Lohn-Streitfaelle — BAG, BSG, Haftungsrisiken
Kernsachverhalt
Streitfaelle in der Lohnbuchhaltung haben oft zwei Streitlinien parallel: arbeitsrechtlich vor dem Arbeitsgericht (BAG-Linie) und sozialversicherungsrechtlich vor dem Sozialgericht (BSG-Linie). Die Klassifikation als AN, Werkvertrag, Selbstaendiger, Werkstudent oder GGF kann sich in beiden Spuren unterschiedlich darstellen. Der Steuerberater haftet bei Fehlklassifikation aus Mandantenvertrag.
Kaltstart-Rueckfragen
- Welche Lohn-Klassifikation ist strittig — AN/Werkvertrag, AN/Werkstudent, GGF-Status?
- Liegt arbeitsgerichtliches oder sozialgerichtliches Verfahren?
- Welche DRV-Statusfeststellung wurde durchgefuehrt?
- Welche Vertragstexte und tatsaechliche Ausgestaltung?
- Welche AN-Lebensumstaende (Familieneinbettung, Mehrfachbeschaeftigung)?
- Welcher Pruefzeitraum?
- Welche Hoehe Nachforderung?
- Welche Versicherungs-Deckung (BHV des StB)?
Rechtlicher Rahmen
Primaernormen
§ 611a BGB — Arbeitsvertragsdefinition.
§ 7 SGB IV — Beschaeftigung.
§ 1 ArbGG — Arbeitsgerichtsbarkeit.
§ 51 SGG — Sozialgerichtsbarkeit.
§ 280 BGB — StB-Haftung.
§ 67 StBerG — Berufshaftpflicht.
Leitentscheidungen BAG (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken pruefen)
| Aktenzeichen | Leitsatz | |---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich |
Leitentscheidungen BSG (Aktenzeichen vor Uebernahme in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken pruefen)
| Aktenzeichen | Leitsatz | |---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich |
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Workflow
Phase 1 — Streit-Klassifikation
| Streit | Verfahren | Rechtsfolge | |---|---|---| | AN klagt auf Festanstellung | Arbeitsgericht | BAG-Linie | | DRV stellt nachtraeglich SV-Pflicht fest | Sozialgericht | BSG-Linie | | FA stellt nachtraeglich LSt-Pflicht fest | Finanzgericht | BFH-Linie | | GGF-Status | DRV-Statusfeststellung | BSG-Linie |
Phase 2 — Pruefung Gesamtbild
- Eingliederung in den Betrieb (Direktionsrecht).
- Weisungsgebundenheit (Zeit, Ort, Inhalt).
- Eigenes unternehmerisches Risiko.
- Eigenes Kapital.
- Eigene Mitarbeiter.
- Mehrere Auftraggeber.
Phase 3 — Werkvertrag vs. AN
- Werkvertrag = bestimmtes Werk geschuldet, eigenverantwortliche Erbringung.
- AN = Diensttaetigkeit nach Weisung.
- Bei Scheinselbstaendigkeit: nachtraeglich AN-Status mit Nachforderung SV und LSt.
Phase 4 — Werkstudent vs. AN
- Werkstudent: SV-vereinfachung; max. 20 Wochenstunden Vorlesungszeit.
- Bei Verlust des Studierenden-Status oder Ueberschreiten der Stundengrenze: AN-Status.
Phase 5 — GGF-Status
- Mehrheits-GGF (>50 Prozent): selbstaendig.
- Mehrheits-GGF mit Sperrminoritaet: selbstaendig.
- Familien-GGF: Einzelfallpruefung.
- Fremd-GGF: in der Regel abhaengig.
Phase 6 — Haftungsanalyse StB
- Bei Falsch-Klassifikation: Mandant-Nachforderung SV/LSt.
- AG-Anteil und AN-Anteil rueckwirkend 4 Jahre.
- Saeumniszuschlaege.
- Bei Vorsatz: § 266a StGB strafrechtlich.
- StB-Haftungsrisiko (§ 280 BGB): wenn StB hatte Veranlassung der Klassifikation.
- Berufshaftpflicht-Anmeldung pruefen.
Output
- Memo zu Streitfall und Risikobewertung.
- Anwaltliche Begleitung empfohlen.
- Berufshaftpflicht-Anzeige falls relevant.
Strategie und Praxis-Tipps
- Bei strittigen Klassifikationen frueh DRV-Statusfeststellung beantragen.
- Bei AN-Klage auf Festanstellung: Arbeitsrechtsanwalt einschalten.
- Bei DRV-Nachforderung: Anwaltliche Vertretung im SG-Verfahren.
- Bei BFH-Linie (Lohnsteuer): Steuerberater oder Anwalt mit Steuerrecht.
- StB-Haftungsrisiko bei "ich habe nur weiterabgerechnet" begrenzt — bei aktiver Beratung erheblich.
- StBVV: Streitfall-Begleitung nach Zeithonorar oder Streitwert.
- StB-BHV rechtzeitig informieren bei drohendem Haftungsanspruch.
Querverweise
stb-lohn-gesellschafter-geschaeftsfuehrer-sv— GGF-Status.stb-lohn-pruefungen-drv-bp-haftung-stb— DRV-Pruefung.stb-lohn-werkstudent-pauschalen— Werkstudent.stb-drv-sozialversicherungspruefung— DRV-Pruefung.stb-lohn-arbeitsvertrag-pruefung-lohn-relevant— Vertragspruefung.
Quellen und Updates
Stand: 05/2026.
- BGB §§ 280, 611a.
- SGB IV § 7.
- ArbGG § 1; SGG § 51.
- StBerG § 67.
- StGB § 266a.
- BAG- und BSG-Linien; aktuelle Entscheidungen in amtliche/freie Quellen oder lizenzierte Datenbanken pruefen.
<!-- AUDIT 27.05.2026 | welle 6 | 4 Marker aufgeloest: 1 bestaetigt (BAG 9 AZR 102/20 v. 01.12.2020 recherchiert), 3 ersetzt (Pruefhinweise ohne Marker) -->