Strafmilderung — § 49 StGB
Worum geht es?
§ 49 StGB enthaelt die technische Anleitung, wie der Strafrahmen verschoben wird, wenn das Gesetz auf die Milderung verweist. Abs. 1 ist eine zwingende Milderung mit konkret bestimmten Bezugsgroessen. Abs. 2 ist eine fakultative Milderung; sie laesst es zu, die Strafe bis zum gesetzlichen Mindestmass abzusenken oder statt Freiheitsstrafe auf Geldstrafe zu erkennen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie pruefen, ob ein Tatbestandsmerkmal oder eine Strafrechtsfigur § 49 StGB ausloest (Versuch, Beihilfe, § 28 Abs. 1 StGB, § 21 StGB, § 17 StGB, § 46a StGB).
- Sie bestimmen den konkreten Strafrahmen vor der eigentlichen Zumessung.
- Sie pruefen ein Urteil revisionsmaessig auf richtige Anwendung des § 49 StGB.
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Abs. 1 StGB — Zwingende Milderung
Wenn das Gesetz die Milderung nach dieser Vorschrift vorschreibt:
- Nr. 1: Statt lebenslanger Freiheitsstrafe Freiheitsstrafe 3 bis 15 Jahre.
- Nr. 2: Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf hoechstens 3/4 des angedrohten Hoechstmasses verhaengt werden.
- Nr. 3: Das erhoehte Mindestmass einer Freiheitsstrafe ermaessigt sich:
- bei einem Mindestmass von 10 oder 5 Jahren auf 2 Jahre;
- bei einem Mindestmass von 3 oder 2 Jahren auf 6 Monate;
- bei einem Mindestmass von 1 Jahr auf 3 Monate;
- im uebrigen auf das gesetzliche Mindestmass.
§ 49 Abs. 2 StGB — Fakultative Milderung
Das Gericht kann nach pflichtgemaessem Ermessen die Strafe bis zum gesetzlichen Mindestmass der angedrohten Strafart mildern oder statt Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.
Anwendungsfaelle § 49 Abs. 1 StGB (zwingend)
- § 23 Abs. 2 StGB — Versuch (kann gemildert werden); wenn das Gericht milden moechte, milderts nach § 49 Abs. 1 StGB. (Bei Versuch ist die Milderung selbst fakultativ, aber wenn gemildert, dann nach Abs. 1.)
- § 27 Abs. 2 StGB — Beihilfe: Strafe ist zwingend nach § 49 Abs. 1 StGB zu mildern.
- § 28 Abs. 1 StGB — Bei fehlenden strafbegruendenden persoenlichen Merkmalen des Teilnehmers Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB.
- § 17 Satz 2 StGB — Vermeidbarer Verbotsirrtum: Milderung kann nach § 49 Abs. 1 StGB erfolgen.
- § 21 StGB — Verminderte Schuldfaehigkeit: Milderung kann nach § 49 Abs. 1 StGB.
- § 46a StGB — TOA oder Schadenswiedergutmachung: Strafmilderung nach § 49 Abs. 1 StGB oder bei Strafe nicht ueber 1 Jahr Absehen von Strafe; vgl.
taeter-opfer-ausgleich-46a-stgb-und-schadenswiedergutmachung. - § 46b StGB — Aufklaerungshilfe (Kronzeugenregelung): kann nach § 49 Abs. 1 StGB gemildert oder bei Mindeststrafe unter 3 Jahren Absehen von Strafe.
- § 35 Abs. 2 StGB — Vermeidbarer entschuldigender Notstand: Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB.
Anwendungsfaelle § 49 Abs. 2 StGB (fakultativ)
- Selten als Verweis, haeufig in der Praxis bei Sondernormen, die "Strafmilderung nach § 49 Abs. 2 StGB" zulassen. Beispiele: § 13 Abs. 2 StGB (Unterlassen mit Garantenstellung).
Berechnungsbeispiele
Beispiel 1: Beihilfe zum Raub § 27 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB
- Grundtatbestand § 249 Abs. 1 StGB: Freiheitsstrafe 1 Jahr bis 15 Jahre.
