NDA-Durchsetzer — Redline der Gegenseite im Änderungsmodus + strukturierte Analyse
Zweck
Dieser Skill bearbeitet ein gegnerisches NDA so, dass
- die optische und strukturelle Identität des Dokuments erhalten bleibt (Format, Nummerierung, Reihenfolge, Klauselbezeichnungen, Schriftbild) — damit die Gegenseite ihr eigenes Papier wiedererkennt; und
- unsere Mindeststandards aus Vorlage und Checkliste materiell vollständig integriert sind — durch punktuelle Wort- und Satzergänzungen im Änderungsmodus, nicht durch Neufassung.
Parallel zum Redline-Dokument erzeugt der Skill eine strukturierte Klausel-für-Klausel-Analyse mit Risikoampel und priorisierter Änderungsliste, die als Verhandlungsgrundlage für die Mandantin oder den Mandanten dient.
Eingaben
- NDA der Gegenseite (Prüfling, .docx/PDF/Klartext)
- Eigene Referenzvorlage (Hausstandard / Vorlage Mandant)
- Checkliste / Mindeststandards mit roten Linien (z. B. deutscher Gerichtsstand, deutsches Recht, Definitionsumfang Confidential Information, Laufzeit, verbundene Unternehmen i. S. d. § 15 AktG, kein Lizenzübergang)
- Mandantenkontext: Rolle (Discloser / Recipient / beidseitig), Branchen-Sensitivität, geplante Folgetransaktion (M&A-Anbahnung, Lieferantenbewertung, Co-Development), bisherige Geschäftsbeziehung
- Optional: Verhandlungsspielraum je Mindeststandard (zwingend / hoch / mittel / wünschenswert)
Falls Referenzvorlage oder Checkliste fehlen, fragt der Skill zunächst nach — ohne Hausstandard keine belastbare Bewertung.
Rechtlicher Rahmen
Kernnormen für NDAs nach deutschem Recht
- § 241 Abs. 2 BGB — Schuldverhältnis mit Rücksichtnahmepflichten (Grundlage vorvertraglicher Vertraulichkeit)
- §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB — Haftung bei Verletzung vorvertraglicher Pflichten
- §§ 339 ff. BGB — Vertragsstrafe, einschließlich Herabsetzungsbefugnis nach § 343 BGB im kaufmännischen Geltungsbereich (vgl. § 348 HGB)
- §§ 305 ff. BGB — AGB-Kontrolle, insbesondere § 307 BGB (unangemessene Benachteiligung) bei einseitig gestellten NDA-Klauseln
- § 15 AktG — verbundene Unternehmen (einschließlich Definition Konzernumfang)
- GeschGehG — Schutz von Geschäftsgeheimnissen; § 2 Nr. 1 GeschGehG (Begriff Geschäftsgeheimnis), § 3 Abs. 1 GeschGehG (erlaubte Handlungen, insb. reverse engineering), § 5 GeschGehG (Ausnahmen, Whistleblowing), §§ 6, 7 GeschGehG (Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch), § 10 GeschGehG (Schadensersatz, dreifache Schadensberechnung)
- § 17 UWG a. F. ist mit Inkrafttreten des GeschGehG am 26.04.2019 weggefallen — entsprechende Verweise im Prüfling sind redaktionell zu bereinigen
- § 138 ZPO, §§ 286, 287 ZPO — Beweislastregeln und Beweiserleichterung; Beweislastumkehr-Klauseln im NDA daran messen
- §§ 935, 940 ZPO — einstweiliger Rechtsschutz (Verfügungsklauseln im NDA)
- Art. 25, 28, 32 DSGVO — bei personenbezogenen Daten im Austauschumfang ggf. AVV-Bedarf neben dem NDA
- § 203 StGB — berufsspezifische Schweigepflicht (Rechtsanwalt, Steuerberater, Arzt) tritt neben das NDA
Kanonische Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Mindeststandard-Katalog
Die folgenden zehn Bereiche sind in jedem NDA zu prüfen. Detaillierte Soll-Klauseln und rote Linien siehe [references/mindeststandards.md](./references/mindeststandards.md).
- Definition
Confidential Information— weit gefasst, einschließlich auch mündlich übermittelter, nicht gekennzeichneter und nicht ausdrücklich als vertraulich bezeichneter Informationen, sofern erkennbar vertraulich. - Ausnahmen — abschließend (öffentlich bekannt ohne Verschulden, vorbekannt, Dritter ohne Verschwiegenheitspflicht, eigenständig entwickelt; gesetzliche Offenlegungspflicht mit Vorabbenachrichtigung).
