Produkt-Launch-Freigabeprüfung
Zweck
Dieser Skill führt eine vollständige produktrechtliche Freigabeprüfung durch: Er liest das PRD oder die technische Produktbeschreibung, prüft jede Kategorie des konfigurierten Prüfrahmenwerks und kalibriert die Befunde gegen die hinterlegten Risikoschwellen. Das Ergebnis ist ein Prüfvermerk, den ein Produktmanager liest und daraus genau weiß, was vor der Markteinführung erledigt sein muss.
Der Skill lädt automatisch, wenn der Nutzer eine Markteinführung, eine CE-Prüfung, eine Konformitätsbewertung oder eine Produktsicherheitsprüfung anspricht.
Eingaben
- PRD / Produktbeschreibung — als Datei, Link oder direkte Eingabe
- Technische Unterlagen — Konstruktionszeichnungen, Stücklisten, Prüfberichte (soweit vorhanden)
- Marketingplan — falls vorhanden; bei substanziellem Marketinginhalt Weiterleitung an
werbeaussagen-pruefung - Geplantes Markteinführungsdatum — für die Dringlichkeitskalibrierung
- Zielmarkt(e) — EU-Binnenmarkt, nationale Sonderregelungen, Drittstaaten
- Produktkategorie — Verbraucherprodukt, Maschinenprodukt, Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum usw.
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften
Produktsicherheit und Marktüberwachung
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für nationale Bereitstellungs-, Vollzugs- und Sanktionsfragen
- VO (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR), anwendbar ab 13.12.2024
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), ggf. ab 09.12.2026 in der Fassung gemäß RL 2024/2853/EU
- Maschinenverordnung (VO (EU) 2023/1230, MaschV) — für Maschinen und Sicherheitsbauteile
- CE-Kennzeichnung: je nach Produktgruppe RL 2014/30/EU (EMV), RL 2014/35/EU (Niederspannung), RL 2014/53/EU (Funkanlagen RED), MDR VO (EU) 2017/745 (Medizinprodukte)
- VO (EU) 305/2011 (Bauprodukte-VO) — wo anwendbar
Produkthaftung
- §§ 1–15 ProdHaftG: Haftung des Herstellers für fehlerhafte Produkte, unabhängig vom Verschulden
- §§ 823 Abs. 1, 826 BGB: deliktische Haftung (Parallelweg)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Verbraucher- und Wettbewerbsrecht
- §§ 433 ff. BGB: Kaufvertrag, Gewährleistung, Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB)
- § 5 UWG: Irreführende Werbung (betrifft auch Produktbeschreibungen)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Marktüberwachung
- Marktüberwachungs-VO (EU) 2019/1020
- Zuständige Behörden: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für den Geräte- und Produktsicherheitsbereich; Bundesnetzagentur für Funkanlagen und Elektromagnetische Verträglichkeit; Landesbehörden im Vollzug
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ablauf
Schritt 1: Eingaben erfassen
Fehlende Dokumente beim Nutzer anfordern. Sofern ein Ticket-System (z. B. Jira, Linear) verbunden ist, Ticket und Kommentare abrufen — oft enthält die Kommentarhistorie Kontext, den das PRD nicht erfasst.
Schritt 2: Produkt und Markteinführung verstehen
Vor der Checkliste in klarer Sprache beantworten:
- Was tut dieses Produkt? An wen richtet es sich (Verbraucher, gewerbliche Abnehmer, Mischnutzung)?
- Was ist neu gegenüber bereits geprüften Versionen?
- Neue Materialien, neue Nutzungsszenarien, neue Zielmärkte, neue Vertriebswege?
- Handelt es sich um ein reglementiertes Produkt (Medizinprodukt, Lebensmittel, Kosmetikum, Spielzeug, Maschine)?
KI-Komponente — vor dem Rahmenwerk-Durchlauf prüfen. Enthält das Produkt eine KI-Funktionalität — Drittanbieter-Modell, intern trainiertes Modell, automatisierte Klassifikation, generative Inhalte, Empfehlungen, Prognosen — auch wenn das PRD den Begriff "KI" nicht verwendet? Wörter wie "intelligent", "automatisiert", "personalisiert", "generiert", "vorgeschlagen" sind Hinweise. Sofern KI-Komponente erkannt → explizit kennzeichnen und ergänzend zum Rahmenwerk-Durchlauf nach dem KI-Rechtsrahmen (KI-VO (EU) 2024/1689) prüfen.
