Positionsmarken
Die Positionsmarke schützt ein Zeichen, das an einer bestimmten Position auf einem Produkt angebracht ist — unabhängig von der Produktform als solcher. Für klôtzzkètté SA ist dies die bevorzugte Schutzkategorie für den charakteristischen goldenen Einzel-Streifen an der Handgelenksinnenseite der Lederhandschuhe, das Interieur-Farbband der Handtaschen und das Webmuster der Schalkollektionen.
Die Positionsmarke ist in Art. 3 I lit. f der Durchführungsverordnung (EU) 2018/626 zur UMV explizit als Markenart anerkannt und beim EUIPO breit etabliert.
Rechtsrahmen
- Art. 3 I lit. f DurchfVO (EU) 2018/626 zur UMV: Positionsmarke als anerkannte Markenart
- § 3 I MarkenG: Positionsmarke unter "andere Aufmachungen" markenfähig
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Bottega Veneta Intrecciato: EUIPO R 2592/2011-4 — Webmuster-Positionsmarke für Lederhandtaschen, Verkehrsdurchsetzung nachgewiesen
- Burberry-Karo: Eingetragene Marke für charakteristisches Karomuster in Beige/Schwarz/Rot — Unterscheidungskraft durch Verkehrsdurchsetzung
Prüfungsschritte
- Definition der Marke:
- Welches Zeichen (Streifen, Farbe, Muster, Form-Element) soll geschützt werden?
- An welcher genauen Position auf dem Produkt?
- In welchen Proportionen (Breite, Länge, Winkel)?
- Darstellung der Positionsmarke:
- Produktabbildung mit dem Zeichen in der schutzrelevanten Position
- Gestrichelte Linien für nicht-markenmäßige Teile des Produkts (EUIPO-Standard)
- Pflicht-Beschreibung der Position und des Musters im Beschreibungsfeld
- Unterscheidungskraft:
- Positionsmarken haben typischerweise keine inhärente Unterscheidungskraft
- Ausnahme: sehr charakteristische Gestaltung (Louboutin-Rot = erkennbar auf dem ersten Blick)
- Regel: Verkehrsdurchsetzung erforderlich (§ 8 III MarkenG / Art. 7 III UMV)
- Verkehrsdurchsetzungsnachweis:
- Marktanteil: mind. 40 % der beteiligten Verkehrskreise erkennen das Zeichen als Herkunftshinweis
- Werbeaufwand letzte 5 Jahre (Euro-Beträge)
- Medienberichte, Fachpresse, Social Media
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Umsatzzahlen
- Warenverzeichnis: Präzise Warenbeschreibung, da Positionsmarke an konkrete Produktkategorie gebunden
Falltypische Konstellationen
Konstellation 1: Goldener Innen-Streifen der klôtzzkètté Lederhandschuhe
Ein 3 mm breiter goldener Streifen aus Goldfolie, genau 15 mm vom Handgelenk-Rand, auf der Innenseite aller Lederhandschuhe. Analyse: Position klar definiert, Goldstreifen nicht branchenüblich an Handschuh-Innenseite → Unterscheidungskraft möglicherweise inhärent. Strategie: Anmeldung als Positionsmarke mit detaillierter Beschreibung und gestrichelter Handschuh-Zeichnung; Verkehrsdurchsetzungsnachweis als Backup vorbereiten.
Konstellation 2: Intrecciato-Webmuster der K°° Handtaschen
Das charakteristische Flechtmuster der "Sac Maillé"-Kollektion. Analogie zu Bottega Veneta: Nach 8 Jahren Marktpräsenz und EUR 15 Mio. Marketingaufwand: Verkehrsdurchsetzungsantrag beim EUIPO mit Meinungsumfrage in DE/FR/IT/ES.
