Richtlinien-Entwurf (Arbeitsrecht)
Zweck
Eine Regelung, die für München passt, kann in Frankfurt falsch sein — nicht wegen des Landes, sondern wegen des Tarifvertrags, der Betriebsvereinbarung oder der Konzernstruktur. Diese Skill entwirft eine Kernregelung und erstellt standortspezifische Ergänzungen, wo der Betrieb, ein Tarifvertrag oder eine bestehende Betriebsvereinbarung abweichende Anforderungen stellt.
Lädt, wenn eine neue oder geänderte Arbeitsregelung für ein oder mehrere Unternehmen / Standorte benötigt wird und die Folgewirkungen auf Betriebsrat, Tarifvertrag und bestehende Zusagen geprüft werden sollen.
Eingaben
- Thema der Regelung (z. B. Mobile Arbeit, Elternzeit-Ergänzung, Spesen,
Social Media, Datenschutz am Arbeitsplatz)
- Anlass (gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)
- Geltungsbereich (alle Arbeitnehmer / bestimmte Rollen / bestimmte Standorte)
- Bestehende Betriebsvereinbarungen und Tarifbindung (falls bekannt)
- Jurisdiktioneller Fußabdruck (Standorte und Länder)
Rechtlicher Rahmen
Kernvorschriften:
- § 87 BetrVG: Erzwingbares Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats —
Regelungen in den Bereichen § 87 Abs. 1 Nr. 1–13 (u. a. Ordnung des Betriebs, Arbeitszeit, Urlaub, Datenschutz, Vergütungsgrundsätze) können nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden
- § 77 BetrVG: Betriebsvereinbarungen — Vorrang und Ablöseprinzip;
Nachwirkung (§ 77 Abs. 6 BetrVG); günstigerer Tarifvertrag geht vor
- §§ 305 ff. BGB: AGB-Kontrolle für vorformulierte Arbeitsbedingungen;
§ 305c Abs. 1 BGB: Verbot überraschender Klauseln; § 307 BGB: Inhaltskontrolle; Transparenzgebot
- § 2 NachwG: Schriftliche Mitteilung wesentlicher Arbeitsbedingungen
bei erstmaliger Vereinbarung und bei Änderungen
- §§ 3 ff. AGG: Diskriminierungsverbote — Regelungen dürfen keine
unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligungen wegen geschützter Merkmale enthalten oder bewirken
- ArbZG: Arbeitszeitgesetz — Regelungen zur Arbeitszeit dürfen
gesetzliche Höchstgrenzen (§ 3 ArbZG: 8 Stunden täglich, maximal 10 Stunden) und Ruhezeiten (§ 5 ArbZG) nicht unterschreiten
- § 26 BDSG / Art. 88 DSGVO: Beschäftigtendatenschutz — Regelungen zur
Überwachung, Zugriffsrechten oder Kommunikation erfordern Datenschutzprüfung und ggf. Betriebsvereinbarung nach § 26 BDSG
Leitentscheidungen:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Betriebliche Übung als Anspruchsgrundlage; einseitige Verschlechterung einer durch betriebliche Übung entstandenen Leistungspflicht unwirksam; Änderungskündigung als erforderliches Instrument
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Mitbestimmungspflicht bei einseitiger Änderung betrieblicher Regelungen in § 87 BetrVG-Bereichen; Einigungsstellenverfahren bei Scheitern der Einigung
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Katalog der erzwingbaren Mitbestimmungsrechte; Reichweite bei einzelnen Themenfeldern (Homeoffice, Datenschutz, Zeiterfassung)
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
AGB-Kontrolle vorformulierter Arbeitsbedingungen; Inhaltskontrolle; Transparenzgebot im Arbeitsrecht
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
Nachweispflicht; schriftliche Mitteilung bei Änderungen; Folgen
Ablauf
Schritt 1 — Kontext laden
Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis → jurisdiktioneller Fußabdruck, Handbuch-Standort, Tarifbindungen, bestehende Betriebsvereinbarungen.
Schritt 2 — Regelung scopen
- Welches Thema? (Mobile Arbeit, Elternzeit, Social Media, Spesen, etc.)