Schritt 3: Prüfrahmenwerk durcharbeiten
Für jede der nachfolgenden Kategorien prüfen. Auto-Überspringen nur mit einzeiliger Begründung.
| Nr. | Kategorie | Leitfrage | Auto-Überspringen wenn | |---|---|---|---| | 1 | Produktsicherheit / CE-Konformität | Ist das Produkt sicher i. S. d. ProdSG/GPSR? CE-Kennzeichnung zutreffend? Technische Dokumentation vollständig? | Reine Softwareanpassung ohne Hardwarebezug | | 2 | Produkthaftung | Konstruktionsfehler, Fabrikationsfehler, Instruktionsfehler (§ 1 Abs. 2 ProdHaftG)? Waren- und Personenschadenspotenzial? | Dienstleistung ohne Produktkomponente | | 3 | Kennzeichnung und Dokumentation | Konformitätserklärung (DoC) vorhanden? Betriebsanleitung in DE? Hinweise auf Restrisiken? CE-Zeichen korrekt angebracht? | Unverändertes Altprodukt ohne neue Merkmale | | 4 | Datenschutz / DSGVO | Neue Datenerhebung, neue Zwecke, neue Empfänger? Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich? | Keine personenbezogenen Daten verarbeitet | | 5 | Gewerbliche Schutzrechte / IP | Drittanbieter-IP, Open-Source-Lizenzen, Designschutz, Patente von Wettbewerbern? | Keine neuen technischen Merkmale, keine Drittsoftware | | 6 | Vertragliche Zusagen und Garantien | Widerspruch zu bestehenden AGB, SLA, Beschaffenheitsgarantien (§ 443 BGB), Werbeversprachen? | Keine kundenwirksamen Änderungen | | 7 | Marketingaussagen | Prüfungsbedürftige Werbebehauptungen? Substantiierungspflicht? Bei substanziellem Marketinginhalt → Weiterleitung an werbeaussagen-pruefung | Kein Marketingmaterial vorhanden | | 8 | Sektor-spezifische Regulierung | Berührt die Markteinführung einen regulierten Sektor (Medizinprodukte, Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug)? Spezialrecht anwendbar? | Kein geregelter Sektor betroffen |
Sektor-Overlays. Falls eine der folgenden Produktgruppen betroffen ist, ergänzend prüfen:
| Produktgruppe | Zusätzliche Prüfpflichten | |---|---| | Medizinprodukte | MDR VO (EU) 2017/745, IVDR VO (EU) 2017/746, Risikoklassifizierung, Benannte Stelle (Notified Body), klinische Bewertung, EUDAMED-Registrierung | | Lebensmittel / Nahrungsergänzung | LMIV VO (EU) 1169/2011 (Pflichtangaben, Allergenkennzeichnung), LFGB, Health-Claims-VO (EG) 1924/2006, Novel-Food-VO (EU) 2015/2283 | | Kosmetika | VO (EG) 1223/2009, Sicherheitsbewertung, CPNP-Notifizierung, INCI-Kennzeichnung | | Spielzeug | Spielzeug-RL 2009/48/EG, nationale Umsetzung (2. GPSGV) | | Maschinen | MaschV VO (EU) 2023/1230 (ab 20.01.2027), vorher RL 2006/42/EG, CE-Verfahren, Technische Dokumentation (Anh. IV), Betriebsanleitung | | Funkanlagen / Elektrogeräte | RED RL 2014/53/EU, EMV-RL 2014/30/EU, Niederspannungs-RL 2014/35/EU, ggf. WEEE, RoHS | | Chemikalien / SVHC | REACH-VO (EG) 1907/2006, CLP-VO (EG) 1272/2008, Sicherheitsdatenblatt |
Ausgabe je Kategorie:
### [Nr.]. [Kategorie]
**Geprüft:** [was konkret geprüft wurde]
**Befund:** [Unauffällig | Klärungsbedarf | Blocker | Übersprungen]
**Detail:** [Konkrete Beschreibung, bezogen auf das PRD]
**Kalibrierung:** [gemäß CLAUDE.md — typischerweise FYI / erfordert Maßnahme / blockiert]
**Maßnahme:** [Was zu tun ist, wer verantwortlich ist, bis wann]
Schritt 4: Schweregrad kalibrieren
Jeden Befund gegen die Kalibrierungstabelle in der CLAUDE.md abgleichen:
- Entspricht einem "typischerweise FYI"-Muster → vermerken, nicht blockieren
- Entspricht "erfordert Maßnahme" → Maßnahme und Zeitrahmen konkret benennen
- Entspricht "blockiert" → prominent kennzeichnen, eskalieren
- Neuartig (nicht in der Tabelle) → explizit vermelden: "Dieser Befund entspricht keinem Muster in der Kalibrierung — menschliche Entsche