  • Auch ohne Anwalt koennen Sie Auslagen geltend machen (Fahrt, Porto).

Typische Fehler

  • Keine Belege gesammelt → schwer beweisbar
  • Antrag vergessen → kein Geld
  • Eigene Stundenrechnung → nicht erstattungsfaehig

Querverweise

  • orientierung-selbstvertreter-sozialgericht — Einstieg in das SG-Verfahren
  • gerichtskostenfreiheit-183-sgg — Grundlage
  • anwaltskosten-bei-erfolg-erstattung — Anwalt
  • fahrtkosten-zeugen-pkh-erstattung — Fahrtkosten
  • urteil-sozialgericht-was-jetzt — Urteil

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. § 193 SGG aktuell. RVG fuer Anwaltsrechnung pruefen.

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