eAU — Elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung
Kernsachverhalt
Seit 01.01.2023 (mit Uebergangsphase) ist die elektronische Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. AN informiert AG ueber Krankheit; AG ruft eAU-Daten bei der Krankenkasse ueber Schnittstelle ab. Die "gelbe Bescheinigung" auf Papier entfaellt. Voraussetzungen: AG-System mit eAU-Schnittstelle, AN mit GKV (PKV-Versicherte aktuell nicht im eAU-Verfahren).
Kaltstart-Rueckfragen
- Hat der AG eAU-Schnittstelle eingerichtet?
- Welches Lohnprogramm (DATEV LODAS, Lohn und Gehalt)?
- Welche Krankenkassen sind vertreten?
- Welche AN sind in PKV (Privat-KV; Ausnahme von eAU)?
- Welche Mandanten-Schulung der HR-Abteilung erfolgt?
- Welche Fallback bei Schnittstellen-Stoerung?
- Welche Konsistenz von Krankheits-Zeiten und Entgeltfortzahlung?
- Welche § 109 SGB IV-Konformitaet?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 109 SGB IV — Elektronisches Verfahren bei Arbeitsunfaehigkeit.
§ 5 EFZG — AU-Anzeige- und Nachweispflicht.
§ 3 EFZG — Entgeltfortzahlung.
EFZG, § 5 Abs. 1a (durch eAU-Reform) — Anpassung Nachweisweg.
Verwaltungsanweisungen
- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.
Workflow
Phase 1 — Anmeldung des AG zum eAU-Verfahren
- Schnittstelle im Lohnprogramm einrichten (DATEV LODAS / Lohn und Gehalt, Sage HR, eGecko, sage Lohn). Konkrete Programmpfade je Lohnprogramm-Version in der Programm-Onlinehilfe oder Dokumentation nachschlagen.
- ITSG-Zertifikat erforderlich (Sicherheitszertifikat fuer SV-Datenuebermittlung); Verlaengerung jaehrlich.
- Anmeldung des AG zum eAU-Abrufverfahren ueber den GKV-Datenaustausch-Standard (Verfahren der GKV-Spitzenverbaende auf Basis § 109 SGB IV); konkrete technische Konfiguration in der Lohnprogramm-Dokumentation pruefen.
Phase 2 — Krankmeldungs-Prozess
AN meldet sich krank (Telefon, Mail)
↓
AG erfaesst Krankheitsbeginn in Lohnprogramm
↓
AG-System ruft automatisch eAU-Daten ab
↓
Krankenkasse liefert Diagnose-Codes und Dauer
↓
Lohnabrechnung mit Entgeltfortzahlung-Anteil
Phase 3 — Datenrueckmeldung
- Krankenkasse liefert: Anfangs- und Enddatum der AU, fortdauernd ja/nein.
- Hinweis: Diagnose-Codes werden seit der eAU-Reform regelmaessig nicht mehr an den AG uebermittelt (Datenschutz-Aspekt); konkrete Daten-Felder gemaess GKV-Datenuebermittlungs-Standard pruefen.
- AG-Pflicht: AU-Zeiten in Lohnabrechnung integrieren, Entgeltfortzahlung gemaess § 3 EFZG (bis 6 Wochen).
Phase 4 — Fallback-Verfahren
- Bei Schnittstellen-Stoerung: traditionelle gelbe Bescheinigung.
- PKV-Versicherte: traditionelle Bescheinigung (eAU bisher nicht).
Phase 5 — Datenschutz
- Im eAU-Verfahren erhaelt der AG nach geltender Praxis grundsaetzlich nur AU-Beginn, AU-Ende und Information ueber Folgebescheinigung — Diagnose-Codes verbleiben bei der Krankenkasse (DSGVO-konform).
- AG unterliegt Geheimhaltungspflicht hinsichtlich aller AU-bezogenen Daten.
- Keine Weitergabe an Dritte (Ausnahme: gesetzliche Meldungen).
Phase 6 — Mandantenkommunikation
- HR-Abteilung schulen.
- Schnittstellen-Wartung.
Output
- eAU-Schnittstelle aktiv.
- Krankheits-Lohnabrechnung automatisch.
Strategie und Praxis-Tipps
- eAU ist Effizienz-Vorteil — keine Papierabholung mehr.
- Bei PKV-Versicherten: traditionelles Verfahren parallel.
- Schnittstellen-Stoerungen: rechtzeitig Test (insbesondere zum Jahreswechsel).
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS eAU-Modul mit automatischem Abruf.
Querverweise
stb-lohn-krankheit-entgeltfortzahlung-efzg— Krankheit.stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen— SV.stb-datev-lohn-modul-lodas-luh— DATEV LODAS.stb-lohn-meldungen-sv-elstam-zugang— SV-Meldungen.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- SGB IV § 109.
- EFZG §§ 3, 5.
- BMAS zum eAU-Verfahren.
- GKV-Spitzenverband Rundschreiben.
<!-- AUDIT 27.05.2026 | welle 6 | 1 Marker aufgeloest: 1 ersetzt (generischer Programmpfad-Hinweis, nicht versionsspezifisch belegbar, Verweis auf Onlinehilfe) -->