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KI-Deklaration in Sachverständigengutachten prüfen: Hat der Sachverständige KI-Nutzung offengelegt? Normen: §§ 404 ff. ZPO, JVEG. Prüfraster: Deklarationspflicht, Methodentransparenz, Beeinflussung des Gutachtenwertes. Output: Prüfergebnis KI-Deklaration mit Handlungsempfehlung. Abgrenzung: nicht allgemeine Gutachtenprüfung.

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Prüfung Sachverständigengutachten — KI-Deklaration und JVEG

Triage — kläre vor der Prüfung

  1. Indizienlage: Welche konkreten Anhaltspunkte für KI-Einsatz liegen vor (Stilauffälligkeiten, fehlende Anknüpfungstatsachen)?
  2. Anhörung: Wurde der Sachverständige bereits zu Hilfsmitteln und persönlicher Erstellung gehört?
  3. Verwertbarkeit: Ist das Gutachten unabhängig vom KI-Verdacht methodisch verwertbar?
  4. Vergütungshöhe: Welchen Betrag macht der Sachverständige geltend — gibt es einen genehmigten Vorschuss?
  5. Beschwerdestadium: Ist bereits ein Festsetzungsbeschluss ergangen oder steht er noch aus?

Rechtsprechung

  1. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  2. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  3. Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Quellenregel

Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.

Zweck dieses Skills

Wenn dem Gericht ein Sachverständigengutachten zur Vergütungsfestsetzung vorgelegt wird und Anhaltspunkte für KI-Einsatz bestehen, strukturiert dieser Skill die richterliche Prüfung. Er greift im JVEG-Kostenprüfungsverfahren ebenso wie bei der Verwertbarkeitsprüfung im Hauptverfahren.

Rechtsgrundlagen

  • § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG — Vergütungsfestsetzung durch das Gericht
  • § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG — Wegfall der Vergütung bei unklarer Identität des Erstellers
  • § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JVEG — Wegfall bei objektiver Unverwertbarkeit
  • § 407a Abs. 1 ZPO — höchstpersönliche Erstellungspflicht
  • § 407a Abs. 3 ZPO — Mitarbeiterbenennung
  • § 407a Abs. 5 ZPO — Aktenherausgabe
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Keine generelle KI-Kennzeichnungspflicht; Anker ist die persönliche Verantwortlichkeit

Prüfungsschema für das Gericht

Schritt 1: Aktenstudium und Indizienlage

□ Ist im Gutachten ein Hinweis auf eingesetzte Hilfsmittel
  enthalten?
□ Sind Mitarbeiter benannt (§ 407a Abs. 3 ZPO)?
□ Gibt es Anhaltspunkte, dass das Gutachten nicht persönlich
  erstellt wurde?
  - Gleichförmige Satzanfänge in mehrfacher Wiederholung
  - Dreifach-Strukturen in Aufzählungen ohne sachlichen Grund
  - Sachverständiger nennt sich selbst als Adressat
  - Halbsatzkonstruktionen, die wie Prompt-Nachschärfungen
    wirken
  - Stilbrüche zwischen Kapiteln
  - Generische Standardformulierungen ohne Fallbezug
  - Fehlende Auseinandersetzung mit konkreten
    Anknüpfungstatsachen
□ Wurde eine Untersuchung der Beteiligten durchgeführt, wenn
  erforderlich?

→ Einzelne Indizien tragen nicht. Erst das Gesamtbild kann eine ernsthafte Prüfung rechtfertigen.

Schritt 2: Anhörung des Sachverständigen

Vor einer Vergütungssperre ist der Sachverständige in der Regel anzuhören:

  • Ladung zur mündlichen Erläuterung (§ 411 Abs. 3 ZPO) oder schriftliche Stellungnahme
  • Konkrete Fragen:
  • Welche Erstellungsschritte hat er persönlich vorgenommen?
  • Wurden Hilfskräfte oder technische Hilfsmittel eingesetzt? Welche?
  • Wer ist verantwortlich für welche Passagen des Gutachtens?
  • Wie ist eine Auffälligkeit konkret zu erklären?

→ Die Antworten sind ins Protokoll aufzunehmen.

Schritt 3: Bewertung nach § 8a Abs. 2 S. 1 JVEG

Zwei eigenständige Tatbestände:

Nr. 1 — unklare Identität des Erstellers:

  • Wenn auch nach Anhörung nicht klar ist, wer das Gutachten tatsächlich erstellt hat
  • Wenn der Sachverständige die persönliche Erstellung nicht plausibilisieren kann
  • Wenn KI-Einsatz in einem Umfang erfolgte, dass die persönliche Verantwortung verloren geht

→ Erst-recht-Schluss aus § 407a Abs. 3 ZPO (Mitarbeiterbenennung) und § 407a Abs. 5 ZPO (Aktenherausgabe): Wenn schon menschliche Mitarbeiter zu benennen sind, muss erst recht offen sein, ob und in welchem Umfang KI-Systeme an der Erstellung beteiligt waren.

