Receber por email
← Voltar para o catálogo

schriftliche-beschlussfassung

Entwirft Beschlüsse im schriftlichen Verfahren (§ 48 Abs. 2 GmbHG) oder Umlaufbeschlüsse im Hausstil mit Präzedenzsuche im Beschlussarchiv. Bei der AG: Hinweis, dass HV-Beschlüsse Präsenz oder virtuelle HV (§ 118a AktG) erfordern und notariell beurkundet werden (§ 130 AktG); Umlaufverfahren bei AG nur für Aufsichtsrat (§ 108 Abs. 4 AktG) und Vorstand (§ 77 AktG). Behandelt Stimmverbote (§ 47 Abs.

991estrelas
Atualizado há 4 meses

Ver no GitHub ↗ Licença: NOASSERTION

Como adicionar

/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

O comando exato pode variar conforme o repositório. Confira o README no GitHub.

Para o autor da skill

Cole no README do seu repo

Mostra que sua skill está catalogada na Skillteca, gera backlink e tráfego rastreável.

[![Skillteca](https://www.skillteca.com.br/api/badge/schriftliche-beschlussfassung/svg)](https://www.skillteca.com.br/skills/schriftliche-beschlussfassung)

Skills relacionadas

Ver todas de Automação →

Alerta por categoria

Receba novas skills de Automação toda segunda

1 email curto, só com as skills novas de Automação. 4 minutos de leitura, sem spam, cancela com 1 clique.

Você confirma o email no primeiro envio. Sem spam. Cancela com 1 clique.

Ler descrição completa

Beschluss im schriftlichen Verfahren / Umlaufbeschluss

Triage zu Beginn

Vor dem Beschlussentwurf klaeren:

  1. Rechtsform: GmbH / UG (schriftliches Verfahren § 48 Abs. 2 GmbHG) oder AG (Umlaufbeschluss nur fuer AR § 108 Abs. 4 AktG und Vorstand)? Bei AG-HV: Praesenz-HV oder virtuelle HV (§ 118a AktG) erforderlich.
  2. Einverstaendnis aller Gesellschafter? § 48 Abs. 2 GmbHG setzt nach h.M. voraus, dass alle Gesellschafter dem schriftlichen Verfahren zustimmen (oder der Gesellschaftsvertrag das Verfahren explizit zulaesst). Ist das sichergestellt?
  3. Massnahme-Typ: Routine (Geschaeftsfuehrer, Prokura, Jahresabschluss) oder wesentlich (M&A, Satzungsaenderung, Liquidation)? → Bei wesentlichen Massnahmen: Anwaltliche Pruefung vor Unterzeichnung.
  4. Stimmverbot? Ist ein Gesellschafter von der Abstimmung ausgeschlossen (§ 47 Abs. 4 GmbHG)? Insbesondere bei Eigenbestellung zum Geschaeftsfuehrer (str.)
  5. Beurkundungspflicht? Satzungsaenderung (§ 53 GmbHG), Kapitalerhoehung, Abtretung von Anteilen (§ 15 Abs. 3 GmbHG) — Notar erforderlich?
  6. Handelsregisteranmeldung? Geschaeftsfuehrerwechsel (§ 39 GmbHG), Satzungsaenderung, Kapitalerhoehung erforderlich?

Zweck

Routinemäßige Gesellschafterbeschlüsse einer GmbH erfordern keine Versammlung. Geschäftsführerbestellung, Jahresabschluss-Feststellung, Gewinnverwendung, Prokuraerteilung können im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG gefasst werden. Dieser Skill entwirft sie im Hausstil, sucht den nächstliegenden Präzedenzfall und flaggt Maßnahmen, bei denen anwaltliche Prüfung geboten ist.

