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takedown-anweisung

Rechteinhaber findet urheberrechtsverletzende Inhalte online oder erhielt selbst eine Meldung als Hostprovider. Notice-and-Take-Down §§ 7 ff. TMG/DDG DSA Art. 16. Prüfraster: Meldung an Hostprovider Stoererhaftung DSA Meldeformular Gegendarstellung. Output: Meldungs-Entwurf oder Gegendarstellungs-Schriftsatz. Abgrenzung zu abmahnung-urheberrecht (klassische Abmahnung) und verletzungs-triage.

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Notice-and-Take-Down / Meldeverfahren

Zweck

Diese Skill deckt drei Handlungsmodi ab:

  • --senden — Meldung an einen Hostprovider nach §§ 7 ff. TMG/DDG (Notice-and-Take-Down) sowie ggf. DSA Art. 16 formulieren
  • --reagieren — eingegangene Meldung triagieren: Entfernen / Gegenvorstellung / Verhandeln / Ignorieren
  • --gegenvorstellung — Gegenvorstellung an die Plattform nach eigenem gutem Glauben formulieren

Kein Modus sendet automatisch. Die Skill entwirft; der Rechtsanwalt prüft und versendet.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

Eingaben

Befehlsargument:

  • --senden + Kontext oder Pfad zur Meldungsunterlage
  • --reagieren + Pfad zur oder eingefügte eingegangene Meldung
  • --gegenvorstellung + Kontext
  • (kein Argument) → fragen: "Sollen wir eine Meldung senden, auf eine eingegangene reagieren oder eine Gegenvorstellung formulieren?"

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften

Haftung des Hostproviders / Vermittlerdienstleister:

  • § 7 Abs. 1 DDG / § 7 Abs. 1 TMG (§ 10 TMG a.F.) — Kein Hostprovider ist verpflichtet, gespeicherte Inhalte zu überwachen; erst nach Kenntnis von konkreter Rechtsverletzung entsteht Handlungspflicht (Reaktionspflicht nach BGH-Rspr.)
  • § 10 DDG / § 10 TMG — Haftungsprivileg für Hostprovider: Haftung erst bei Kenntnis und Nichtentfernen nach Hinweis (Notice-and-Take-Down-Mechanismus)
  • Art. 16 DSA (Digital Services Act, EU 2022/2065) — Meldeverfahren für Plattformen mit mehr als 45 Mio. monatlichen Nutzern in der EU; einheitliches Meldeformular-Format; Reaktionspflicht; Beschwerdemechanismus
  • Art. 17 DSA — Begründungspflicht der Plattform bei Inhaltsmoderation; Gegenvorstellungsrecht
  • § 97 UrhG — Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch bei Urheberrechtsverletzung; Grundlage für Abmahnung

Störerhaftung:

  • Störerhaftung: Wer willentlich und adäquat kausal zur Rechtsverletzung eines Dritten beiträgt, haftet als Störer auf Unterlassung (nicht Schadensersatz). Prüfungspflichten müssen zumutbar sein.
  • § 8 DDG — Durchleitungsdienstleister: kein Haftungsprivileg-Verlust bei bloßer Durchleitung; keine Überwachungspflicht

NetzDG / weitere:

  • §§ 1–3 NetzDG — Plattformpflichten bei Hassrede und sonstigen strafbaren Inhalten; spezialgesetzliche Entfernungspflicht unabhängig vom allgemeinen Notice-and-Take-Down

Leitentscheidungen

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Kommentare

  • Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 8 Rn. 2.1 (Unterlassungsanspruch; Störerhaftung)
  • Leistner/Ohst, in: Schricker/Löwenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 97 Rn. 1 (Unterlassung und Schadensersatz)
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.

Ablauf

Modus --senden: Meldung an Hostprovider / Plattform

Schritt 1: Geschütztes Werk identifizieren

Um eine Meldung zu formulieren, werden folgende Angaben benötigt:
- Bezeichnung / Beschreibung des Werkes — was ist es (Software, Bild, Text, Video, Audio)?
- Rechtsinhaber — wem gehören die Rechte? Eigentümer, ausschließlicher Nutzungsrechtinhaber, oder Auftraggeber nach § 69b UrhG (Arbeitnehmer-Softwarewerk)?
- Nachweis der Rechtsinhaberschaft — Urheberschaft, Lizenz, Auftrag
- Frühere Lizenzen — wurde die beanstandete Nutzung jemals gestattet (Vertrag, Creative-Commons-Lizenz, stillschweigende Erlaubnis)?

Rechtsinhaberschaft und Verfügungsberechtigung sind die ersten Punkte, die ein Hostprovider und ein Gericht prüfen.

