Softwarefehler — Mangelhaftung prüfen
Kaltstart-Rückfragen
- Was ist Gegenstand des Vertrages — Standardsoftware (ERP, Office, Antivirussoftware), Individualsoftware (Eigenentwicklung, Customizing), SaaS (cloud-basiert, Abonnement) oder Beratungsleistung? Begründung: Vertragstyp bestimmt Mängelregime.
- Wann wurde geliefert / in Betrieb genommen / abgenommen (§ 640 BGB bei Werkvertrag)? Verjährungsbeginn?
- Was ist der konkrete Mangel — Bug (Fehlfunktion), Performance-Problem, Schnittstellen-Defekt, Sicherheitslücke, fehlende Dokumentation, Datenmigrations-Fehler?
- Gibt es ein Pflichtenheft, eine Spezifikation oder ein SLA, das die geschuldete Funktionalität beschreibt?
- Wurden Mangelrügen erhoben (§ 377 HGB bei beidseitig kaufmännischem Geschäft: unverzüglich nach Entdeckung)?
- Welche Nachbesserungsversuche wurden unternommen — wie viele, in welcher Frist?
- Handelt es sich um ein B2C-Vertragsverhältnis (§§ 327 ff. BGB Digitale-Produkte-Regime)?
- Liegt Open-Source-Komponente vor — welche Lizenz (GPL, AGPL, MIT, Apache)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Vertragstypen und anwendbare Mängelregeln
| Konstellation | Vertragstyp | Mangelnorm | Verjährung | |---|---|---|---| | Standardsoftware auf Datenträger (Kauf) | Kaufrecht §§ 433 ff. BGB | § 434 BGB | 2 Jahre § 438 BGB ab Übergabe | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Individualsoftware-Erstellung | Werkvertrag §§ 631 ff. BGB | § 633 BGB | 2 Jahre § 634a BGB ab Abnahme; 5 Jahre bei Bauwerk-Bezug | | Customizing / Anpassung | Werkvertrag §§ 631 ff. BGB | § 633 BGB | 2 Jahre § 634a BGB | | B2C digitale Inhalte / SaaS | §§ 327–327u BGB (seit 01.01.2022) | § 327e BGB | § 327j BGB | | Wartungsvertrag mit Erfolgspflicht | Werkvertrag § 631 BGB | § 633 BGB | 2 Jahre ab Abnahme | | Beratung / Implementierung | Dienstvertrag § 611 BGB | § 280 Abs. 1 BGB | 3 Jahre §§ 195, 199 BGB |
Zentrale Normen
- § 433 BGB — Kaufvertrag; Übergabe und Verschaffung mangelfreier Sache Pflicht.
- § 434 BGB (n. F. seit 01.01.2022) — Sachmangel: Abs. 1 subjektive Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit); Abs. 2 objektive Anforderungen (übliche Beschaffenheit vergleichbarer Software).
- § 439 BGB — Nacherfüllung; Verkäufer Wahlrecht Neulieferung oder Nachbesserung; Ausnahme wenn beide Arten unmöglich oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich.
- § 440 BGB — Fehlschlagen der Nachbesserung nach Zweiversuchsregel (§ 440 Satz 2 BGB).
- § 633 BGB — Werkvertrag Mangelbegriff; Abs. 2 analog zu § 434 BGB.
- § 635 BGB — Werkvertrag Nacherfüllung; Unternehmer Wahlrecht.
- § 637 BGB — Selbstvornahme Werkvertrag; Vorschussanspruch.
- § 536 BGB — Mietvertrag Mangelbegriff: Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder erheblich gemindert.
- §§ 327–327u BGB — Digitale-Produkte-Richtlinie B2C: Aktualisierungspflicht § 327f BGB, Sachmangel § 327e BGB, Beweislastumkehr § 327k BGB ein Jahr.
- § 377 HGB — Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei beidseitig kaufmännischem Handelsgeschäft: unverzüglich nach Lieferung bei offensichtlichem Mangel, nach Entdeckung bei verborgenem Mangel; Verlust Mängelrechte bei Versäumnis.