Rechtsformhinweis: Bei der AG sind Hauptversammlungsbeschlüsse in Präsenz-HV (§ 118 AktG), virtueller HV (§ 118a AktG) oder hybrider HV zu fassen; ein schriftliches Aktionärs-Umlaufverfahren ist nicht vorgesehen. Das schriftliche Verfahren ist bei der AG auf Aufsichtsratsbeschlüsse (§ 108 Abs. 4 AktG) und Vorstandsbeschlüsse (Geschäftsordnung) beschränkt.

Eingaben

  • Beschreibung der zu beschließenden Maßnahme
  • Angaben zu Gesellschaft (Firma, Rechtsform, Sitz, HRB-Nummer)
  • Gesellschafterliste / Unterzeichnerkreis
  • Optional: Präzedenz-Beschluss oder Pfad zum Beschlussarchiv aus CLAUDE.md

Rechtlicher Rahmen

GmbH-Beschlussfassung: § 48 GmbHG (Gesellschafterversammlung; Abs. 2: schriftliche Abstimmung); § 47 Abs. 4 GmbHG (Stimmverbot bei Interessenkonflikt); § 53 GmbHG (Satzungsänderungen — notarielle Beurkundung); § 46 GmbHG (Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung).

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

AG/SE: § 108 Abs. 4 AktG (Aufsichtsratumlaufbeschluss); § 118a AktG (virtuelle HV); § 130 AktG (notarielle Niederschrift HV-Beschlüsse).

Personengesellschaften (MoPeG ab 01.01.2024): § 714 BGB n.F. (GbR-Beschlussfassung): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__714.html ; §§ 105, 110 HGB (OHG); § 163 HGB (KG-Stimmrechte). Neues Beschlussmaengelrecht §§ 110-115 HGB n.F. (Anfechtungsmodell, Klage gegen die Gesellschaft, Frist drei Monate, Cram-down moeglich) — gilt fuer OHG/KG, auf GbR analog soweit Gesellschaftsvertrag dies vorsieht (vgl. BGH "Schiedsfaehigkeit IV", Beschl. v. 23.09.2021 — I ZB 13/21, fuer Schiedsklauseln-Anpassungsbedarf): https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.09.2021&Aktenzeichen=I+ZB+13/21

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.

Ablauf

Sicherheits-Stopp: Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung

Bei Maßnahmen aus der Überprüfungsliste (M&A, Kapitalmaßnahme, Satzungsänderung, Auflösung) und gleichzeitigem Sofortunterzeichnungssignal ("heute DocuSign", "vor Closing"):

⛔ Wesentliche Maßnahme + Sofortunterzeichnung — nur Entwurf zur Prüfung. Ich erstelle den Entwurf, aber nicht in unterschriftsreifer Form ohne anwaltliche Prüfung. Bitte einen der zwei Wege wählen: (1) externer Anwalt prüft zuerst, oder (2) bestätigen, dass externer Anwalt das Vorgehen bereits freigegeben hat.

Kein-Präzedenz-Stopp

Falls kein Beschlussarchiv konfiguriert und kein Seed-Beschluss bereitgestellt:

Kein Präzedenzfall — Stopp. Entweder (1) einen früheren Beschluss dieser Gesellschaft einfügen/hochladen, oder (2) explizit angeben, dass ein Standardvorlagen-Entwurf akzeptiert wird und die Formalien selbst angepasst werden.

Schritt 1: Maßnahme identifizieren

  • Was soll beschlossen werden? (Ein Satz, ggf. Detailangaben)
  • Wirksam ab welchem Datum?
  • Unterzeichnerkreis (alle Gesellschafter / Aufsichtsrat / Vorstand)?
  • Interessenkonflikt bei einem Gesellschafter? (→ § 47 Abs. 4 GmbHG prüfen)

Klassifizierung:

Routine (direkter Präzedenzfall wahrscheinlich): Geschäftsführerbestellung/-abberufung; Prokura; Jahresabschluss-Feststellung; Gewinnverwendung; Vertragsfreigabe unterhalb Wesentlichkeitsschwelle; konzerninterneliche Darlehen.

