Mietspiegel-Quellen (amtlich)
Zweck
Dieser Skill macht aus einer Mandantenadresse ein strukturiertes Datenblatt zur ortsüblichen Vergleichsmiete, mit dem die Folgeskills mieterhoehung-pruefen-widersprechen, klageentwurf-amtsgericht, mieterhoehungsverlangen-erstellen und mietsenkungsverlangen unmittelbar weiterrechnen können.
Die vollständige amtliche Quellensammlung steht in der mitgelieferten Referenz:
- [references/mietspiegel-quellen.md](../../references/mietspiegel-quellen.md) — Bundesweite Rechtsgrundlagen, 16 Bundesländer, 20 größte Städte, 25 Universitätsstädte.
Wann diesen Skill verwenden
- Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Adresse zu prüfen ist (Mieterhöhungsverlangen, Mietsenkungsverlangen, Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung).
- Wenn die Wohnlagen-Zuordnung (einfach, mittel, gut) anhand des amtlichen Straßenverzeichnisses benötigt wird.
- Wenn die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse (§§ 556d ff. BGB), Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) oder Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB) im konkreten Bundesland geklärt werden muss.
- Wenn die Quellenangabe in einem Schreiben, Klageentwurf oder einer Beratung amtlich belegt werden soll (private Datenbanken sind im Zweifel nicht ausreichend).
Sechs-Schritte-Workflow
Schritt 1 — Adresse und Mietverhältnis erfassen
Pflichtangaben vom Nutzer:
- Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt).
- Wohnfläche in m² (laut Mietvertrag und/oder nach WoFlV gemessen).
- Baujahr des Gebäudes.
- Mietverhältnis-Beginn (für Mietpreisbremse-Anwendung und Kappungsgrenze-Zeitraum relevant).
- Aktuelle Nettokaltmiete (€/m² oder gesamt).
- Frage: geht es um Bestandsmiete (Erhöhung/Senkung) oder um Neuvermietung (Mietpreisbremse)?
Wenn etwas fehlt, einmal nachfragen — niemals raten.
Schritt 2 — Bundesland und Stadt in der Referenz aufschlagen
In references/mietspiegel-quellen.md:
- Bundesland-Abschnitt aufschlagen — landesweite Mietpreisbremse-, Kappungsgrenzen- und Kündigungssperrfrist-Verordnung notieren.
- Stadt im Abschnitt "20 größte Städte" oder "25 Universitätsstädte" suchen. Wenn nicht enthalten: Bundesland-Sektion nutzen und die amtliche Stadtseite über die dort verlinkte Landesseite suchen.
- Mietspiegel-Typ (qualifiziert nach § 558d BGB / einfach nach § 558c BGB) und Stand-Jahr ablesen.
Wenn das Stand-Jahr in der Referenz mit "Stand-Jahr bitte amtliche Stadtdokumente vor Ort prüfen" notiert ist: einmal die verlinkte amtliche Stadtseite öffnen und das aktuelle Stand-Jahr nachtragen — die Referenz ist Stand Mai 2026 und wird zu jedem Halbjahres-Release nachgepflegt.
Schritt 3 — Wohnlage und Ausstattung ermitteln
- Wohnlagen-Zuordnung über das amtliche Straßenverzeichnis / Geoportal der jeweiligen Stadt (Link in der Referenz pro Stadt). Ergebnis: einfache / mittlere / gute Wohnlage.
- Ausstattung erfassen (Sondermerkmale nach jeweiligem Mietspiegel — typische Achsen): Bad (modernisiert/Standard/einfach), Küche (Einbauküche mitvermietet ja/nein), Heizung (Zentralheizung/Etagen/Ofen), Wohnung (Bodenbelag, Fenster, Balkon/Terrasse), Gebäude (Aufzug, Stellplatz/Garage).
- Wenn Sondermerkmals-Bewertung unklar: an den Skill
lage-und-ausstattung-erhebenübergeben.
Schritt 4 — Spanne und Mittelwert aus dem Mietspiegel ablesen
- Tabelle aufschlagen (Größenklasse × Baujahresklasse × Wohnlage).
- Spannenwerte (von / bis €/m²) und Mittelwert notieren.
- Sondermerkmals-Zu- und -Abschläge in der Orientierungshilfe des jeweiligen Mietspiegels ablesen.
- Konkrete ortsübliche Vergleichsmiete für diese Wohnung berechnen.
Schritt 5 — Mietpreisbremse prüfen (nur Neuvermietung)
Nur, wenn das Mietverhältnis nach Inkrafttreten der einschlägigen Landes-Mietenbegrenzungsverordnung neu begründet wurde.
- Liegt die Adresse in einem Gebiet mit "angespanntem Wohnungsmarkt" nach Landesverordnung? Verordnung aus der Referenz heraussuchen.
- Höchstmiete = ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt 4) + 10 % (§ 556d Abs. 1 BGB).
