Minder schwerer Fall und besonders schwerer Fall
Worum geht es?
Viele Tatbestaende sehen einen modifizierten Strafrahmen vor:
- Minder schwerer Fall: gesenkter Strafrahmen, z.B. § 213 StGB beim Totschlag, § 249 Abs. 2 StGB beim Raub.
- Besonders schwerer Fall: erhoehter Strafrahmen, oft mit Regelbeispielen, z.B. § 243 StGB Diebstahl, § 263 Abs. 3 StGB Betrug.
Die Modifikation erfolgt durch Gesamtwuerdigung aller Umstaende.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie wollen die Strafrahmen-Senkung "minder schwerer Fall" zugunsten des Mandanten erreichen.
- Sie pruefen, ob ein Regelbeispiel erfuellt ist und ob die Indizwirkung entkraeftet werden kann.
- Sie ordnen die Pruefungsreihenfolge bei mehreren Strafrahmen-Modifikationen.
Rechtliche Grundlagen
Minder schwerer Fall — Beispiele
- § 213 StGB — Minder schwerer Fall des Totschlags: Provokation des Opfers oder sonstige mildernde Umstaende; Strafrahmen 1 bis 10 Jahre statt 5 bis 15 Jahre.
- § 249 Abs. 2 StGB — Minder schwerer Fall des Raubs: 6 Monate bis 5 Jahre statt 1 bis 15 Jahre.
- § 250 Abs. 3 StGB — Minder schwerer Fall des schweren Raubs.
- § 226 Abs. 3 StGB — Minder schwerer Fall der schweren Koerperverletzung.
- § 224 Abs. 1 letzter Halbsatz StGB — Minder schwerer Fall der gefaehrlichen Koerperverletzung: Freiheitsstrafe 3 Monate bis 5 Jahre statt 6 Monate bis 10 Jahre.
Besonders schwerer Fall — Beispiele
- § 243 StGB — Besonders schwerer Fall des Diebstahls mit Regelbeispielkatalog: 3 Monate bis 10 Jahre.
- § 263 Abs. 3 StGB — Besonders schwerer Fall des Betrugs mit Regelbeispielkatalog: 6 Monate bis 10 Jahre.
- § 267 Abs. 3 StGB — Besonders schwerer Fall der Urkundenfaelschung.
- § 240 Abs. 4 StGB — Besonders schwerer Fall der Noetigung.
Strafzumessungs-Grundsatz
Minder schwerer Fall
- Erfordert Gesamtwuerdigung: alle straftatbezogenen und persoenlichen Umstaende werden zusammengenommen.
- Schwellenfrage: weicht das Gesamtgewicht der Tat so deutlich nach unten von der Durchschnittstat ab, dass der gesetzliche Regelstrafrahmen unangemessen waere?
- Strafmilderungsgruende nach § 49 StGB koennen den Tatbestand des minder schweren Falls mitausloesen ("vertypte Milderungsgruende" bei Gesamtwuerdigung beruecksichtigen). Wenn der Tatbestand des minder schweren Falls bejaht wird, entfaellt die zusaetzliche Milderung nach § 49 StGB regelmaessig nicht automatisch; vielmehr kann der gemilderten Strafrahmen weiter nach § 49 StGB modifiziert werden. St. Rspr.; Aktenzeichen vor Zitat in dejure.org/openjur.de verifizieren.
Besonders schwerer Fall
- Bei Regelbeispielen Indizwirkung: ist ein Regelbeispiel erfuellt, ist die Indizwirkung fuer besonders schweren Fall regelmaessig gegeben.
- Gegenindizien koennen die Indizwirkung entkraeften — Gesamtwuerdigung.
- Bei "unbenannten besonders schweren Faellen" muss die Tat in Gewicht und Charakter den Regelbeispielen ungefaehr entsprechen.
Pruefungsreihenfolge
- Grundtatbestand und Qualifikationen pruefen.
- Regelbeispiele (besonders schwerer Fall): Ist Tatbestand erfuellt? Indizwirkung. Gegenindizien?
- Minder schwerer Fall: Gesamtwuerdigung; Tatbild deutlich unterhalb des Durchschnitts?
- Vertypte Milderungsgruende nach § 49 StGB (Versuch, Beihilfe, § 21, § 17, § 28 Abs. 1, § 46a StGB).
- Konkreten Strafrahmen festlegen.
- Strafe im Schuldrahmen nach § 46 StGB konkretisieren.
Konkurrenz minder schwerer Fall vs. § 49 StGB
Wenn ein vertypter Milderungsgrund vorliegt und zusaetzlich ein minder schwerer Fall in Betracht kommt: Wahlrecht des Gerichts in der Logik der st. Rspr.:
- Pruefung des minder schweren Falls unter Einbeziehung des vertypten Milderungsgrundes.
- Wenn minder schwerer Fall bejaht: weitere Milderung nach § 49 StGB ist nicht zwingend.
- Wenn minder schwerer Fall verneint: Milderung nach § 49 StGB greift fuer den Regelstrafrahmen.
In der Verteidigungspraxis stets hilfsweise beide Wege beantragen. Aktenzeichen der einschlaegigen BGH-Linie vor Zitat verifizieren.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Verteidigung)
- Strafrahmen-Modifikation identifizieren: Liegt eine minder schwere Fall-Norm vor? Liegt ein Regelbeispiel-Katalog vor?
- Argumente fuer minder schweren Fall sammeln:
- Provokation, Notlage, akuter Affekt.
- Erstmaliger Verstoss.
- Tatfolgen geringfuegig.
- Tatumstaende untypisch.
- Argumente gegen Regelbeispiel-Indiz sammeln:
- Konkreter Vorgang weicht von der Modellvorstellung des Regelbeispiels ab.
- Sonstige starke Strafmilderungs-Gesichtspunkte ueberwiegen.
- Antrag: "Wir beantragen Verurteilung nach minder schwerem Fall (§ ..., Abs. ...). Hilfsweise Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB."
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung (Anklage)
- Regelbeispiel-Vortrag mit Tatsachen substantiieren.
- Unbenannte besonders schwere Faelle nur bei klarem Vergleichsgewicht zu den Regelbeispielen.
- Gegenargumente zum minder schweren Fall antizipieren.
Typische Fehler
- Minder schwerer Fall pauschal abgelehnt: ohne Gesamtwuerdigung; Revisionsangriff.
- Regelbeispiel automatisch zu besonders schwerem Fall: Indizwirkung nicht widerlegt geprueft.
- Doppelte Anwendung: Tatumstand begruendet minder schweren Fall und wird zusaetzlich strafmildernd in § 46 StGB beruecksichtigt — moegliche Verstoss gegen § 46 Abs. 3 StGB.
- § 49 StGB nicht im Verhaeltnis zum minder schweren Fall geprueft.
Querverweise
strafrahmen-und-strafzumessungsstufen— Strafrahmen-Logik.regelbeispiele-rechtsprechung— Detail zu Regelbeispielen.strafmilderung-49-stgb-zwingend-fakultativ— Verhaeltnis zu § 49 StGB.paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung— Anwendung im Schuldrahmen.
Quellen und Stand 05/2026
- §§ 213, 224, 226, 240, 243, 249, 250, 263, 267 StGB in der geltenden Fassung.
- BGH-Linie zur Konkurrenz minder schwerer Fall / § 49 StGB — Aktenzeichen in dejure.org/openjur.de verifizieren.
- Quellenregel: vgl.
references/zitierweise.md.