Überprüfungs-Flag (anwaltliche Prüfung geboten): M&A; Kapitalerhöhung/-herabsetzung; Satzungsänderung (§ 53 GmbHG); Auflösung (§§ 60 ff. GmbHG); Ergebnisabführungsvertrag; Maßnahmen, die in späterem Datenraum erscheinen.

Schritt 2: Präzedenzsuche

Beschlussarchiv nach Maßnahmentyp durchsuchen. Nächstliegenden Beschluss auswählen, Beschlussformulierung, Präambelstruktur und Vollmachtstext extrahieren.

Schritt 3: Beschluss entwerfen

Gesetzliche Grundlage je Rechtsform angeben (§ 48 Abs. 2 GmbHG / § 108 Abs. 4 AktG / § 714 BGB n.F.). Hausstil verwenden:

BESCHLUSS DER GESELLSCHAFTER
der [Firma]
im schriftlichen Verfahren nach § 48 Abs. 2 GmbHG

[Datum]

Die unterzeichnenden Gesellschafter der [Firma], einer GmbH mit Sitz in [Ort],
eingetragen im Handelsregister des AG [Ort] unter HRB [Nummer], fassen folgenden
Beschluss ohne Einberufung einer Gesellschafterversammlung:

VORBEMERKUNG
[Hintergrund — ein bis zwei Sätze]

BESCHLUSS
Die Gesellschafter beschließen:
[Präzise Formulierung — Personen namentlich, Beträge, Dokumente mit Datum angeben]

[Folgebeschluss: Bevollmächtigung der Geschäftsführer zur Umsetzung]
[Folgebeschluss: Genehmigung bereits getroffener Vormaßnahmen, falls erforderlich]

Dieser Beschluss wird wirksam mit Eingang der Zustimmungserklärungen aller
Gesellschafter [oder der satzungsmäßig erforderlichen Mehrheit].

_______________________________
[Gesellschaftername]  |  [Anteil %]  |  Datum: _______________
[Für jeden weiteren Gesellschafter wiederholen]

Formhinweise: Präzise formulieren (keine Vagen Formulierungen); bevollmächtigte Personen namentlich benennen; genehmigte Dokumente als Anlage beifügen; Hausstil-Formulierungsweise durchgängig einhalten.

Schritt 4: Gesellschaftsvertragliche Anforderungen prüfen

  • Erfordert § 48 Abs. 2 GmbHG Zustimmung aller Gesellschafter zum Verfahren (h.M.)?
  • Erhöhtes Mehrheitserfordernis für die Maßnahme (Dreiviertelmehrheit bei Satzungsänderung § 53 Abs. 2 GmbHG)?
  • Notarielle Beurkundung erforderlich (§ 53 GmbHG, § 15 Abs. 3 GmbHG)?
  • Stimmverbot nach § 47 Abs. 4 GmbHG zu prüfen?
  • Handelsregisteranmeldung nach Beschluss erforderlich (§ 39 GmbHG bei GF-Wechsel)?

Schritt 5: Ausgabe

  1. Beschlussentwurf — vollständig, zur Prüfung und Zirkulation bereit.
  2. Unterzeichner-Checkliste mit Stimmverbot-Flag, Mehrheitserfordernis, Notarerfordernis.
  3. Prüf-Checkliste (Präzision der Formulierung, Anlagen, Gesellschaftsvertrag, § 47 Abs. 4, Handelsregister).
  4. Entwurfs-Hinweis (vor Unterzeichnung zu entfernen): "Dies ist ein Entwurf zur anwaltlichen Prüfung. Die Unterzeichnung begründet rechtswirksame Gesellschafterbeschlüsse — ein zugelassener Rechtsanwalt prüft, bevor der Beschluss zirkuliert wird."

Ausgabeformat

Beschlussentwurf + Unterzeichner-Checkliste + Pruef-Checkliste + Entwurfs-Hinweis. Arbeitsergebnis-Kopfzeile auf Pruef-Unterlagen.

#

Compartilhar X LinkedIn