Skill: Playbook aus eigenen Daten
Zweck
Aus echten, bereits abgeschlossenen Mandaten und Korrespondenzen wird ein strukturiertes Vorgehens-Spielbuch (Playbook) destilliert, das anschließend als wiederverwendbarer Skill, Auslöser oder Agentenrezept im Hintergrund für gleichartige Vorgänge eingesetzt werden kann. Eingaben sind ausschließlich die eigenen Daten der Anwältin oder des Anwalts: Outlook-Mails, Wordsschriftsätze, Aktenexporte, Sprachnotizen, Excel-Trackings oder Notizdokumente.
Das Ergebnis ist kein generisches Muster, sondern ein an die tatsächliche Arbeitsweise der Kanzlei angepasstes Spielbuch — mit den dort üblichen Floskeln, Eskalationsstufen, Standardklauseln, Prüfreihenfolgen und Mandantenansprachen.
Eingaben
- E-Mail-Korpus (Outlook-Konnektor oder
.eml/.msg-Exporte): typischerweise
20–200 Mails aus einem oder mehreren ähnlichen Mandaten.
- Schriftsätze und Anschreiben (Word, PDF): mindestens 5 abgeschlossene
Vergleichsfälle desselben Mandatstyps.
- Notizen (Markdown, Notizbuch-Exporte, Sprachprotokoll-Transkripte).
- Tracking-Exporte (Excel, CSV) aus Aktenverwaltung oder
Fristenkalender — optional, schärft Fristenketten.
- Mandantenkommunikations-Logs aus
mandantenkommunikation/— falls
vorhanden.
Pflichtangabe der Nutzerin / des Nutzers:
- Mandatstyp (z. B. "Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer", "NDA-Review
Inbound", "Mietkündigung Vermieter", "GmbH-Gründung").
- Erwarteter Wiederverwendungs-Kontext (Mandantenkommunikation vs.
interne Bearbeitung vs. Schriftsatzentwurf).
- Vertraulichkeitsstufe der Eingaben (anonymisiert vs. echte
Mandantendaten — bei echten Daten greift § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB; siehe Risiken).
Rechtlicher Rahmen
- § 43a Abs. 2 BRAO — anwaltliche Verschwiegenheitspflicht; gilt auch
bei Aufbereitung eigener Mandatsdaten zu Trainings- oder Mustergenerierungszwecken.
- § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB — strafbewehrte Verletzung von Privatgeheimnissen.
- § 2 Abs. 3, § 50 BRAO — Aktenführungs- und Aufbewahrungspflichten;
Playbook-Ableitungen sind keine Akte, müssen aber nachvollziehbar bleiben.
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO — berechtigtes Interesse an interner
Arbeitsorganisation; Abwägung gegen schutzwürdige Mandanteninteressen.
- Art. 32 DSGVO — technische und organisatorische Maßnahmen
(Zugriffsbeschränkung, Pseudonymisierung).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant (Vertraulichkeit auch gegenüber technischen Hilfsmitteln).
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Anforderungen an Anonymisierung in juristischen Veröffentlichungen, übertragbar auf interne Mustergenerierung.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO umfasst keine Geschäftsgeheimnisse (anwendbar bei Mandantenauskunftsersuchen zu intern abgeleiteten Spielbüchern).
Kommentare:
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
(Reichweite der Verschwiegenheitspflicht bei interner Wissensverarbeitung).
- Paal, in: Paal/Pauly, DS-GVO BDSG, 4. Aufl. 2024, Art. 6 Rn. 38
(berechtigtes Interesse bei interner Arbeitsorganisation).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Aufbewahrungspflichten als Hintergrund anwaltlicher Aktenführung).
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
EDV-gestützter Verarbeitung).
Ablauf
- Vorab-Trennung Vertraulichkeitsstufen. Eingaben werden nach
Quelle markiert: (a) bereits anonymisierte Muster, (b) eigene Notizen ohne Personenbezug, (c) echte Mandatsdaten. Stufe (c) wird vor der Mustererkennung pseudonymisiert (Namen → [MANDANT_1], [GEGNER_1], IBAN/AZ → Token).
- Korpus-Indizierung. Mails werden nach Sender, Empfänger,
Datum, Mandatsbezug (aus Betreff/Aktenzeichen) gruppiert; Schriftsätze nach Verfahrensstadium (Anhörung, Klageerwiderung, Replik usw.) sortiert.
