Standardvertragsklauseln-SCC-Paket
Zweck
Dieser Skill erstellt ein praxistaugliches SCC-Arbeitspaket für Drittlandtransfers. Er wählt das richtige Modul, bereitet die Anlagen vor, verbindet die SCC mit AVV/DPA, TIA und Subprozessoren und erzeugt eine unterschriftsreife Dokumentationsstruktur.
Wichtig: Die offiziellen Standardvertragsklauseln der EU-Kommission werden nicht umformuliert. Das Tool erstellt Auswahl, Anlagen, Begleitvermerk, Verhandlungs- und Lückenliste. Der endgültige Vertrag muss die offiziellen Klauseln unverändert enthalten, soweit keine zulässige Ergänzung außerhalb des Klauselkerns erfolgt.
Einsatzfälle
- US- oder sonstiger Drittlandanbieter ist nicht oder nicht passend über einen Angemessenheitsbeschluss abgedeckt.
- DPF-Listing ist unklar, unvollständig oder nur für andere Datenkategorien einschlägig.
- AVV/DPA enthält SCC, aber Modul, Anlagen oder Subprozessoren passen nicht.
- Ein Auftragsverarbeiter nutzt Drittland-Subprozessoren.
- Ein Konzern braucht SCC für interne Transfers.
- Eine Behörde verlangt SCC-Nachweise und TIA-Dokumentation.
Intake
| Punkt | Frage | |---|---| | Rollen | Wer ist Datenexporteur und wer Datenimporteur? Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter? | | Transferbeziehung | Direktvertrag, Subprozessor, Konzerntransfer, Weiterübermittlung, Supportzugriff? | | Daten | Kategorien, Art. 9 DSGVO, Beschäftigtendaten, Kinder, Mandats-/Berufsgeheimnisse | | Zweck | Hauptverarbeitung, Support, Hosting, Analyse, KI, Sicherheit, Abrechnung | | Länder | Importland, Subprozessorländer, Zugriffsländer | | Dokumente | AVV/DPA, Master Service Agreement, TOMs, Subprozessorliste, Datenschutzanhang | | Stand | Bereits unterschrieben, Entwurf, Anbieterformular, Konzernmuster, Renewal |
Modulwahl
| Modul | Konstellation | Typisches Beispiel | |---|---|---| | Modul 1 | Verantwortlicher an Verantwortlichen | EU-Unternehmen übermittelt Lead-Daten an eigenständig entscheidenden US-Partner | | Modul 2 | Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter | EU-Unternehmen nutzt US-SaaS als Processor | | Modul 3 | Auftragsverarbeiter an Unterauftragsverarbeiter | EU-Processor beauftragt US-Subprocessor | | Modul 4 | Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen | EU-Processor sendet Daten zurück/an Drittland-Controller |
Wenn mehrere Rollen nebeneinander bestehen, erstelle eine Modulmatrix. Bei Dienstleistungsketten niemals nur den ersten Transfer prüfen; Onward Transfers gesondert abbilden.
SCC-Paketstruktur
1. Modul- und Parteienvermerk
Erzeuge:
- Modulentscheidung mit Begründung.
- Parteienübersicht mit Rechtsträger, Adresse, Rolle, Kontakt, Datenschutzkontakt.
- Zeichnungsbefugnis und Unterzeichner.
- Datum des Inkrafttretens und Laufzeit.
2. Annex I: Parteien, Beschreibung, zuständige Behörde
Annex I muss praktisch ausgefüllt sein:
- Datenexporteur und Datenimporteur.
- Kategorien betroffener Personen.
- Kategorien personenbezogener Daten.
- Sensible Daten und zusätzliche Schutzmaßnahmen.
- Häufigkeit der Übermittlung.
- Art und Zweck der Verarbeitung.
- Speicherdauer oder Kriterien.
- Unterauftragsverarbeiter und Weiterübermittlungen.
- Zuständige Aufsichtsbehörde.
3. Annex II: TOMs und ergänzende Maßnahmen
Strukturiere Annex II so, dass er auditierbar ist:
- Verschlüsselung in Transit und at Rest.
- Key Management, idealerweise EU/EWR-kontrolliert, wenn Risikolage das verlangt.
- Zugriffskontrolle, MFA, Least Privilege, Rollen.
- Logging, Monitoring, Alerting, Audit Trails.
- Pseudonymisierung/Maskierung.
- Mandantentrennung.
- Backup, Löschung, Rückgabe.
- Incident Response und Behörden-/Betroffenenkommunikation.
- Government-Access-Policy, Challenge-Verfahren, Transparenzberichte.
4. Annex III: Subprozessoren
Erstelle eine Subprozessorentabelle:
| Subprozessor | Rolle | Land | Datenarten | Zweck | Transferinstrument | TOMs | Genehmigungsstatus | Änderungsvorbehalt | |---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Markiere fehlende Angaben als Blocker, wenn dadurch die Transferkette nicht prüfbar ist.
5. AVV/DPA-Schnittstelle
Prüfe Konsistenz:
- Art. 28 DSGVO-Pflichten im AVV/DPA.
- Weisungsrecht, Unterstützungspflichten, Löschung/Rückgabe.
- Audit- und Informationsrechte.
- Subprozessor-Genehmigung.
- Vorrangregel bei Konflikt zwischen AVV, MSA und SCC.
- Haftung, Indemnity und technische Leistungsversprechen.
Output
Lieferbare Dokumente:
- SCC-Modulmatrix mit Entscheidung.
- Annex-I-Arbeitsfassung.
- Annex-II-TOM-Matrix.
- Annex-III-Subprozessorenliste.
- Lücken- und Verhandlungsprotokoll.
- Unterzeichnungscheckliste.
- Behördenfähiger SCC-Deckvermerk.
- TIA-Andockliste für
us-transfer-tia-dokumentation.
Lückenbewertung
| Ampel | Bedeutung | |---|---| | Grün | Modul richtig, Anlagen vollständig, TIA vorhanden, Subprozessoren transparent | | Gelb | Vertrag nutzbar mit Auflagen oder Nachweisen | | Rot | Falsches Modul, fehlende Anlagen, unklare Parteien, nicht prüfbare Subprozessoren, keine ergänzenden Maßnahmen |
Typische Fehler
- Anbieter legt SCC bei, aber Annex II enthält nur Marketing-Floskeln.
- Konzernmutter unterschreibt, tatsächlich verarbeitet eine andere US-Gesellschaft.
- Modul 2 wird verwendet, obwohl der Empfänger eigenständig über Zwecke entscheidet.
- DPF wird behauptet, aber SCC werden trotzdem als Backup benötigt, weil Transferumfang nicht abgedeckt ist.
- Subprozessorliste verweist nur auf eine URL ohne Archivierung des Stands.
- SCC werden unterschrieben, aber keine TIA-Entscheidung dokumentiert.
Quellen und Aktualität
- Stand: 05/2026.
- DSGVO Art. 28, 44-46.
- Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission zu Standardvertragsklauseln.
- EDSA Recommendations 01/2020 zu ergänzenden Maßnahmen.
- Bei US-Transfers immer mit
us-transfer-tia-dokumentationkombinieren.