Konstellation 3: Adidas-Analogie — Schutz paralleler Nähte
Zwei parallele Kontrastnähte an der Schulterpartie aller klôtzzkètté-Jacken. Problem: Adidas-Rechtsprechung zeigt, dass einfache Streifen schwer schutzfähig sind. Empfehlung: Mustermarke (ggf. als Bildmarke eingetragen) kombiniert mit Positionsmarke; Verkehrsdurchsetzung zentraler Angriffspunkt.
Belege & Kommentare
- Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG, 13. Aufl. 2021, § 3 Rn. 200 ff. (Positionsmarken)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
- Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 3 Rn. 220 ff.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EUIPO BoA, Entsch. R 2592/2011-4 (Bottega Veneta — Intrecciato)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Templates
Darstellungsbeschreibung Positionsmarke (EUIPO)
Die Marke ist eine Positionsmarke. Sie besteht aus einem
[X mm] breiten goldenen Streifen aus Metallfolie, angebracht
auf der Innenseite von Lederhandschuhen, parallel zum
Handgelenk-Abschlussrand, im Abstand von [Y mm] vom Rand.
Der Handschuh als Ganzes ist durch gestrichelte Linien dargestellt
und nicht Bestandteil der Marke. Farbanspruch: Gold (Pantone 871 C).
Verkehrsdurchsetzungs-Antrag — Gliederung
1. Beschreibung des Zeichens und seiner Verwendung
2. Benutzungsnachweis (Fotos, Kataloge, Hangtags), geordnet nach Jahren
3. Umsatzzahlen im deutschen Markt (vertraulich, ggf. als Indexzahlen)
4. Werbeaufwand letzter 5 Jahre (Mediaplanung, Agenturrechnungen)
5. Pressebelege (Vogue DE, FAZ, Stern, etc.)
6. Meinungsumfrage-Gutachten (Institut + Methodik + Ergebnis)
Verweise auf andere Skills
dreidimensionale-marke— Abgrenzung Form- vs. Positionsmarke (Louboutin-Linie)bildmarke-und-wort-bild— Mustermarke als Alternativeanmeldung-strategie-portfolio— Einbindung in Gesamtstrategiemarkenmonitoring-und-watchlist— Überwachung ähnlicher Positionsmarken
Risiken & Stolperfallen
- Strenge Definition erforderlich: Unklare Positionsbeschreibung führt zu Beanstandung; millimetergenaue Angaben sind Gold wert
- Verkehrsdurchsetzung teuer: Meinungsumfrage kostet EUR 20.000–50.000; sorgfältig planen
- Schmalere Schutzrechte: Positionsmarke schützt nur an exakt der beschriebenen Position; Variationen können ausweichen
- Louboutin-Grauzone: Grenze zwischen Positions- und Farbmarke ist fließend — sorgfältige Formulierung der Beschreibung entscheidet über Schutzumfang
- Adidas-Präzedenz: BGH ist bei Streifen-Marken sehr streng; einfache Streifen fast immer auf Verkehrsdurchsetzung angewiesen
Triage-Fragen vor Positionsmarken-Anmeldung
Bevor die Anmeldung eingereicht wird, klaere:
- Kann die Position millimetergenau und reproduzierbar beschrieben werden?
- Hat die Positionsgestaltung inhärente Unterscheidungskraft oder ist Verkehrsdurchsetzung erforderlich?
- Wurde das Zeichen bereits so benutzt, dass Verbraucher es als Herkunftshinweis wahrnehmen (Umfragegutachten)?
- Ist die Gestaltung technisch bedingt (§ 3 II MarkenG, Art. 7 I lit. e UMV — dann Ausschluss)?
Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
EUIPO BoA, Entsch. R 2592/2011-4 (Bottega Veneta — Intrecciato): Ein charakteristisches Flechtmuster auf Lederhandtaschen kann als eingetragene Positionsmarke geschuetzt werden, wenn durch Verkehrsdurchsetzung belegt ist, dass der angesprochene Verkehr das Muster als Herkunftshinweis auf den Hersteller versteht.