Sonn- Feiertag- und Nachtarbeitszuschlaege § 3b EStG
Kernsachverhalt
Zuschlaege fuer tatsaechlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind nach § 3 b EStG steuerfrei in bestimmten Grenzen — und mit der entsprechenden Regelung in der SvEV auch SV-frei. Voraussetzungen: tatsaechliche Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit, schriftliche Vereinbarung, Begrenzung auf Hoechstsaetze, Beschraenkung auf Grundlohn bis 50 EUR/Stunde.
Kaltstart-Rueckfragen
- In welcher Branche arbeitet der AN (Gastronomie, Pflege, Sicherheit, Industrie)?
- Liegen schriftliche Zuschlag-Vereinbarungen vor (Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag)?
- Welche Schichten — Sonntag, Feiertag, Nacht, Heiligabend, Silvester, 1. Mai?
- Wie hoch ist der Grundlohn pro Stunde?
- Welche Zuschlag-Prozentsaetze gelten (gesetzliche Hoechstwerte vs. tarifliche)?
- Liegen Arbeitszeitnachweise mit konkreten Schichtzeiten vor?
- Welche Vertretung — Stundennachweis-System (Zeitwirtschaft)?
- Welche Pausenregelung in Nachtschicht?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 3b EStG — Steuerfreiheit Zuschlaege Sonn-/Feiertag-/Nachtarbeit.
§ 6 ArbZG — Nachtarbeit-Definition (zwischen 23 und 6 Uhr; abweichend in Tarifvertraegen).
§ 9 ArbZG — Sonn- und Feiertagsruhe.
SvEV § 1 Abs. 1 Nr. 1 — SV-Freiheit Zuschlaege § 3b EStG.
§ 14 SGB IV — Arbeitsentgelt.
Verwaltungsanweisungen
- LStR R 3 b.
- BMF zu Pflegekraeften (Sonderregelungen).
Workflow
Phase 1 — Zuschlag-Hoechstsaetze § 3b EStG (LSt-/SV-frei bis zu diesen Saetzen)
| Zuschlagsart | Steuerlicher Hoechstsatz auf Grundlohn | |---|---| | Sonntagsarbeit (0-24 Uhr) | 50 Prozent | | Feiertagsarbeit (Wochentag-Feiertag) | 125 Prozent | | Heiligabend ab 14 Uhr; 1. und 2. Weihnachtstag; 1. Mai | 150 Prozent | | Silvester ab 14 Uhr | 125 Prozent | | Nachtarbeit (20-6 Uhr, regulaer) | 25 Prozent | | Nachtarbeit (0-4 Uhr, sofern vor 0 Uhr aufgenommen) | 40 Prozent |
Wenn tariflich oder einzelvertraglich hoehere Zuschlaege vereinbart sind, bleibt nur der Anteil bis zum § 3b-EStG-Hoechstsatz steuer- und SV-frei; der ueberschiessende Teil ist voll lohnsteuer- und beitragspflichtig. Die ArbZG-Definition Nachtarbeit (23-6 Uhr, § 2 Abs. 3 ArbZG) ist nicht identisch mit der steuerlichen Definition.
Phase 2 — Grundlohn-Grenze 50 EUR/Stunde
- Bei Grundlohn > 50 EUR/Stunde: Zuschlag nur auf 50 EUR/Stunde basierend LSt-frei.
- Daruber hinaus normal versteuert.
- SV-rechtlich gilt zusaetzlich die strengere Grundlohn-Grenze 25 EUR/Stunde (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV; Stand 2025, unveraendert seit 2019); bei Grundlohn > 25 EUR/Stunde ist der Zuschlag-Anteil oberhalb 25 EUR LSt-frei, aber SV-pflichtig.
Zahlenbeispiel Nachtarbeit (Gastronomie): Grundlohn 14 EUR/Stunde, Nachtarbeit von 22:00 bis 04:00 Uhr (6 Stunden), Zuschlag tariflich 25 Prozent. Steuerlich nach § 3b EStG: Nachtarbeit (20-6 Uhr) 25 Prozent von 14 EUR = 3,50 EUR/Stunde; in den Stunden 0-4 Uhr (sofern vor 0 Uhr aufgenommen) 40 Prozent = 5,60 EUR/Stunde. Bei Sonntagsarbeit zusaetzlich 50 Prozent Sonntagszuschlag (kumulierbar mit Nachtzuschlag). Zuschlagssumme LSt- und (bis 25 EUR Grundlohn) SV-frei.
Phase 3 — Zeit-Definition
- Sonntag: 0:00-24:00 Uhr.
- Feiertag: gesetzlicher Feiertag, oft Landesrecht.
- Nacht: 20:00-6:00 Uhr (steuerlich); ArbZG sieht 23:00-6:00 Uhr.
- Bei Schichten ueber Mitternacht: Trennung nach Schichtanteilen.
Phase 4 — Dokumentation
- Schriftliche Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
- Arbeitszeitnachweis mit konkreten Schichtbeginn und -ende.
- Aufzeichnung MiLoG § 17.
- Stundenkonto.
Phase 5 — Berechnung in DATEV LODAS
- Schichtcode in DATEV LODAS hinterlegen.
- Automatische Zuschlag-Berechnung.
- LSt-Freiheit und SV-Freiheit automatisch berechnet.
- Pruefung: Plausibilitaet bei hohen Zuschlagsanteilen (>50 Prozent des Lohns).
Phase 6 — Steuerliche Risiken
- Bei Ueberschreitung der Hoechstsaetze: Nachversteuerung.
- Bei fehlender Dokumentation: gesamter Zuschlag steuerpflichtig.
- Bei Pruefung durch Lohnsteuer-Aussenpruefer: Stichproben.
Output
- Lohn-Abrechnung mit korrekter Zuschlag-Behandlung.
- Schichtnachweis-Aufzeichnung.
- Dokumentation Vereinbarung im Vertrag.
Strategie und Praxis-Tipps
- § 3b EStG ist generoes — bis zu 50 Prozent Sonntagszuschlag steuer- und SV-frei.
- Bei tarifgebundenen Branchen hoehere Saetze moeglich, aber nur bis Hoechstsatz steuerfrei.
- Bei Nachtarbeit zusaetzlich ArbZG-Pflichten (Pausen, Gesundheitsuntersuchung).
- Grundlohn-Grenze 50 EUR/Stunde fuer Topverdiener relevant.
- StBVV: in Lohnpauschale; komplexe Schichten Zeithonorar.
- DATEV-Tipp: DATEV LODAS Schichtkonfiguration sorgfaeltig — Zeitgrenzen automatisch.
Querverweise
stb-lohn-arbeitsvertrag-pruefung-lohn-relevant— Vertragspruefung.stb-lohn-sv-beitraege-grundlagen— SV.stb-lohn-ueberstunden-abbau-arbeitszeitkonto— Ueberstunden.stb-lohn-aufzeichnungspflichten-milog— MiLoG.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- EStG § 3b.
- ArbZG §§ 6, 9.
- SvEV § 1.
- LStR R 3 b.
- BMF zu Pflegekraeften.
<!-- AUDIT 27.05.2026 | welle 6 | 1 Marker aufgeloest: 1 bestaetigt (SvEV Grundlohn-Grenze 25 EUR/Stunde seit 2019 stabil) -->