Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung berechnen
Mandantenfragen beim Kaltstart
- Wer ist der Erblasser und wann ist der Erbfall eingetreten? Letzter gewöhnlicher Aufenthalt (Gerichtsstand)?
- In welchem Verhältnis steht der Mandant zum Erblasser — Abkömmling, Ehegatte, Elternteil? Durch Testament oder Erbvertrag enterbt oder zu wenig bedacht?
- Wer sind die übrigen Pflichtteilsberechtigten und die eingesetzten Erben?
- Hat der Erblasser Schenkungen in den letzten 10 Jahren getätigt (§ 2325 BGB)? An wen und in welcher Höhe?
- Liegt ein Bestandsverzeichnis nach § 2314 BGB vor oder muss es erst eingefordert werden?
- Gibt es Vorausempfänge des Pflichtteilsberechtigten mit Anrechnungsbestimmung (§ 2315 BGB)?
- Hat der Pflichtteilsberechtigte einen Pflichtteilsverzicht erklärt (§ 2346 BGB)?
- Besteht ein Pflichtteilsentzugsgrund nach § 2333 BGB (Straftat gegen Erblasser, Erblasser-nahe Personen)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
| Norm | Inhalt | |------|--------| | § 2303 BGB | Pflichtteilsrecht — Geldanspruch in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils | | § 2304 BGB | Ausschluss des Pflichtteils bei Zuwendung unter Auflage oder Bedingung | | § 2305 BGB | Pflichtteil bei Bedachtheit mit weniger als Pflichtteil — Ergänzungsanspruch | | § 2309 BGB | Ausschluss durch nähere Verwandte — Enkel nur bei Vorversterben der Kinder | | § 2311 BGB | Bewertungsstichtag — Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls | | § 2314 BGB | Auskunftsanspruch — Bestandsverzeichnis; SV-Bewertung auf Nachlasskosten | | § 2315 BGB | Anrechnung auf Pflichtteil — Vorausempfänge mit Anrechnungsbestimmung | | § 2316 BGB | Ausgleichung unter Abkömmlingen — gleichmäßige Behandlung | | § 2325 BGB | Pflichtteilsergänzung — Schenkungen letzter 10 Jahre; Abschmelzung 10 % je Jahr | | § 2326 BGB | Pflichtteilsergänzung bei Bedachtsein — Ergänzung bis zur vollen Hälfte | | § 2327 BGB | Anrechnung Eigengeschenke auf Ergänzungsanspruch | | § 2329 BGB | Direktanspruch gegen Beschenkte wenn Nachlass nicht ausreicht | | § 2332 BGB | Verjährung — 3 Jahre ab Kenntnis; 30 Jahre absolut | | § 2333 BGB | Pflichtteilsentzug — abschließende Gründe | | § 2346 BGB | Pflichtteilsverzicht — notariell beurkundeter Verzicht |
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---------|-------------|-------|-------------| | BGH IV. Zivilsenat | IV ZR 88/24 | 12.03.2025 | Für die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs (§ 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB) ist § 2317 Abs. 1 BGB auch dann maßgebend, wenn der Berechtigte zum Zeitpunkt des Erbfalls aufgrund der gesetzlichen Ausübungssperre in § 1600d Abs. 5 BGB an einer Anspruchsdurchsetzung gehindert ist. Für den Pflichtteilsanspruch des nichtehelichen Kindes ist Kenntnis von der wirksamen Vaterschaftsanerkennung oder -feststellung erforderlich. Quelle: bundesgerichtshof.de / dejure.org. | | BGH IV. Zivilsenat | IV ZR 93/24 | 02.07.2025 | Zuwendung von Todes wegen an behandelnden Arzt nicht wegen Verstoß gegen § 32 (M)BO-Ä unwirksam; Berufsordnung kein § 134 BGB-Verbot; Testierfreiheit (Art. 14 GG) überwiegt. Quelle: bundesgerichtshof.de PM 2025/2025122.html. | | Weitere Rechtsprechung | Live-Verifikation erforderlich | - | keine weitere Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema — Stufenweise Pflichtteilsberechnung