- Beihilfe-Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB:
- Hoechstmass: 3/4 von 15 Jahren = 11 Jahre 3 Monate.
- Mindestmass: bei Mindeststrafe von 1 Jahr ermaessigt auf 3 Monate (Nr. 3).
- Konkreter Strafrahmen: 3 Monate bis 11 Jahre 3 Monate.
Beispiel 2: Verminderte Schuldfaehigkeit § 21 StGB beim Totschlag § 212 StGB
- Grundtatbestand § 212 Abs. 1 StGB: 5 bis 15 Jahre.
- § 21 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB:
- Hoechstmass: 3/4 von 15 Jahren = 11 Jahre 3 Monate.
- Mindestmass: bei Mindeststrafe von 5 Jahren ermaessigt auf 2 Jahre (Nr. 3 erste Alt.).
- Konkreter Strafrahmen: 2 Jahre bis 11 Jahre 3 Monate.
Beispiel 3: Mehrere Milderungsgruende — Beihilfe + § 21 StGB beim Totschlag
- Zwingende Milderung § 27 Abs. 2: 2 Jahre bis 11 Jahre 3 Monate (siehe Beispiel 2-Logik bei § 49 Abs. 1 StGB).
- Hinzu § 21 StGB: erneute Milderung nach § 49 Abs. 1 StGB:
- Hoechstmass: 3/4 von 11 Jahren 3 Monaten = ca. 8 Jahre 5 Monate.
- Mindestmass: bei Ausgangsmindeststrafe von 2 Jahren ermaessigt auf 6 Monate.
- Konkreter Strafrahmen nach Mehrfachmilderung: 6 Monate bis ca. 8 Jahre 5 Monate. BGH-Aktenzeichen zur Berechnungstechnik der mehrfachen Milderung vor Zitat verifizieren in dejure.org/openjur.de.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
- Welche Strafmilderungsnorm liegt vor (§ 17, 21, 23 Abs. 2, 27 Abs. 2, 28 Abs. 1, 35 Abs. 2, 46a, 46b StGB)?
- Verweist die Norm auf § 49 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB?
- Ist die Milderung zwingend oder fakultativ (kann/muss)?
- Liegen mehrere Milderungsgruende vor? Reihenfolge der Anwendung?
- Konkreten Strafrahmen ausrechnen.
- In den so geschaffenen Strafrahmen die konkrete Strafe nach § 46 StGB einordnen.
Typische Fehler
- § 49 Abs. 1 falsch berechnet: Hoechstmass falsch (1/2 statt 3/4) oder Mindestmass nicht reduziert (Nr. 3-Tabelle nicht angewendet).
- Milderung uebersehen: Beihilfe nach § 27 Abs. 2 StGB ist zwingend.
- Mehrere Milderungen falsch verkettet: jede Milderung wird auf das Ergebnis der vorigen angewendet.
- § 49 Abs. 2 statt Abs. 1 verwendet, obwohl Norm Abs. 1 vorschreibt.
- § 46a StGB ohne Pruefung, ob Strafrahmen "nicht ueber 1 Jahr" auch fuer den konkret drohenden Bereich gilt (siehe Spezial-Skill).
Querverweise
strafrahmen-und-strafzumessungsstufen— Strafrahmen-Logik.minder-schwerer-fall-und-besonders-schwerer-fall— Strafrahmen-Modifikation neben § 49 StGB.taeter-opfer-ausgleich-46a-stgb-und-schadenswiedergutmachung— § 46a Wechsel auf § 49 Abs. 1 StGB.paragraph-46-stgb-grundsatz-strafzumessung— Strafzumessung nach Strafrahmen-Bildung.
Quellen und Stand 05/2026
- § 49 StGB in der geltenden Fassung.
- §§ 17, 21, 23 Abs. 2, 27 Abs. 2, 28, 35 Abs. 2, 46a, 46b StGB.
- BGH-Linie zur mehrfachen Milderung — Aktenzeichen in dejure.org/openjur.de verifizieren.
- Quellenregel: vgl.
references/zitierweise.md.