BWA-, SuSa- und Bilanzprüfung mit Insolvenzreife-Check (§§ 17, 19 InsO, § 102 StaRUG)
Kernsachverhalt
Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Kaltstart-Rückfragen
- Welche Rechtsform und Größenklasse (§ 267 HGB) — UG, GmbH, AG, GmbH & Co. KG?
- Welche Unterlagen liegen vor — BWA (Standard, Bewegungs-, kumuliert), SuSa, Bilanzentwurf, Anlagenspiegel?
- Welcher Auswertungsstichtag — Monats-BWA, Quartal, Jahresabschluss?
- Liegen Liquiditätsdaten vor — kurzfristig fällige Verbindlichkeiten (≤ 3 Wochen), verfügbare Zahlungsmittel, Kreditlinien?
- Sind Rangrücktritte oder Patronatserklärungen vorhanden? Liegen die Klauseltexte vor?
- Existieren Steuer- oder SV-Rückstände — Finanzamt, Krankenkassen, Berufsgenossenschaft?
- Wurde bereits eine Fortbestehensprognose oder ein Sanierungskonzept IDW S 6 erstellt?
- Ist der Steuerberater mit der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt (§ 102 StaRUG-Auslöser)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
§ 19 InsO — Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn positive Fortbestehensprognose. Prognosezeitraum 24 Monate (SanInsKG, gültig bis 31.12.2026).
§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit), 6 Wochen (Überschuldung).
§ 15b InsO — Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
§ 102 StaRUG — Hinweis- und Warnpflicht des Steuerberaters bei Erstellung des Jahresabschlusses, wenn offenkundige Anhaltspunkte für Insolvenzgründe vorliegen.
§ 1 StaRUG — Krisenfrüherkennung durch Geschäftsleitung haftungsbeschränkter Gesellschaften.
§§ 252, 264 Abs. 2 HGB — Going-concern; Grundsatz bei Fortführungsannahme; muss hinterfragt werden wenn Krise erkennbar.
§ 39 Abs. 2 InsO — Qualifizierter Rangrücktritt: Verbindlichkeiten im Überschuldungsstatus nicht passiviert.
Leitentscheidungen
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Leitsatz | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema BWA/SuSa/Bilanz
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | Datenaufnahme und Konsistenzcheck | BWA-Schlusssalden = SuSa-Salden = Bilanzposten; Periodenabgrenzung RAP, Rückstellungen | Konsistenz bestätigt oder Abweichung benannt | | 2 | SuSa-Auffälligkeiten | Ungewöhnliche Sollsalden Erlöskonten; Habensalden Aufwandskonten; hohe Verrechnungskonten 1590/1599 | Anomalien für Belegstichprobe vormerken | | 3 | Belegstichprobe | Top-10-Eingangs-/Ausgangsrechnungen; Cut-off-Test kurz vor Stichtag; Kasse (§ 146 AO) | Buchungsgenauigkeit geprüft | | 4 | Bilanzielle Überschuldungsindizien | Eigenkapital negativ? HGB-Bilanzwerte ≠ Überschuldungsstatus; Liquidationswerte erforderlich | Rechnerische Unterdeckung? | | 5 | Stille Lasten | Drohende Verluste, Bürgschaften, Garantien, anhängige Prozesse | Rückstellungsbedarf quantifizieren | | 6 | Stille Reserven | Selbstgeschaffene immaterielle WG; Sachanlagen-Marktwert vs. Buchwert; Forderungsabtretung | Aktivierungsoptionen prüfen | | 7 | Rangrücktritte | Qualifizierter Rangrücktritt § 39 Abs. 2 InsO → passivseitig herausnehmen; einfacher bleibt | Klauseltext prüfen | | 8 | Fortbestehensprognose § 19 Abs. 2 InsO | Integrierte Planung 24 Monate (SanInsKG); tragfähiges Konzept; IDW S 6-Elemente | Positiv/Negativ | | 9 | Zahlungsunfähigkeitsprüfung § 17 InsO | Liquiditätsstatus: fällige Verbindlichkeiten vs. Aktiva I; Quote ≥ 10 %? | Ampel Rot/Gelb/Grün | | 10 | Steuer- und SV-Rückstände | Finanzamt, Krankenkassen, BG; Stundung § 222 AO vs. AdV § 361 AO | Passiva I korrekt eingestellt | | 11 | Going concern § 252 HGB | Fortführungsannahme haltbar? Abweichende Annahme bei negativer Prognose | Abweichende Angabe im Abschluss | | 12 | § 102 StaRUG — Hinweispflicht ausgelöst? | Erstellungsauftrag Jahresabschluss + offenkundige Anhaltspunkte? | Warnschreiben erforderlich | | 13 | Indizienkatalog § 17 Abs. 2 InsO | SV-Rückstände, Stundungsanträge, Mahnungen, Rücklastschriften, eingestellte Lieferantenzahlungen | Zahlungseinstellung ohne Rechnung möglich | | 14 | Abschluss und Dokumentation | Befund-Tabelle; Krisenmatrix; ggf. § 102 StaRUG-Hinweisschreiben; Empfehlungen | Ergebnis mit Zeitstempel und Unterschrift | | 15 | Querverweise andere Skills | Schwere Krise → anwaltliche Prüfung; Liquiditätsvorschau; Warnschreiben | Übergabe und Anschluss |
Beweislast
| Beweisthema | Beweislastträger | Beweismittel | |---|---|---| | Krisensignale erkennbar waren | Steuerberater (muss dokumentieren, dass er gewarnt hat) | Warnschreiben, Aktenvermerk, Eingangsbestätigung | | Qualifizierter Rangrücktritt | Gesellschafter | Klauseltext; § 39 Abs. 2 InsO-Kriterien | | Fortbestehensprognose positiv | GF / Sachverständiger | Integrierter Finanzplan IDW S 6/S 11 | | Stille Reserven und Lasten | GF / Gutachter | Bewertungsgutachten; Wertermittlung | | § 102 StaRUG-Schwelle offenkundig | Steuerberater (Abwehrseite) / Haftungskläger | BWA-Befunde, SuSa-Daten, Zeitpunkt der Erkennbarkeit |
Typische Gegenargumente
| Gegenargument | Gegenstrategie | |---|---| | "Negatives Eigenkapital ist nur buchhalterisch — Stille Reserven gleichen aus" | Stille Reserven konkret quantifizieren; Nachweis durch Sachverständige erforderlich; bloße Behauptung genügt nicht | | "Going concern rechtfertigt Fortführungsannahme" | § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: nur solange keine entgegenstehenden Anhaltspunkte; bei Krisensignalen schriftliche Begründung Pflicht | | "Gesellschafterdarlehen ist nachrangig" | Qualifizierter Rangrücktritt nach § 39 Abs. 2 InsO prüfen; einfacher Rangrücktritt lässt Verbindlichkeit im Status | | Rechtsprechung live prüfen | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg | |---|---| | Standard — BWA SuSa und Bilanz pruefend | Pruefung nach Schema; Schriftsatz unten | | Variante A — Nur BWA vorhanden keine Bilanz | BWA-Teilpruefung; Bilanzanforderung nachfragen | | Variante B — Krisensignale erkennbar Warnschreiben noetig | Warnschreiben-Skill parallel einsetzen | | Variante C — Pruefung nur zur Jahresabschlusspruefung | Teilpruefung; Jahresabschluss-Fokus setzen |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1: Befund-Tabelle BWA/SuSa
BEFUND-TABELLE BWA/SuSa — Stichtag [Datum]
Mandant: [Firma] GmbH
| Konto / Bereich | Auffälligkeit | Mögliche Ursache | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| 1590 Verrechnungskonto GF | Saldo EUR [x] | Privatentnahmen ohne Verbuchung | Klärung und Buchung |
| SV-Abgaben-Konto | Kein Buchungsbeleg 3 Monate | SV