Impulsvortrag-Toolkit — StaRUG und Krisenfrüherkennung
Impulsvorträge zu § 1 StaRUG und Krisenfrüherkennung sind mehr als akademische Pflichtübung. Sie sind Mandantengewinnung, Reputationsaufbau und gesellschaftliche Aufgabe zugleich — denn die Mehrzahl der Unternehmen, die in die Insolvenz gehen, hätte mit früherem Handeln Alternativen gehabt. Das vorliegende Toolkit ist für Veranstaltungsformate konzipiert, bei denen Berater, Unternehmer und Sanierungsspezialisten in einer offenen Diskussionsatmosphäre zusammenkommen, wie sie etwa bei Branchen-Lounge-Formaten in Hamburg und anderen Standorten gepflegt wird — zum Beispiel im Format der Restructuring Lounge oder vergleichbarer regionaler Netzwerkveranstaltungen.
Rechtsgrundlagen (Vortragsreferenzen)
- § 1 StaRUG (Krisenfrüherkennungspflicht)
- § 102 StaRUG (Warnpflicht der Berater)
- §§ 7 ff. StaRUG (Restrukturierungsplan)
- §§ 49-59 StaRUG (Stabilisierungsanordnung)
- §§ 15a, 15b InsO (Insolvenzantragspflicht und Zahlungsverbot)
- § 43 GmbHG, § 93 AktG (GF-Haftung)
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- IDW S 6, IDW S 11, IDW PS 340 n.F.
Pflichten
1. Vortragsdisziplin — Was ein guter Impulsvortrag leisten muss
Ein 20-Minuten-Impulsvortrag zu StaRUG und Krisenfrüherkennung muss:
- Eine klare Kernbotschaft transportieren (nicht fünf, eine)
- Rechtliche Präzision mit verständlicher Sprache verbinden — kein Kanzlei-Kauderwelsch
- Handlungsrelevanz für die Anwesenden erzeugen — niemand kommt für abstrakte Paragrafenlesungen
- Haftungs-Brille durchgehend anlegen — der GF im Publikum muss spüren: das betrifft mich persönlich
- Konkrete Werkzeuge zeigen — mindestens ein Template, eine KPI-Tabelle, ein Protokoll
Foliensatz-Gliederung (20 Minuten)
FOLIE 1 — TITELFOLIE (0:00 — 0:30)
"Krisenfrüherkennung ist Pflicht, nicht Kür — § 1 StaRUG"
[Name des Vortragenden, Datum, Veranstaltungsname]
FOLIE 2 — KERNBOTSCHAFT (0:30 — 1:30)
"§ 1 StaRUG verlangt den 24-Monats-Horizont.
Wer die Datenlage nicht im Griff hat, verliert das Heft des Handelns."
[Visuell: Timeline — 24 Monate, 12 Monate, 3 Monate, Insolvenzantrag]
FOLIE 3 — DAS PROBLEM (1:30 — 3:00)
"Wie Unternehmen in die Insolvenz gehen — fünf Stadien."
Visuell: IDW S 6 Stufenpyramide
Talking Point: "Stakeholderkrise bis Liquiditätskrise — der Weg dauert Jahre,
aber die letzten Monate laufen im Eilzugtempo."
FOLIE 4 — § 1 StaRUG — WAS DAS GESETZ VERLANGT (3:00 — 5:00)
Kerninhalt:
- Haftungsbeschränkte Rechtsträger = Normadressaten
- Fortlaufende Überwachung + Gegenmaßnahmen + Unterrichtung
- 24-Monate-Liquiditätsplanung als Standard
Talking Point: "Das ist kein Wunsch. Das ist Gesetz seit 2021."
FOLIE 5 — DER 24-MONATS-HORIZONT (5:00 — 7:00)
Visuell: Planungsstruktur
Woche 1-13: wöchentlich / Monat 14-24: monatlich
KPI-Ampel (Liquiditätsreichweite, Net-Debt/EBITDA, DSCR)
Talking Point: "Ohne diese Sicht können Sie bei drohender
Zahlungsunfähigkeit keinen StaRUG-Antrag stellen."
FOLIE 6 — DIE HAFTUNG (7:00 — 9:30)
§ 43 GmbHG + § 93 Abs. 2 S. 2 AktG
Business Judgment Rule — in der Krise eingeschränkt
Beweislastumkehr: GF muss beweisen, dass er richtig gehandelt hat
Kernbotschaft: "Ohne Protokoll kein Beweis. Ohne Beweis: Haftung."
FOLIE 7 — § 102 StaRUG — DIE BERATER-PFLICHT (9:30 — 11:00)
Steuerberater, WP, RA: unaufgeforderter Warnhinweis bei Krisensignalen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Dokumentationspflicht beider Seiten
Talking Point: "Jede BWA, die der StB ausliest und schweigt — potenzielle Haftung."
