Was kostet eine Klage vor dem Amtsgericht?
Worum geht es?
Klage ist nicht kostenlos. Sie zahlen einen Vorschuss an das Gericht; im Verlustfall traegt der Verlierer alle Kosten. Diese Skill zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen muessen und wie Sie das Risiko abschaetzen. Wichtig: Die Zahlen aendern sich periodisch — verifizieren Sie die aktuelle Tabelle.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen vor Klage wissen, was Sie zahlen muessen.
- Sie wollen das Risiko des Niederlagefalls abschaetzen.
- Sie ueberlegen Vergleich vs. weiterer Prozess.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Streitwert: Geldwert des Streits — Basis fuer alle Kosten.
- Gerichtsgebuehr: Gebuehr, die das Gericht erhebt; Hoehe nach GKG-Tabelle.
- Anwaltskosten: Gebuehren des Anwalts nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz).
- Auslagen: Tatsaechlich entstandene Kosten (Sachverstaendiger, Reisekosten, Porto).
Rechtsgrundlagen
- § 3 ZPO, § 48 GKG — Streitwert-Bestimmung.
- § 12 GKG — Vorschusspflicht.
- GKG-Anlage 1 — Gebuehrentabelle.
- RVG-Anlage 1, § 13 RVG — Anwaltsgebuehren-Tabelle.
- § 91 ZPO — Kostenfolge: Verlierer zahlt.
- § 92 ZPO — Bei Teilobsiegen Kosten quoteln.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Streitwert bestimmen
Geldforderung: Streitwert = Forderungssumme.
Sonstige Fragen: siehe Skill klage-streitwert-angabe-3-zpo.
Schritt 2 — Gerichtskosten kalkulieren
Gerichtsgebuehren = Verfahrensgebuehr 3,0 (im Klageverfahren). Bei Anwendung der GKG-Tabelle (Anlage 1):
- Streitwert bis 500 EUR: 1,0 Gebuehr ca. 38 EUR → 3,0 Gebuehr ca. 114 EUR.
- Streitwert bis 1.000 EUR: 1,0 ca. 58 EUR → 3,0 ca. 174 EUR.
- Streitwert bis 2.000 EUR: 1,0 ca. 89 EUR → 3,0 ca. 267 EUR.
- Streitwert bis 3.000 EUR: 1,0 ca. 108 EUR → 3,0 ca. 324 EUR.
- Streitwert bis 5.000 EUR: 1,0 ca. 161 EUR → 3,0 ca. 483 EUR.
Werte aktualisieren — die letzte GKG-Aenderung verifizieren in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken oder ueber das Justizportal.
Bei Vergleich: Verfahrensgebuehr reduziert sich auf 1,0 (statt 3,0). Erheblicher Anreiz, sich zu vergleichen.
Schritt 3 — Anwaltskosten der Gegenseite kalkulieren
Wenn die Gegenseite einen Anwalt einsetzt, zahlt der Verlierer die Anwaltskosten der Gegenseite. RVG-Gebuehr (vereinfacht):
- 1,3 Verfahrensgebuehr.
- 1,2 Terminsgebuehr.
- Auslagen (Porto/Telefonpauschale 20 EUR).
- MwSt 19 %.
Beispiel Streitwert 3.000 EUR: Anwaltskosten ca. 750-850 EUR brutto Gegenseite. Bei 5.000 EUR ca. 1.200 EUR.
Sie als Selbstvertreter haben keine eigenen Anwaltskosten — aber Sie koennen vom Gegner auch keinen Anwaltskosten-Ersatz fordern (Sie hatten ja keine).
Schritt 4 — Sachverstaendiger?
Wenn ein Sachverstaendiger erforderlich ist (z. B. Kfz-Schaden-Hoehe):
- Vorschuss vom Antragsteller (i. d. R. Klaeger) — § 17 GKG.
- Hoehe je nach Gutachten 500-3.000 EUR.
- Nach Urteil von Verlierer zu tragen.
Schritt 5 — Zeugenkosten
- Zeugen-Auslagen (Reise, Verdienstausfall) nach JVEG.
- Im Voraus haeufig Vorschuss-Pflicht.
Schritt 6 — Gesamtrechnung
Beispiel: Sie klagen ueber 3.000 EUR.
- Gerichtsgebuehren 324 EUR (Vorschuss).
- Bei Sachverstaendigen-Bedarf: +1.000 EUR Vorschuss.
- Bei Niederlage: + Anwaltskosten Gegner ca. 750 EUR.
= Risiko ca. 2.000 EUR. Bei Streitwert 3.000 EUR ein erhebliches Verhaeltnis.
Schritt 7 — Vergleichsanreiz
Wenn Vergleich:
- Gerichtsgebuehr nur 1,0 (statt 3,0).
- Anwaltskosten meist geteilt oder gegeneinander aufgehoben.
- Verfahren beendet.
In den meisten Faellen ist Vergleich finanziell besser als das Risiko des Streit-Urteils. Skill vergleich-richtervorschlag-278-ii-zpo.
Schritt 8 — Bei Erfolg: Kostenfestsetzung
Wenn Sie gewinnen, koennen Sie die verausgabten Kosten von der Gegenseite festsetzen lassen. Skill kostenfestsetzung-103-104-zpo.
Worauf Sie besonders achten muessen
- GKG-Tabelle aktualisieren: Die Beispiel-Zahlen oben sind Orientierungs-Werte. Verifizieren Sie ueber aktuelle GKG-Anlage 1.
- PKH-Antrag pruefen: Wenn Sie sich Klage nicht leisten koennen, gibt es Prozesskostenhilfe. Skill
prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo. - Teilklage erwaegen: Wenn Streitwert hoch und Beweislage unsicher, koennen Sie Teilbetrag klagen — geringere Kosten, weniger Risiko. Aber: weitere Klage spaeter teurer, Verjaehrungs-Effekt.
Typische Fehler
- "Klage ist kostenlos, ich zahle erst bei Niederlage." → Vorschuss muessen Sie sofort zahlen. Ohne Vorschuss kein Zustellungs-Verfahren.
- "Ich brauche keinen Anwalt, also kein Risiko." → Doch — Gegenseite hat Anwalt, dessen Kosten zahlen Sie bei Niederlage.
- "Sachverstaendigen-Vorschuss spaere ich mir." → Ohne Vorschuss kein Sachverstaendigen-Beweis. Beweisantrag laeuft ins Leere.
Querverweise
klage-streitwert-angabe-3-zpo— Streitwert bestimmen.vorabklaerung-erfolgsaussichten-selbstcheck— Erfolg vs. Kosten.prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo— PKH.gerichtskostenvorschuss-12-gkg— Vorschuss zahlen.vergleich-richtervorschlag-278-ii-zpo— Vergleichsanreiz.kostenfestsetzung-103-104-zpo— Bei Erfolg erstattet.
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. GKG- und RVG-Tabellen periodisch angepasst — Werte vor Klage verifizieren ueber justiz.de oder juris.