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mahnschreiben-aufnahme

Erhaltenes Mahnschreiben der Gegenseite aufnehmen und einordnen: Anerkennungsgefahr, Verjaebrungshemmung. Normen: §§ 204 212 BGB, § 93 ZPO. Prüfraster: Fristenlauf, Anerkennungsrisiko, Reaktionsoptionen. Output: Einordnungsnotiz und Empfehlung Reaktion. Abgrenzung: nicht eigenes Mahnschreiben erstellen.

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Atualizado há 4 meses

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Mahnschreiben-Intake

Triage — kläre vor dem Intake

  1. Forderungsart: Kaufpreis, Werkverguetung, Schadensersatz, Darlehensrueckzahlung oder sonstiger Anspruch?
  2. Faelligkeit: Ist die Forderung bereits fällig und durchsetzbar (§ 271 BGB)?
  3. Verjaehrung: Ist die dreijährige Regelverjährung (§ 195 BGB) gewährt oder droht sie?
  4. BATNA: Was ist die beste Alternative zum Mahnschreiben (gerichtliches Mahnverfahren, Klage, Verhandlung)?
  5. Vertraulichkeitsfilter: Dürfen mandatsbezogene Daten in das eingesetzte KI-System eingespielt werden?

Zentrale Normen

  • § 271 BGB (Fälligkeit)
  • § 286 BGB (Verzug — Mahnungserfordernis)
  • § 288 BGB (Verzugszinsen)
  • § 291 BGB (Prozesszinsen)
  • § 195 BGB (Regelverjährung)
  • § 203 BGB (Verjährungshemmung durch Verhandlungen)

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  4. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck

Strukturierte Erfassung aller für ein Mahnschreiben oder eine vorgerichtliche Aufforderung notwendigen Informationen, bevor der Entwurf erstellt wird. Der Skill führt ein geordnetes Interview und schreibt die Antworten in demand-letters/[slug]/intake.md.

Eingaben

  • Neuer Slug oder vorhandenes Mandat (Slug)
  • Optional: --full für vollständigen erweiterten Intake (inkl. BATNA, Prozesskostenrisiko, Streitwertschätzung)

Ablauf

  1. Mandantenidentifikation:
  2. Vollständiger Name / Firma, Anschrift, Kontaktperson
  3. Mandantentyp: Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) – für Verzugszinsberechnung relevant (§ 288 Abs. 1 vs. 2 BGB)
  1. Schuldneridentifikation:
  2. Vollständiger Name / Firma, Anschrift, HRB-Nummer (bei Gesellschaften)
  3. Zustellungsfähige Anschrift vorhanden? (für spätere Klagezustellung, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO)
  4. Ist die Passivlegitimation des Schuldners geklärt? (z. B. bei Gesamtschuld § 421 BGB, Rechtsnachfolge, Konzernmutter)
  1. Sachverhaltserfassung:
  2. Wie kam das Schuldverhältnis zustande? (Vertragsurkunde vorhanden?)
  3. Was wurde nicht geleistet oder schlecht geleistet?
  4. Wann war Leistung fällig?
  5. Hat der Mandant bereits gemahnt? (schriftlich / mündlich / konkludent – relevant für § 286 Abs. 1 BGB)
  6. Gab es Reaktionen des Schuldners (Einwände, Aufrechnungen, Minderung)?
  1. Forderungserfassung:
  2. Hauptforderung (Betrag, Art, Rechtsgrundlage)
  3. Nebenforderungen: Verzugszinsen (§ 288 BGB), vorgerichtliche Anwaltskosten (§ 13 RVG i. V. m. VV 2300), Schadensersatz (§§ 280, 281 BGB)
  4. Fälligkeitsdatum und bisherige Mahnungen (mit Datum)
  5. Offene Restforderung (nach Teilzahlungen)
  1. Hebel und Risiko (BATNA):
  2. Was ist die beste Alternative des Mandanten ohne Mahnschreiben?
  3. Welche Risiken bestehen (Aufrechnung, Gegenansprüche, Insolvenzrisiko)?
  4. Ist ein Güteantrag (§ 15a EGZPO) im zuständigen Bundesland Pflicht?
  5. Empfiehlt sich ein Mahnbescheid (§§ 688 ff. ZPO) statt Mahnschreiben?
  1. Vertraulichkeitsfilter:
  2. Enthält der Sachverhalt vertrauliche Informationen Dritter, die nicht in das Schreiben dürfen?
  3. Besteht Zeugnisverweigerungsrecht des Mandanten für bestimmte Tatsachen?
  1. Intake-Datei schreiben: demand-letters/[slug]/intake.md mit allen Feldern befüllen. Fehlende Pflichtfelder markieren.

Quellen und Zitierweise

Verbindlich: ../references/zitierweise.md.

  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Ausgabeformat

# demand-letters/[slug]/intake.md
mandant:
  name: ""
  typ: "Unternehmer / Verbraucher"
  anschrift: ""
schuldner:
  name: ""
  anschrift: ""
  hrb: ""
  passivlegitimation_geklaert: true/false
schuldverhaeltnis:
  entstehungsgrund: ""
  vertrag_vorhanden: true/false
  anlage: ""
forderung:
  art: ""
  hauptbetrag: 0.00
  faelligkeit: ""
  bisherige_mahnungen: []
  verzugszinsen_p_a: "5% / 9% über Basiszinssatz"
  anwaltskosten: 0.00
anspruchsgrundlage: ""
fristen_geplant:
  fristsetzung_bis: ""
batna: ""
risiken: []
gueteantrag_erforderlich: false
vertraulichkeit_geprueft: true

Risiken / typische Fehler

  • Fehlende Passivlegitimation: Bei GmbH-Schuldner Handelsregisterauszug abrufen; Insolvenzantrag prüfen (InsO § 17 ff.) – Mahnung an insolventen Schuldner ist sinnlos.
  • Gesamtschuldner übersehen: Bei mehreren Schuldnern (§ 421 BGB) alle mahnen, um Verjährungshemmung (§ 213 BGB) zu bewirken.
  • Verjährung prüfen: Intake prüft automatisch die Regelverjährung (§§ 195, 199 BGB: 3 Jahre zum 31.12.); kürzere Sonderfristen (§ 438 BGB: 2 Jahre für Mängelansprüche; § 548 BGB: 6 Monate für Vermieter; § 195 ff. BGB) gesondert markieren.
  • Unterlassungsaufforderung ohne Vertragsstrafe: Abmahnungen nach UWG, UrhG, MarkenG müssen eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen enthalten; fehlt dies, kann der Abgemahnte eine nicht der Kostenfolge des § 97a UrhG entsprechende Erklärung abgeben.
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