- Vormiete (§ 556e BGB) und Modernisierungs-Ausnahme (§ 556e Abs. 2 BGB) und Erstvermietung-nach-Neubau-Ausnahme (§ 556f BGB, Baufertigstellung ab 01.10.2014 / umfassend modernisiert) prüfen — Ergebnis kann höher liegen als 10 % über ortsüblicher Vergleichsmiete.
- Wenn die vereinbarte Miete die Höchstmiete übersteigt: Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB ist erforderlich; die Folgeskills
mieteranfragen-beantwortenundklageentwurf-amtsgerichtsetzen darauf auf.
Schritt 6 — Kappungsgrenze prüfen (nur Bestandsmiete)
Nur bei einer Mieterhöhung im Bestand nach § 558 BGB.
- Regelobergrenze: 20 % in drei Jahren (§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB).
- Verschärfte Grenze: 15 % in drei Jahren, wenn die Gemeinde durch Landesverordnung ("Kappungsgrenzenverordnung") als angespannt ausgewiesen ist (§ 558 Abs. 3 Satz 2 BGB). Verordnung aus der Referenz heraussuchen.
- Wartefrist (§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB): 12 Monate seit der letzten Mieterhöhung und 15 Monate seit Mietbeginn.
- Begründungsmittel (§ 558a Abs. 2 BGB): qualifizierter oder einfacher Mietspiegel, Sachverständigengutachten, drei Vergleichswohnungen.
Übergabe-Datenblatt
Am Ende von Schritt 6 wird ein strukturiertes Datenblatt erzeugt, das die Folgeskills direkt lesen können:
mietspiegel_pruefung:
stand_der_pruefung: "JJJJ-MM-TT"
adresse:
strasse: ""
hausnummer: ""
plz: ""
stadt: ""
bundesland: ""
wohnung:
flaeche_qm: 0.0
baujahr: 0
wohnlage: "" # einfach | mittel | gut
ausstattung:
bad: ""
kueche: ""
heizung: ""
bodenbelag: ""
fenster: ""
balkon_terrasse: ""
aufzug: false
stellplatz: false
mietspiegel:
quelle_url: ""
typ: "" # qualifiziert | einfach
stand_jahr: 0
tabellen_zelle: "" # z. B. "60–80 qm, BJ 1949–1977, mittlere Wohnlage"
spanne_von_eur_qm: 0.0
spanne_bis_eur_qm: 0.0
mittelwert_eur_qm: 0.0
zuschlaege_abschlaege_eur_qm: 0.0
ortsuebliche_vergleichsmiete_eur_qm: 0.0
mietverhaeltnis:
beginn: "JJJJ-MM-TT"
aktuelle_nettokaltmiete_eur_gesamt: 0.0
aktuelle_nettokaltmiete_eur_qm: 0.0
neuvermietung_oder_bestand: "" # neuvermietung | bestand
mietpreisbremse: # nur bei neuvermietung
landesverordnung: ""
angespannter_markt: false
hoechstmiete_eur_qm: 0.0
ausnahmen_geprueft: []
kappungsgrenze: # nur bei bestand
verschaerft_durch_landesverordnung: false
obergrenze_prozent: 0 # 20 oder 15
wartefrist_eingehalten: true
ergebnis:
bewertung: "" # zulaessig | unzulaessig | grenzfall
differenz_eur_qm: 0.0
naechster_schritt: "" # uebergabe an mieterhoehung-pruefen-widersprechen, klageentwurf-amtsgericht, etc.
Gerechnetes Beispiel (zur Plausibilisierung)
Sachverhalt: Wohnung in München, Maxvorstadt, 78 m², Baujahr 1962, gute Wohnlage, modernisiertes Bad, Einbauküche mitvermietet, Zentralheizung, Aufzug, kein Stellplatz. Mietverhältnis seit 01.06.2018 (Bestand). Aktuelle Nettokaltmiete 1.150,00 € (= 14,74 €/m²). Der Vermieter verlangt Erhöhung auf 1.380,00 € (= 17,69 €/m², +20,0 %).
Schritt 2 — Bayern hat eine Mietenbegrenzungsverordnung und eine Kappungsgrenzenverordnung. München ist ein angespannter Markt; Kappungsgrenze daher 15 %. Mietspiegel München: qualifiziert nach § 558d BGB, Stand 2025.
Schritt 3 — Wohnlage "gut" (über das städtische Geoportal verifiziert). Ausstattung: drei Sondermerkmale erfüllt (mod. Bad, EBK, Aufzug).
Schritt 4 — Tabellenzelle "70–90 m², Baujahr 1949–1977, gute Wohnlage" Mittelwert (illustrativ) 15,80 €/m², Spanne 13,40–17,20 €/m². Sondermerkmals-Zuschlag (illustrativ) +0,90 €/m². Ortsübliche Vergleichsmiete für diese Wohnung: ca. 16,70 €/m².
Schritt 6 — Kappungsgrenze: 14,74 €/m² × 1,15 = 16,95 €/m² (verschärfte 15-%-Grenze in München). Die verlangte Miete v