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prozesskostenhilfe-pkh-114-zpo

Antrag auf Prozesskostenhilfe nach § 114 ZPO. Voraussetzungen Bedürftigkeit Erfolgsaussicht keine Mutwilligkeit. Antragsformular Belege Einkommensnachweise. Wirkung Befreiung von Gerichtskosten und Anwaltskosten. Hinweise für Selbstvertreter.

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Prozesskostenhilfe (PKH): Klage trotz Geldknappheit

Worum geht es?

Wenn Sie sich Klage und Gerichtskosten nicht leisten koennen, gibt es Prozesskostenhilfe (PKH) nach §§ 114 ff. ZPO. Der Staat uebernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichtskosten und ggf. die Anwaltskosten. PKH wird auf Antrag gewaehrt und an drei Voraussetzungen geknuepft: Sie sind beduerftig, die Klage hat hinreichende Erfolgsaussicht, sie ist nicht mutwillig.

Wann brauchen Sie diese Skill?

  • Sie wollen klagen, koennen den Vorschuss aber nicht zahlen.
  • Sie wurden verklagt und brauchen Verteidigungs-Hilfe.
  • Sie wollen die Voraussetzungen pruefen.

Fachbegriffe (kurz erklaert)

  • Prozesskostenhilfe (PKH): Sozialleistung im Zivilprozess, die Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder teilweise traegt.
  • Beduerftigkeit: Wirtschaftliche Lage, in der Sie die Kosten nicht oder nur teilweise aufbringen koennen.
  • Erfolgsaussicht: Wenn die Klage bei summarischer Pruefung berechtigt erscheint.
  • Mutwilligkeit: Klage, die ein verstaendiger nicht-PKH-Beduerftiger nicht erheben wuerde.

Rechtsgrundlagen

  • § 114 I ZPO — Voraussetzungen PKH.
  • § 115 ZPO — Einkommen, einzusetzendes Vermoegen.
  • § 117 ZPO — Antragsform.
  • § 118 ZPO — Anhoerung Gegner.
  • § 120 ZPO — Ratenzahlung.
  • § 121 ZPO — Beiordnung eines Anwalts.
  • § 124 ZPO — Aufhebung der Bewilligung.

Schritt-fuer-Schritt-Anleitung

Schritt 1 — Voraussetzungen pruefen

Drei Bedingungen muessen erfuellt sein (§ 114 I ZPO):

  1. Beduerftigkeit: Sie koennen die Kosten nicht oder nur in Raten aufbringen.
  2. Erfolgsaussicht: Ihre Klage hat bei summarischer Pruefung Aussicht auf Erfolg.
  3. Keine Mutwilligkeit: Eine vermoegende Partei wuerde die Klage gleichermassen erheben.

Wenn ein Punkt fehlt, scheitert PKH.

Schritt 2 — Beduerftigkeit berechnen

§ 115 ZPO regelt Einkommens-Anrechnung:

  • Nettoeinkommen (Lohn, Selbstaendigkeit, Sozialleistungen).
  • Minus Freibetraege fuer Sie selbst, Partner, Kinder.
  • Minus Mietkosten in angemessener Hoehe.
  • Minus weitere Abzuege (Versicherungen, Werbungskosten).

= Einsetzbares Einkommen. Wenn das Ergebnis null oder negativ: PKH ohne Raten.

Wenn positiv: PKH mit Ratenzahlung.

Faustregel (sehr grob): Wer Buergergeld bekommt, kriegt PKH ohne Raten. Mit mittlerem Einkommen Ratenzahlung. Mit hoeherem Einkommen kein PKH.

Schritt 3 — Vermoegen anrechnen

§ 115 III ZPO: Schonvermoegen. Auto, Hausrat, kleines Sparbuch bleiben.

Wenn Sie groesseres Bargeld, Wertpapiere, Immobilie haben: Anrechnung. Sie muessen das einsetzen, bevor PKH.