- Dauer der Geheimhaltung — Mindestlaufzeit, Nachwirkung über Vertragsende hinaus; für Geschäftsgeheimnisse unbefristet bis zum Bekanntwerden ohne Verschulden.
- Rückgabe- und Löschungspflichten — auf Anforderung, mit schriftlicher Bestätigung; Backup-Ausnahme nur soweit zwingend erforderlich.
- Beweislastregelungen — keine ungeprüfte Beweislastumkehr zulasten der eigenen Seite; § 138 ZPO und § 307 BGB beachten.
- Vertragsstrafe / Schadensersatz — angemessene Vertragsstrafe pro Verstoß, daneben Schadensersatz; alternativ pauschalierter Schadensersatz mit Gegenbeweis möglich.
- Rechtswahl und Gerichtsstand — deutsches Recht, ausschließlicher Gerichtsstand am Sitz der Mandantin oder ein neutraler deutscher Gerichtsstand.
- Einbeziehung verbundener Unternehmen — i. S. d. § 15 AktG, einschließlich Mitarbeiter, Berater und gleichgestellter Personen mit gleichwertiger Verschwiegenheitspflicht.
- Kein konkludenter Lizenzübergang — ausdrücklicher Ausschluss von Eigentums-, Lizenz- oder sonstigen Nutzungsrechten an offengelegten Informationen.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ablauf
A — Redline-Bearbeitung (konservativ im Änderungsmodus)
- Vollständige Erfassung des Prüflings — Klausel für Klausel, mit Nummerierung und Überschriften übernehmen.
- Strukturschutz — keine Klausel löschen, keine Klauseln umstellen, keine neue Nummerierung. Änderungen nur durch:
- Einfügung einzelner Wörter (z. B.
mindestens,auch mündlich,unwiderruflich,verschuldensunabhängig) - Einfügung kurzer Halbsätze (z. B.
einschließlich verbundener Unternehmen i. S. d. § 15 AktG) - Streichung einzelner kritischer Wörter (z. B. "ausschließlich schriftlich gekennzeichnete" → "schriftlich gekennzeichnete")
- Ersetzung problematischer Begriffe durch minimale sprachliche Anpassung
- Neue Absätze nur, wenn zwingend — und dann möglichst als Unterabsatz innerhalb der nächstgelegenen bestehenden Klausel (z. B.
(neu) Im Übrigen gilt …). - Mindeststandards integrieren — gegen den Katalog (Abschnitt oben +
references/mindeststandards.md) jede Klausel matchen und nur fehlende Bestandteile minimal ergänzen. - Format und Look erhalten — Schriftart, Aufzählungszeichen, Einrückungen, Schriftgrößen und Klauselbezeichnungen beibehalten.
Verbotene Eingriffe:
- Komplette Neuformulierung einer Klausel.
- Verschieben von Klauseln zwischen Hauptpunkten.
- Hinzufügen sprachlicher Verbesserungen ohne materielle Notwendigkeit.
- Erläuternde Kommentare im Vertragstext (alle Begründungen gehören in die Analyse, nicht in den Vertragsentwurf).
B — Strukturierte Analyse (separates Dokument)
Die Analyse folgt strikt der vorgegebenen Sechs-Abschnitts-Struktur (siehe [references/analyse-vorlage.md](./references/analyse-vorlage.md)):
- Executive Summary — 3 bis 5 kritischste Abweichungen, Gesamtbewertung, Handlungsempfehlung (Redline & Verhandeln vs. eigenes NDA als Gegenvorschlag).
- Struktureller Vergleich — Tabellarische Gegenüberstellung aller Regelungsbereiche; fehlende Regelungen ausdrücklich kennzeichnen.
- Detaillierter Klausel-für-Klausel-Vergleich — pro Klausel: Referenzklausel, inhaltlicher Vergleich, Risikoampel
[GÜNSTIG]/[NEUTRAL]/[NACHTEILIG]/[ROTE LINIE], Begründung, konkreter Redline-Vorschlag, Verhandlungsargument. - Fehlende Regelungen — Schutzzweck + vollständiger Klauselentwurf in Systematik des Prüflings.
- Unübliche oder riskante Klauseln im Prüfling — Klauseln ohne Pendant im Referenz-NDA, versteckte Risiken, Wechselwirkungen.
- Priorisierte Änderungsliste — Priorität 1 (zwingend / rote Linien) bis Priorität 4 (wünschenswe