- Phasen-Extraktion. Aus jedem Vergleichsfall wird der zeitliche
Verlauf rekonstruiert: Erstkontakt → Sachverhaltsaufnahme → rechtliche Prüfung → Mandantenrücksprache → Schriftsatz/Anschreiben → Fristen → Eskalation → Abschluss. Phasen werden über Fälle hinweg geclustert.
- Sprachmuster-Extraktion. Wiederkehrende Formulierungen werden
typisiert: (a) Anrede- und Schlussformeln; (b) Standardklauseln in Aufforderungsschreiben (§ 286 BGB); (c) Eskalationssignale gegenüber der Gegenseite; (d) Mandanten-Erklärungen schwieriger Punkte in einfacher Sprache.
- Entscheidungs-Punkt-Identifikation. Wo verzweigt das Vorgehen?
Typische Bedingungen: außergerichtliche Einigung vs. Klage, Frist gewahrt vs. nicht gewahrt, Mandant zahlungsfähig vs. nicht. Diese Verzweigungen werden als Entscheidungsbaum erfasst.
- Fristen-Skelett. Aus den Vergleichsfällen werden typische
Fristen-Ketten herausgezogen (z. B. Klagefrist § 4 KSchG = 3 Wochen, Verjährungsbeginn § 199 BGB, Berufungsfrist § 517 ZPO = 1 Monat).
- Playbook-Generierung. Aus 3–6 ergibt sich ein strukturiertes
Spielbuch im Format <mandatstyp>.playbook.md mit Phasen-Liste, Klausel-Bibliothek, Entscheidungsbaum, Fristen-Skelett und Eskalationsmatrix.
- Verifikation. Spielbuch wird gegen 2 weitere, nicht
für die Generierung verwendete Vergleichsfälle gespiegelt: passt die Phasenabfolge? Treffen die Klauselvorschläge? Fehlende Schritte werden ergänzt.
- Ablage und Versionierung. Spielbuch wird unter
playbooks/<mandatstyp>.playbook.md abgelegt; Generierungs-Log (welche Quelldateien, welche Anonymisierung) unter playbooks/<mandatstyp>.generierungslog.json.
- Aktivierung als wiederverwendbarer Auslöser. Optional: aus
dem Spielbuch wird ein leichtgewichtiger Skill oder ein Agentenrezept erzeugt, das das Vorgehen bei neuen, gleichartigen Mandaten automatisch vorschlägt.
Ausgabeformat
playbooks/
├── <mandatstyp>.playbook.md # Hauptergebnis
├── <mandatstyp>.klauselbibliothek.md # Wiederverwendbare Textbausteine
├── <mandatstyp>.fristen.yaml # Fristen-Skelett, maschinenlesbar
├── <mandatstyp>.entscheidungsbaum.md # Verzweigungspunkte
└── <mandatstyp>.generierungslog.json # Audit-Trail
<mandatstyp>.playbook.md Pflichtsektionen:
- Übersicht (Mandatstyp, typische Dauer, Hauptrisiken)
- Phasen (mit Eingaben/Ausgaben pro Phase)
- Sprachmuster nach Kontext (Mandant intern / Gegenseite / Gericht /
Behörde)
- Entscheidungsbaum (Knotenpunkte und Folgepfade)
- Fristen-Skelett (mit Norm-Verweisen)
- Eskalationsmatrix (Schwellenwerte, Zuständigkeiten)
- Verifikationsstatus (gegen welche Fälle gespiegelt)
- Quellenpflicht (welche Korpus-Dateien zur Generierung beitrugen —
nur Hash-IDs, keine Mandantennamen)
Beispiel
Eingabe: Eine Fachanwältin für Arbeitsrecht stellt einen Outlook-Ordner mit 47 Mails aus drei abgeschlossenen Kündigungsschutzverfahren bereit, dazu vier Word-Klageschriften und ein Excel-Tracking mit Verfahrensdauern.
Ausgabe (Auszug aus kündigungsschutz-arbeitnehmer.playbook.md):
## Phase 2 — Sachverhaltsaufnahme (Tag 1–3 nach Erstkontakt)
Eingaben: Kündigungsschreiben, Ar