Strafantrag und Verfahren
Zweck
Bei Beleidigungsdelikten entscheidet nicht nur der materielle Tatbestand. Praktisch wichtig sind Strafantrag, Frist, Zuständigkeit, Einstellungsmöglichkeiten und die Frage, ob eine zivilrechtliche oder kommunikative Lösung klüger ist.
Prüfprogramm
- Deliktspfad: § 185, § 186, § 187, § 188 StGB.
- Antragsdelikt: § 194 StGB prüfen.
- Antragsberechtigte: Betroffene Person, gesetzliche Vertreter, Besonderheiten bei Amtsträgern.
- Frist: regelmäßig drei Monate ab Kenntnis von Tat und Täter, § 77b StGB.
- Öffentliches Interesse: Staatsanwaltschaftliche Verfolgung oder Privatklageweg.
- Beschuldigtenrechte: keine vorschnelle Einlassung, Beweise sichern, Akteneinsicht über Verteidigung.
- Erledigung: Einstellung, Entschuldigung, Vergleich, Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis.
Output
- Verfahrensstand:
- laufende Fristen:
- wer muss handeln:
- beste Sofortmaßnahme:
- Risiken einer Stellungnahme:
- empfohlene Folgeskills:
Warnung
Wenn der Nutzer Beschuldigter ist: Keine ausführliche Sacheinlassung formulieren, bevor Aktenlage und Verteidigungsziel geklärt sind.