FOLIE 8 — StaRUG-WERKZEUGKASTEN (11:00 — 13:00)
Restrukturierungsplan §§ 7 ff.
Stabilisierungsanordnung §§ 49-59 (drei Monate Schutz)
Cross-Class-Cram-Down § 26 (Mehrheit gegen ablehnende Gruppen)
Talking Point: "Das StaRUG ist das modernste Sanierungsgesetz Europas —
aber es ist nur für den zugänglich, der rechtzeitig handelt."
FOLIE 9 — DIE ZEITKRITISCHE ENTSCHEIDUNG (13:00 — 15:00)
Visuell: Entscheidungsbaum
Drohende ZU (§ 18 InsO) → StaRUG oder freie Sanierung
Eingetretene ZU (§ 17 InsO) → § 15a InsO, drei Wochen
Überschuldung (§ 19 InsO) → negative FBP → § 15a InsO
Talking Point: "Der Zug zum StaRUG fährt ab. Wer den verpasst,
steht am Insolvenzbahnhof."
FOLIE 10 — PRAXIS-CHECKLISTE (15:00 — 17:00)
"Was Sie diese Woche in Ihrem Unternehmen prüfen sollten:"
1. Gibt es eine 24-Monats-Liquiditätsplanung?
2. Gibt es ein dokumentiertes KPI-Ampelsystem?
3. Wann wurde der Gesellschafter zuletzt über die wirtschaftliche
Lage informiert?
4. Wann hat Ihr StB zuletzt die Krisenthematik angesprochen?
Talking Point: "Nicht drei von vier — alle vier."
FOLIE 11 — Q&A VORBEREITUNG (17:00 — 20:00)
"Ihre Fragen — meine Antworten."
[Moderiertes Gespräch]
Talking-Points — Juristische Pointen für den Vortrag
Point 1 — Die Pflicht ist alt, der Name ist neu
"Das Pflichtenprogramm der Krisenfrüherkennung ist nicht mit dem StaRUG 2021 neu erfunden worden. Es ergibt sich schon aus § 43 GmbHG, § 93 AktG, § 91 AktG. Das StaRUG hat es kodifiziert und mit einem Verfahren verbunden. Der Gesetzgeber hat nicht mehr Pflichten geschaffen — er hat bestehende Pflichten sichtbar gemacht."
Point 2 — Beweislastumkehr als Schlüsselproblem
"§ 93 Abs. 2 S. 2 AktG, analog für GmbH-Geschäftsführer: Wenn der Insolvenzverwalter klagt, muss nicht er beweisen, dass der GF falsch gehandelt hat — sondern der GF muss beweisen, dass er richtig gehandelt hat. Das ist die Welt auf dem Kopf, verglichen mit normalen Haftungsprozessen. Deshalb: Kein Handeln ohne Protokoll."
Point 3 — Das StaRUG als Versicherungspolice
"Das StaRUG ist keine Krisensanierungsmaschine für hoffnungslose Fälle. Es ist eine Versicherungspolice für das rechtzeitige Handeln. Wer früh genug einzahlt — mit valider Planung, mit Krisendiagnose, mit Beratereinbindung — der kann im Ernstfall auf moderne Instrumente zugreifen. Wer nicht einzahlt, steht im Regen."
Point 4 — § 102 StaRUG als Doppelschneid
"§ 102 StaRUG schützt den Berater, der warnt. Und er schadet dem Berater, der schweigt. Es gibt keine sichere Mitte. Wer als Steuerberater monatlich die BWA liest und krisenrelevante Signale ignoriert, sitzt auf einer Zeitbombe."
Point 5 — Die Kornhaas-Entscheidung als Warnung für Gesellschaftsform-Optimierer
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Q&A-Fallnetz — Häufige Fragen mit Antwortvorschlägen
Frage: "Wie konkret muss die 24-Monats-Planung sein?" Antwort: "Konkret genug, um im Ernstfall vor dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter zu bestehen. Das bedeutet: dokumentierte Planprämissen, wöchentliche Granularität für die ersten dreizehn Wochen, integrierter Cashflow — und vor allem: aktuell. Eine Planung, die sechs Monate alt ist, hilft im Krisenfall nicht."
Frage: "Wir haben einen Steuerberater — reicht das?" Antwort: "Ihr Steuerberater ist nach § 102 StaRUG verpflichtet zu warnen, wenn er Krisensignale sieht. Aber er ist nicht der Krisenmanager. Die Krisenfrüherkennung bleibt Aufgabe der Geschäftsführung. Der Steuerberater liefert Daten — Sie müssen handeln. Delegation schützt nicht vor persönlicher Haftung."
Frage: "Was kostet ein StaRUG-Verfahren?" Antwort: "Das hängt von der Komplexität ab. Für eine typische mittelständische Restrukturierung mit zwei bis vier Gläubigergruppen sind sechsstellige Beraterkosten realistisch. Das klingt viel — aber verglichen mit den Alternativkosten eines Insol