Nr. 2 — objektive Unverwertbarkeit:

  • Methodische Mängel
  • Nichtbeantwortung der Beweisfrage
  • Innere Widersprüche
  • Fehlende Anknüpfungstatsachen oder Untersuchung
  • → Unabhängig vom KI-Verdacht festzustellen

Schritt 4: Entscheidung

| Befund | Konsequenz | |----|----| | Persönliche Erstellung plausibilisiert, keine Mängel | Vergütung wie beantragt festsetzen | | Persönliche Erstellung plausibilisiert, aber methodische Mängel | Vergütung kürzen oder bei objektiver Unverwertbarkeit (Nr. 2) auf 0 Euro | | Identität des Erstellers unklar trotz Anhörung | Festsetzung auf 0 Euro nach § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 JVEG erwägen | | Beides — unklare Identität + Unverwertbarkeit | Festsetzung auf 0 Euro klar tragbar | | Hilfsmittel zulässig eingesetzt, Verantwortlichkeit klar | Vergütung wie beantragt |

Schritt 5: Begründung des Beschlusses

Der Beschluss muss tragend begründen:

  • Welche konkreten Indizien liegen vor (seitengenau)?
  • Welche Antworten hat der Sachverständige in der Anhörung gegeben?
  • Welche konkreten Mängel sind objektiv festgestellt?
  • Welche Norm trägt die Sanktion (§ 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 JVEG)?
  • Warum rechtfertigt der erhebliche KI-Einsatz ohne Deklaration allein oder im Zusammenspiel mit Mängeln die Vergütungssperre?

Schritt 6: Beschwerdeverfahren

  • Sachverständiger kann gegen die Festsetzung Beschwerde einlegen (§ 4 Abs. 3 JVEG)
  • Das Gericht prüft die Beschwerde und entscheidet über Abhilfe oder Nichtabhilfe
  • Bei Nichtabhilfe: Vorlage an das Beschwerdegericht (regelmäßig OLG)
  • Im Nichtabhilfebeschluss insbesondere darauf eingehen, ob die Argumentation des Sachverständigen die Identitäts- oder Unverwertbarkeitsfrage ausräumt

Checkliste — Indizien für KI-Einsatz im Gutachten

□ Wiederholung identischer Satzanfänge (drei- oder mehrfach)
□ Generische, austauschbare Standardformulierungen
□ Dreifach-Strukturen ohne sachlichen Grund
□ Stilbrüche zwischen Kapiteln
□ Sachverständiger nennt sich selbst als Adressat
□ Halbsätze, die wie Prompt-Nachschärfungen wirken
□ Fehlende Würdigung konkreter Anknüpfungstatsachen
□ Belegketten, die nicht zur konkreten Akte passen
□ Auffällige Übereinstimmungen mit anderen, dem Gericht
  bekannten Gutachten desselben Sachverständigen
□ Standard-Floskeln aus generativen Modellen
  ("Es ist wichtig zu beachten…", "Zusammenfassend lässt sich
  festhalten…") in unangemessener Häufung

Hinweise zur höchstpersönlichen Erstellung

Was bleibt zulässig?

  • KI als Recherchewerkzeug (Literaturrecherche, Übersetzung)
  • KI als Korrekturhilfe (Rechtschreibung, Grammatik)
  • KI als Strukturierungshilfe
  • Diktiersysteme, auch KI-gestützt

→ Voraussetzung: Der Sachverständige prüft und verantwortet den Inhalt persönlich. Die gedankliche Durchdringung der konkreten Beweisfrage bleibt seine Aufgabe.

Was ist nicht mehr zulässig?

  • Generierung ganzer Gutachtenpassagen durch KI mit nur oberflächlicher Reviewfunktion
  • Beantwortung der Beweisfrage durch KI ohne eigene fachliche Würdigung
  • Auslagerung der Anknüpfungstatsachen-Würdigung an KI
  • Verschweigen von KI-Einsatz in einem Umfang, der die persönliche Verantwortung in Frage stellt

Templates

Anhörungsverfügung bei KI-Verdacht

Verfügung:

Der Sachverständige [Name] wird gebeten, bis [Datum] schriftlich
zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:

1. Welche Untersuchungs- und Erhebungsschritte haben Sie
   persönlich durchgeführt?
2. Welche Hilfsmittel haben Sie bei der Erstellung des Gutachtens
   eingesetzt? Bitte kon
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