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfpunkt | Norm | Ergebnis | |---------|-----------|------|---------| | 1 | Pflichtteilsberechtigung prüfen | § 2303 BGB | Wer ist berechtigt? Abkömmlinge / Ehegatte / Eltern | | 2 | Gesetzliche Erbquote ermitteln | §§ 1924 ff. BGB | Quote je Berechtigtem | | 3 | Pflichtteilsquote berechnen | § 2303 Abs. 1 Satz 2 | Hälfte der gesetzlichen Erbquote | | 4 | Nachlasswert ermitteln | § 2311 BGB | Aktiva minus Passiva am Todestag | | 5 | Schenkungen letzter 10 Jahre hinzurechnen | § 2325 BGB | Abschmelzung 10 % je Jahr | | 6 | Pflichtteil berechnen | §§ 2303, 2311 BGB | Quote × Nachlasswert | | 7 | Pflichtteilsergänzung berechnen | § 2325 BGB | Quote × Schenkungswert | | 8 | Anrechnung Vorausempfänge | § 2315 BGB | Minderung Pflichtteil | | 9 | Anrechnung Eigengeschenke | § 2327 BGB | Minderung Pflichtteilsergänzung | | 10 | Direktanspruch gegen Beschenkte prüfen | § 2329 BGB | Wenn Nachlass insufficient | | 11 | Verjährung prüfen | § 2332 BGB | 3 Jahre ab Kenntnis |
Schritt 1 — Pflichtteilsberechtigte § 2303 BGB
Pflichtteilsberechtigt:
- Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel wenn Kinder vorverstorben — § 2309 BGB)
- Ehegatte / eingetragener Lebenspartner (LPartG)
- Eltern des Erblassers — nur wenn keine Abkömmlinge vorhanden
Nicht pflichtteilsberechtigt: Geschwister, Großeltern, Stiefeltern, Stiefkinder (ohne Adoption)
Schritt 2 — Gesetzliche Erbquoten §§ 1924 ff. BGB
| Konstellation | Gesetzliche Erbquoten | |--------------|----------------------| | Ehegatte + 2 Kinder (Zugewinngemeinschaft) | Ehegatte 1/2 (1/4 nach § 1931 + 1/4 pauschalierter Zugewinn § 1371); jedes Kind 1/4 | | Ehegatte + 1 Kind (Zugewinngemeinschaft) | Ehegatte 1/2; Kind 1/2 | | Ehegatte + keine Kinder, Eltern leben | Ehegatte 3/4; Eltern 1/4 | | Nur 3 Kinder, kein Ehegatte | Jedes Kind 1/3 | | Keine Kinder + Eltern | Jeder Elternteil 1/2 | | Ehegatte + keine Kinder + keine Eltern | Ehegatte allein 100 % |
Zugewinngemeinschaft Hinweis: § 1371 BGB pauschaliert den Zugewinn durch Erhöhung der Erbquote um 1/4 ("erbrechtliche Lösung"). Alternativ: bei Ausschlagung güterrechtliche Lösung + kleiner Pflichtteil § 1371 Abs. 3 BGB.
Schritt 3 — Pflichtteilsquote
Pflichtteilsquote = 1/2 × gesetzlicher Erbteil
| Beispiel | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteilsquote | |---------|---------------------|------------------| | Einziges Kind enterbt; kein Ehegatte | 1/2 | 1/4 des Nachlasses | | Kind 1 enterbt; Ehegatte + Kind 2 (Zugewinn) | 1/4 | 1/8 des Nachlasses | | Ehegatte enterbt; 2 Kinder | 1/2 (inkl. Zugewinnzuschlag) | 1/4 des Nachlasses | | Kind enterbt bei Zugewinngemeinschaft Ehegatte + 1 Kind | 1/2 | 1/4 des Nachlasses |
Schritt 4 — Nachlassbewertung § 2311 BGB
Aktiva (Stichtag = Todestag)
| Vermögensgegenstand | Bewertungsmethode | |--------------------|------------------| | Bankguthaben, Barvermögen | Nennwert | | Wertpapiere (börsennotiert) | Schlusskurs Todestag | | Wertpapiere (nicht börsennotiert) | Ertragswertverfahren | | Immobilien | Verkehrswert-Gutachten (SV § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB) | | Unternehmensbeteiligungen | IDW S1 oder vereinfachtes Ertragswertverfahren | | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Hausrat | Zeitwert (geschätzt) | | Lebensversicherung | Rückkaufswert (soweit keine Drittbegünstigung) |
Passiva
| Verbindlichkeit | Abzugsfähig | |----------------|------------| | Erblasser-Schulden (Kredit, Steuern, Unterhalt) | Ja | | Beerdigungskosten § 1968 BGB | Ja | | Pflegekosten letzte Lebensjahre | Ja (soweit nicht bereits bezahlt) | | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Pflichtteils-Verbindlichkeiten anderer | Ja (als Erbfallschuld) |
Schritt 5 — Pflichtteilsergänzung § 2325 BGB
Abschmelzungsregel
| Schenkungsjahr vor Erbfall | Anrechnungsquote | |---------------------------|-----------------| | 1. Jahr (0–12 Monate vor Tod) | 100 % | | 2. Jahr | 90 % | | 3. Jahr | 80 % | | 4. Jahr | 70 % |