Schritt 2: Verletzungsmaterial und Fundort identifizieren

- Plattform / Diensteanbieter — YouTube, Instagram, GitHub, Amazon, ein Webhoster etc.
- URL(s) — konkrete, direkte Links zum beanstandeten Inhalt
- Beschreibung — was ist die Verletzung (identische Kopie, wesentlich ähnlich, abgeleitetes Werk ohne Lizenz)?
- Beweissicherung — Screenshot mit sichtbarer URL und Zeitstempel; ggf. Web-Archivierung (archive.org)

§ 97 UrhG und das Notice-and-Take-Down-System verlangen hinreichend genaue Bezeichnung, damit der Diensteanbieter den Inhalt auffinden und beurteilen kann.

Schritt 3: Zulässigkeitsprüfung (Freie Nutzung, Schranken)

Vor der Meldung sind Urheberrechtsschranken zu prüfen. Eine Meldung auf schrankengemäße Nutzungen schädigt den Diensteanbieter und kann Schadensersatzansprüche (§ 826 BGB, § 97a Abs. 4 UrhG analog) auslösen.

Prüfen nach §§ 44a ff. UrhG:

  • § 51 UrhG — Zitat: Kritik, Rezension, wissenschaftliche Auseinandersetzung — legitim, wenn Zitatzweck erkennbar und Umfang verhältnismäßig
  • § 49 UrhG — Presseprivileg: Übernahme von Tagesaktualitäten; eng begrenzt
  • § 44a UrhG — Vorübergehende Vervielfältigungen: Technisch-funktionale Zwischenspeicherung
  • § 60a ff. UrhG — Bildung und Wissenschaft: Unterricht, Wissenschaft, öffentliche Einrichtungen; begrenzt
  • § 24 UrhG — Freie Benutzung (aufgehoben): Seit 7.6.2021 durch Unionsrecht ersetzt; Parodie, Karikatur, Pastiche jetzt über § 51a UrhG

Wenn Schrankennutzung wahrscheinlich oder zweifelhaft: Entwurf stoppen, an Rechtsanwalt verweisen. Eine Meldung auf geschützte Meinungsäußerungen ist das genaue Szenario, das zu einer Gegenreaktion berechtigt.

Schritt 4: Guter Glaube und Vertretungsberechtigung

  • Ist der Nutzer der Rechtsinhaber oder von ihm bevollmächtigt?
  • Wurde die Nutzung direkt geprüft (nicht nur aus zweiter Hand)?
  • Wurden bestehende Lizenzen und Gestattungen überprüft?

Wenn ja auf alle Punkte: Guter Glaube ist begründbar.

Schritt 5: Meldung formulieren

Erforderliche Elemente (nach BGH-Rspr. und DSA Art. 16):

  1. Identifikation der Rechtsinhaberin — Name, Adresse, E-Mail; Bevollmächtigter falls zutreffend
  2. Bezeichnung des geschützten Werkes — Titel, Typ, ggf. Registrierungsnummer (Urheberrecht entsteht formfrei nach § 7 UrhG; Registrierung ist kein Anspruchsvoraussetzung)
  3. Genaue Fundort-URL(s) des beanstandeten Inhalts
  4. Beschreibung der Verletzung — worin konkret die Verletzung besteht
  5. Erklärung guten Glaubens — keine Berechtigung der Nutzung durch Inhaber, seinen Bevollmächtigten oder das Gesetz
  6. Genauigkeitserklärung — Angaben sind nach bestem Wissen zutreffend
  7. Bitte um Entfernung

DSA Art. 16 Plattformen: Meldung über das behördlich bereitgestellte Formular oder den plattformeigenen Meldepfad einreichen. Plattform ist zur Bestätigung und Begründung verpflichtet (Art. 17 DSA).

Schritt 6: Warnhinweis vor Versand

┌─────────────────────────────────────────────────────────────┐
│  VOR DEM VERSAND DIESER MELDUNG                             │
├─────────────────────────────────────────────────────────────┤
│                                                             │
│  Eine Notice-and-Take-Down-Meldung hat unmittelbare         │
│  rechtliche Wirkung. Unberechtigt eingereichte Meldungen    │
│  können Schadensersatzansprüche des Diensteanbieters        │
│  oder des betroffenen Nutzers auslösen (§§ 823, 826 BGB;   │
│  Art. 17 Abs. 8 DSA für Missbrauch des Meldeverfahrens).   │
│                                                             │
│  Vor dem Versand bestätigen:                                │
│                                                             │
│    1. Sie sind Rechtsinhaber oder bevollmächtigt.           │
│    2. Die beanstandete Nutzung ist nicht gestattet —        │
│       Lizenzen, Schranken und Gestattungen wurden           │
│       geprüft.                                              │
│    3. Schranken (§§ 44a ff. UrhG, insb. Zitat § 51,        │
│       Parodie § 51a) sind nicht einschlägig.                │
│    4. Die versendende Person hat Genehmigung gemäß          │
│       Mandatsprofil.                     
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