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mehrseitige-maerkte-plattformen

Workflow-Skill zu mehrseitige maerkte plattformen. Nutzt Normtext, Nutzerangaben und verifizierte Quellen; Rechtsprechung nur nach Live-Pruefung mit Gericht, Datum und Aktenzeichen.

991estrelas
Atualizado há 4 meses

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/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

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Mehrseitige Märkte und Plattformen

Grundproblem

Klassische Marktdefinition setzt einen Preis voraus. Plattformmärkte sind häufig zweiseitig: Eine Seite erhält Dienste kostenlos (Nutzer), die andere Seite zahlt (Werbetreibende, Entwickler). Keine der klassischen Marktdefinitionsmethoden greift ohne Anpassung.

Rechtliche Einordnung

Getrennte Märkte

Der EuGH tendiert dazu, die Marktseiten als getrennte Märkte zu definieren:

  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Integrierte Betrachtung

Alternativ: Plattform als Gesamtprodukt, Preis = Summe der Preise beider Seiten (Rochet/Tirole, 2003).

Prüfungsschritte

1. Identifikation der Marktseiten

  • Welche Nutzergruppen interagieren über die Plattform?
  • Welche Seite zahlt, welche erhält kostenlose Dienste?
  • Asymmetrie: Wer profitiert von Netzwerkeffekten der anderen Seite?

2. Direkte vs. indirekte Netzwerkeffekte

| Typ | Beschreibung | Marktdefinitionsrelevanz | |-----|-------------|--------------------------| | Direkt | Mehr Nutzer → Mehrwert für alle Nutzer | Gleiche Seite | | Indirekt | Mehr Nutzer (Seite A) → Mehrwert für Seite B | Kreuzeffekt |

3. SSNIP-Test auf Plattformen

Probleme:

  • Preiserhöhung auf Seite A kann durch Erhöhung der Attraktivität auf Seite B ausgeglichen werden.
  • Plattform kann Preiserhöhung für Werbetreibende profitabel halten, auch wenn Nutzerabwanderung einsetzt.
  • Lösung: Beidseitiger SSNIP-Test (Kommission 2024 Rn. 93 ff.).

4. Relevante Märkte auf Plattformen (Praxis)

| Plattform | Typische Marktdefinition EU-Praxis | |-----------|-----------------------------------| | Google Search | Markt für allgemeine Suchdienste; Markt für Online-Suchwerbung | | App Store | Markt für iOS App-Distribution; kein Android-Substitute | | Facebook/Meta | Markt für soziale Netzwerke; Markt für Online-Werbung | | Amazon Marketplace | Markt für Online-Marktplatzdienste; Markt für Onlineeinzelhandel |

5. Bewertung der vorgelegten Abgrenzung

  • Wurden alle Marktseiten identifiziert?
  • Wurde die Entscheidung für getrennte oder integrierte Betrachtung begründet?
  • Netzwerkeffekte in der Abgrenzung berücksichtigt?
  • DMA-Gatekeeper-Designierung als Referenzpunkt verwendet? (vgl. Skill dma-und-gatekeeper-markt)

Leitentscheidungen Mehrseitige Maerkte

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • BKartA, Beschl. v. 01.02.2022 — B6-22/21 (Facebook/Meta) — Plattformmacht; Social-Network-Markt; Nutzerdaten als Wechselkostenfaktor.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

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