BGH-Rechtsprechung
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Prüfschema
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Kernfrage | |---|---|---|---| | 1 | Vertragstyp bestimmen | §§ 433, 535, 631, 611, 327 BGB | Kauf, Miete, Werk, Dienst, Digitale Produkte? | | 2 | B2C-Regime Digitale Produkte | §§ 327 ff. BGB | Verbraucher? Digitaler Inhalt oder digitale Dienstleistung? | | 3 | Mangelbegriff prüfen | §§ 434, 536, 633 BGB | Vereinbarte / übliche Beschaffenheit; konkret nachweisbarer Fehler | | 4 | Pflichtenhefte und SLA auswerten | § 434 Abs. 1 BGB | Vereinbarte Beschaffenheit dokumentiert? | | 5 | Rügeobliegenheit HGB | § 377 HGB | Beidseitig kaufmännisch? Unverzüglich gerügt? | | 6 | Abnahme (bei Werkvertrag) | § 640 BGB | Abnahme ausdrücklich oder konkludent erfolgt? Vorbehalt erklärt? | | 7 | Nacherfüllung und Fehlschlagen | §§ 439, 635, 440 BGB | Wie viele Versuche? Unzumutbarkeit? | | 8 | Sekundärrechte prüfen | §§ 437, 636, 636, 638 BGB | Minderung, Rücktritt, Schadensersatz, Selbstvornahme | | 9 | Verjährung | §§ 438, 634a BGB | 2 Jahre (Kauf/Werk) ab Übergabe/Abnahme; 5 Jahre Bauwerk; 3 Jahre SaaS | | 10 | AGB-Kontrolle | §§ 305 ff., 309 BGB | Haftungsfreizeichnung, verkürzte Verjährung, Pauschalschadensersatz wirksam? | | 11 | Open-Source-Compliance | GPL, AGPL, MIT | Lizenzbedingungen eingehalten? Copyleft ausgelöst? | | 12 | DSGVO-Sicherheitsmangel | Art. 32 DSGVO | Sicherheitslücke = Mangel + DSGVO-Pflicht? |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — Software-Mangel geltend machen | Mangelruege; Template unten | | Variante A — Mandant will weiter mit Anbieter arbeiten | Nacherfuellung § 439 BGB bevorzugen; Klage als letztes Mittel | | Variante B — SLA-Verletzung statt Mangel | Vertragsstrafe pruefen; anderes Skill | | Variante C — Open-Source-Komponenten betroffen | Lizenz-Compliance pruefen; Schadensersatz nach allg. Delikt |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Mangelrüge mit Fristsetzung (Käufer / Besteller)
An [Verkäufer / Auftragnehmer]
Mangelrüge und Fristsetzung zur Nacherfüllung
Wir ruegen nachfolgende Maengel an der Softwarelieferung / dem
Softwarewerk vom [Datum]:
1. [Bug-Beschreibung: System stuerzt bei Ausfuehren von Funktion X
ab; Fehlermeldung: [Code]; reproduzierbar bei: [Umgebung]]
2. [Performance: Antwortzeit bei 10 parallelen Nutzern > 30 Sekunden;
vereinbart laut Pflichtenheft Punkt 4.2: < 3 Sekunden]
3. [Schnittstelle Y funktioniert nicht: Schnittstellendokumentation
laut Spezifikation vom [Datum] nicht erfullt]
Die Maengel unterschreiten die vereinbarte Beschaffenheit gemaess
Pflichtenheft vom [Datum] sowie die objektive Beschaffenheit
vergleichbarer Software am Markt.
Wir fordern Sie auf, die vorgenannten Maengel zu beseitigen
(Nacherfuellung gemaess § 635 BGB / § 439 BGB) bis spaetestens
[Datum, Frist: 3–6 Wochen je nach Schwere].
Nach fruchtlosem Ablauf der Frist behalten wir uns vor:
- Minderung des Werklohns / Kaufpreises
- Ruecktritt vom Vertrag
- Schadensersatz statt der Leistung §§ 437 Nr. 3, 281 BGB /
§§ 636, 281 BGB
- Selbstvornahme und Vorschussklage § 637 BGB (Werkvertrag)
[Unterschrift]
Anlagen: Fehlerprotokoll, Screenshots, Log-Auszuge
Klage auf Vorschuss für Selbstvornahme § 637 BGB
Klageschrift
Klager: [Auftraggeber]
Beklagter: [Auftragnehmer]
I. Antrag
Der Beklagte wird verurteilt, an den Klager EUR ____ nebst Zinsen
in Hoehe von 5 Prozentpunkten uber dem Basiszinssatz seit
Klagehangigkeit zu zahlen (Vorschuss Selbstvornahme § 637 BGB).
II. Sachverhalt
[Vertragsschluss, Lieferung, Maengel, Fristsetzung, Fehlschlagen]
III. Rechtliche Wuerdigung
Der Beklagte hat den Werkvertrag vom [Datum] erfullt; die abge-
nommene Software weist nachfolgende Maengel auf: [Auflistung].
Nach zweimaliger erfolgsloser Nachbesserung [Datum 1, Datum 2] ist
die Nacherfuellung gemaess § 637 BGB i.V.m. § 440 Satz 2 BGB als
endgueltig fehlgeschla