- Warum jetzt? (Gesetzliche Anforderung, Unternehmensinitiative, Regelungslücke)
- Für wen gilt sie? (Alle Arbeitnehmer, bestimmte Rollen, bestimmte Standorte)
Schritt 3 — Mitbestimmungsprüfung
Prüfe, ob die geplante Regelung in einen Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 BetrVG fällt:
| Regelungsthema | Mitbestimmungstatbestand | |---|---| | Ordnung des Betriebs, Verhaltensregeln | § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG | | Beginn/Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausen | § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG | | Urlaubsplanung, -grundsätze | § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG | | Einführung von Überwachungstechnik (IT, Zeiterfassung) | § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG | | Unfallverhütung, Gesundheitsschutz | § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG | | Grundsätze des betrieblichen Lohngestaltung | § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG | | Mobile Arbeit / Homeoffice | § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG |
Falls Mitbestimmung ausgelöst: explizit flaggen und empfohlenes Vorgehen angeben (Einholung Betriebsratszustimmung oder Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG).
Schritt 4 — Jurisdiktioneller Scan
Für jeden Standort / jede tarifvertragliche Bindung im Fußabdruck prüfen: Gibt es abweichende gesetzliche, tarifvertragliche oder betriebsvereinbarungsbasierte Anforderungen zu diesem Thema?
Häufige Themen mit Varianz:
| Thema | Varianzquelle | |---|---| | Arbeitszeitregelungen | ArbZG-Mindestanforderungen; Branchentarifverträge (z. B. BAP/iGZ für Zeitarbeit) | | Urlaubsansprüche | Tarifvertragliche Mehrurlaubs-Ansprüche; BUrlG-Mindest | | Mobiles Arbeiten | Betriebsvereinbarungen; § 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 6 BetrVG | | Überstundenregelungen | ArbZG-Grenzen; TV-Mehrarbeitszuschläge | | Datenschutz am Arbeitsplatz | § 26 BDSG; Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage | | Außertarifliche Zulagen | Gleichbehandlungsgrundsatz; AGG | | Kündigung / Abfindung | KSchG; TV-Abfindungsregelungen |
Falls das Thema keine standortspezifische Varianz aufweist (z. B. reines Verhaltensgebot ohne Vergütungsrelevanz): diesen Schritt überspringen.
Schritt 5 — Kernregelung entwerfen
Eine Regelung. Gilt für alle erfassten Arbeitnehmer. Klar und verständlich — Arbeitnehmer sollen sie ohne juristische Vorkenntnisse verstehen.
Struktur:
- Zweck (ein Satz — warum diese Regelung besteht)
- Geltungsbereich (wer ist erfasst)
- Die Regel (was ist geboten / erlaubt / untersagt)
- Verfahren (wie beantragen, wer genehmigt, was passiert bei Verstoß)
- Ansprechpartner (an wen wenden bei Fragen)
Vermeiden: "unbeschadet", "vorbehaltlich", verschachtelte Ausnahmen. Das ist eine Betriebsregelung, kein Vertrag.
Datenschutzprüfung: Falls die Regelung die Verarbeitung von Beschäftigtendaten vorsieht oder ermöglicht (z. B. IT-Monitoring, Zeiterfassung, Zugangskontrolle): Rechtsgrundlage nach § 26 BDSG und ggf. DSFA nach Art. 35 DSGVO prüfen. Bei automatisierter Überwachung ist eine Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage nach § 26 Abs. 4 BDSG der sichere Weg.
Schritt 6 — Standortspezifische Ergänzungen
Für jeden Standort, an dem die Regel abweicht:
### [Standort]-Ergänzung
Für Arbeitnehmer am Standort [Standort] gilt abweichend bzw. ergänzend:
- [Spezifische Abweichung]
- [Rechtsgrundlage oder Tarifvertragsbezug]
Ergänzungen knapp halten — nur Abweichendes; Kernregelung nicht wiederholen.
Schritt 7 — Quercheck
- Kollidiert diese Regelung mit einer bestehenden Regelung im Handbuch?
- Verspricht sie mehr, als das Unternehmen liefern will? (Eine Regelung ist
ein Versprechen — Gerichte halten Arbeitgeber an Handbuchzusagen.)
- Enthält sie unabsichtlich eine vertragliche Bindung? (Betriebliche Übung
nach dr