Schritt 4 — Antragsformular

Das amtliche Formular "Erklaerung ueber die persoenlichen und wirtschaftlichen Verhaeltnisse" ist Pflicht. Verfuegbar online und in der Rechtsantragsstelle. Sie fuellen aus:

  • Persoenliche Daten.
  • Familienstand, Unterhaltspflichten.
  • Einkommen aller Art.
  • Vermoegen.
  • Mietkosten und sonstige laufende Kosten.

Schritt 5 — Belege

Anzufuegen:

  • Letzte 3 Lohnabrechnungen (oder Buergergeld-Bescheid).
  • Mietvertrag mit aktueller Miete.
  • Kontoausziuege (letzte 3 Monate).
  • Versicherungs-Beitragsnachweise.
  • Bei Selbstaendigen: Steuerbescheid und betriebswirtschaftliche Auswertung.

Schritt 6 — Antrag einreichen

Variante A: PKH-Antrag zusammen mit der Klage einreichen.

Variante B: Vorab PKH-Antrag (z. B. wenn Sie nur klaeren wollen, ob PKH bewilligt wird, bevor Sie Klage einreichen).

Bei Selbstvertretung Sie reichen ein:

  • Klage-Entwurf (auch wenn Sie sie noch nicht "richtig" eingereicht haben).
  • PKH-Antrag mit Belegen.

Schritt 7 — Pruefung und Entscheidung

Gericht prueft:

  • Erfolgsaussicht: kurze summarische Pruefung.
  • Beduerftigkeit: Belege.
  • Mutwilligkeit: nur in seltenen Faellen relevant.

Entscheidung per Beschluss (= keine muendliche Verhandlung).

Schritt 8 — Wenn bewilligt

  • Sie zahlen keinen oder reduzierten Vorschuss.
  • Bei Beiordnung eines Anwalts (§ 121 ZPO): Anwalt bekommt seine Gebuehr vom Staat.
  • Bei Niederlage: Sie tragen die Kosten der Gegenseite trotzdem (PKH deckt nur Ihre Kosten ab) — § 123 ZPO.

Schritt 9 — Anwaltsbeiordnung pruefen

Auch wenn vor AG kein Anwaltszwang besteht, kann Anwalt beigeordnet werden (§ 121 II ZPO), wenn:

  • "Sache nicht einfach gelagert ist" und
  • Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu vertreten.

In Praxis selten bewilligt — meist nur bei komplexen Faellen.

Worauf Sie besonders achten muessen

  • Belege vollstaendig: Unvollstaendige Antraege werden zurueckgewiesen.
  • Wahrheitspflicht beim PKH-Antrag — falsche Angaben sind Betrug.
  • PKH deckt nur Ihre Kosten: Bei Niederlage zahlen Sie Gegnerkosten.
  • Aenderung der Einkommens-Situation muss gemeldet werden (§ 120a ZPO).

Typische Fehler

  • "PKH heisst, ich habe nichts zu zahlen." → Bei mittlerem Einkommen Raten.
  • "PKH deckt auch Gegnerkosten." → Nein, nur eigene Kosten.
  • "Ich beantrage PKH nach Klage-Einreichung." → Geht, aber besser gleichzeitig.

Querverweise

  • kostenrisiko-streitwert-berechnen-gkg — Kosten ueberhaupt.
  • pkh-bewilligung-ablehnung-folgen — Wenn abgelehnt.
  • pkh-ratenzahlung-bewilligung — Raten.
  • beratungshilfe-aussergerichtlich-brh — Vor Prozess.
  • gerichtskostenvorschuss-12-gkg — Vorschuss.

Quellen und Aktualitaet

Stand: 05/2026. §§ 114 ff. ZPO unveraendert. PKH-Freibetraege jaehrlich angepasst — aktuelle Hoehen ueber Justizportal verifizieren.

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