Prozesskostenhilfe-Antrag (Sozialgericht)
Rechtsgrundlagen
- § 73a SGG Verweis auf ZPO-Regeln.
- § 114 ZPO PKH-Voraussetzungen.
- § 121 ZPO Beiordnung eines Rechtsanwalts.
- § 117 ff. ZPO Verfahren und Erklärung.
Voraussetzungen
1. Bedürftigkeit
- Klagepartei kann die Kosten der Prozessführung nicht ganz nicht zum Teil oder nur in Raten aufbringen.
- Prüfung anhand Einkommen Vermögen und unterhaltsberechtigter Personen.
- Sozialleistungsbezug (Bürgergeld Grundsicherung) typisch ausreichend für volle PKH ohne Raten.
2. Erfolgsaussicht
- Hinreichende Aussicht auf Erfolg in der Hauptsache (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
- Maßstab nicht überspannt — es reicht die nicht entfernt liegende Möglichkeit des Erfolgs.
3. Nicht Mutwilligkeit
- Die Rechtsverfolgung muss notwendig erscheinen aus Sicht eines verständigen unbedürftigen Drittens.
Formular ZP1a — Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
Pflichtfelder:
- Persönliche Daten
- Familienverhältnisse Unterhaltspflichten
- Erwerbstätigkeit Einkommen
- Sonstige Einnahmen (Sozialleistungen Kindergeld Unterhalt Rente)
- Vermögen (Konten Bargeld Wertpapiere Lebensversicherung Grundbesitz Fahrzeuge)
- Belastungen (Schulden Unterhalt Wohnen Versicherung Pflege)
- Wohnverhältnisse mit Miete
- Unterschrift mit Belehrung Wahrheit / Strafbarkeit § 124 ZPO
Pflichtbelege
- Bei Sozialleistungsbezug: aktueller Bewilligungsbescheid.
- Bei Erwerbstätigkeit: letzte drei Lohnabrechnungen.
- Kontoausuege der letzten drei Monate (alle Konten).
- Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung.
- Belege Versicherungen und Schulden.
- Bei Schwerbehinderung: Nachweis (kann Vermögensfreibetrag erhöhen).
Antragstexte
An das Sozialgericht XYZ
- Az ...
In der Streitsache ... gegen ...
beantrage ich namens und im Auftrag des Klägers:
1. Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung;
2. Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsanwalts gemäß § 121 ZPO.
Die Erklärung über die persoenlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
(Formular ZP1a) nebst Belegen ist beigefuegt.
Erfolgsaussichten: Begründung siehe Klageschrift vom (Datum) Az (...).
Mutwilligkeit liegt nicht vor.
Sonderfälle
- Beratungshilfe § 1 BerHG für das Vorverfahren (Widerspruch) — separater Antrag beim Amtsgericht des Wohnorts.
- Vereinheitlichte PKH wenn mehrere zusammenhängende Verfahren — Antrag in jedem Verfahren erforderlich.
Ausgabe
pkh-antrag-<az>-<datum>.docx.- ZP1a-Formular ausgefüllt zur Unterschrift des Mandanten.
- Belegliste mit Prüfer-Flag für fehlende Belege.
- Eintrag im Fristenbuch — PKH-Antrag sollte zeitgleich mit Klage oder Widerspruch eingereicht werden.
Hinweis Prüfer
PKH-Bescheid des Gerichts mit Akte aufheben. Bei Ablehnung: Beschwerde § 127 ZPO iVm § 73a SGG (binnen einer Woche).
Triage — kläre vor Antragstellung
- Sozialleistungsbezug (Bürgergeld, Grundsicherung, AsylbLG)? — typischerweise direkt Vollbewilligung ohne Raten
- Alle Pflichtbelege vollständig? — fehlendes ZP1a-Formular oder Kontoauszüge blockieren PKH-Bewilligung
- PKH-Antrag zeitgleich mit Klageschrift einreichen? — Antrag vor Urteil muss gestellt sein
- Beratungshilfe für Vorverfahren (Widerspruch) separat beantragt beim zuständigen AG?
- PKH-Bescheid nach Bewilligung aufheben? — Änderungspflicht bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage (§ 120 ZPO)
Aktuelle Rechtsprechung
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Quellenregel
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