Unfall-Haftungsquote berechnen
Zweck
Konkrete Quotelung der Haftung zwischen Unfallbeteiligten — Grundlage für Schadensregulierung gegenüber gegnerischer Versicherung. Der Skill führt durch alle Prüfschritte: Anspruchsgrundlage, Quotelung nach Verursachungsbeiträgen, Schadensberechnung und Schriftsatzerstellung.
Kaltstart-Rückfragen
- Wann, wo und wie ist der Unfall passiert — Fahrtrichtung beider Beteiligter, Straßenverhältnisse, Lichtverhältnisse, Geschwindigkeit?
- Liegt ein Polizeibericht vor — wurde jemand für schuldig erachtet, Strafanzeige erstattet?
- Welches Fahrzeug des Mandanten, Erstzulassung, Laufleistung, Marktwert? Sachverständigengutachten bereits vorhanden?
- Soll fiktiv (SV-Gutachten ohne Reparatur) oder konkret (Reparaturrechnung) abgerechnet werden? Ist Totalschaden möglich (Reparaturkosten > 130 % Wiederbeschaffungswert)?
- Bestehen Personenschäden — eigene Verletzungen, Mitfahrer? Behandlung, Arbeitsausfall?
- Hat der Mandant eigene Mithaftung durch Tempoverstoß, fehlenden Sicherheitsabstand, Anschnallpflichtverletzung oder Alkohol?
- Wer ist die gegnerische Haftpflichtversicherung — liegt § 134 GWB analoge Information vor, oder Ablehnung?
- Droht Verjährung (3 Jahre ab Schluss des Jahres der Kenntnis, § 195 BGB)?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 7 Abs. 1 StVG — Wird beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine Person getötet, ihr Körper oder ihre Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Kein Verschulden erforderlich.
- § 7 Abs. 2 StVG — Haftungsausschluss bei höherer Gewalt (Wildunfall kann höhere Gewalt sein; Steinschlag vom LKW regelmäßig nicht).
- § 17 Abs. 1 StVG — Bei Unfall zweier Kfz: Verpflichtung zum Schadensersatz und dessen Umfang hängt ab von den Umständen, insbesondere davon, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
- § 18 StVG — Fahrerhaftung bei Verschulden; Entlastungsmöglichkeit durch Beweis fehlenden Verschuldens.
- § 115 VVG — Direktanspruch des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers; Einreden des Versicherers nach §§ 116, 117 VVG begrenzt.
- § 249 Abs. 2 BGB — Schadensersatz durch Wiederherstellung; Geldersatz nach Wahl des Geschädigten.
- § 253 Abs. 2 BGB — Schmerzensgeld bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit, sexueller Selbstbestimmung.
- § 254 BGB — Mitverschulden des Geschädigten; Quote nach Verursachungsbeitrag; Schadensminderungspflicht.
- § 116 SGB X — Übergang des Schadensersatzanspruchs auf Sozialversicherungsträger (Kranken-, Rentenversicherung, BG).
Leitentscheidungen — Haftungsquoten
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |
Prüfschema in Tabellenform
Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.
| Nr. | Prüfschritt | Norm | Ergebnis / Konsequenz | |---|---|---|---| | 1 | Betrieb eines Kfz zum Unfallzeitpunkt? | § 7 Abs. 1 StVG | Weiter Betriebsbegriff; auch Einparken, Türöffnen | | 2 | Höhere Gewalt (Entlastung Halter)? | § 7 Abs. 2 StVG | Wildunfall; Steinschlag LKW i.d.R. kein HG | | 3 | Fahrerverschulden feststellbar? | § 18 StVG; § 823 BGB | Entlastungsnachweis durch Fahrer möglich | | 4 | Direktanspruch gegen Versicherer? | § 115 VVG | Deckungsschutz prüfen; Versicherungsschein beschaffen | | 5 | Beidseitige Betriebsgefahr — Quote? | § 17 StVG; § 254 BGB | Verursachungsbeiträge: Verschulden + Betriebsgefahr | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | 7 | Mitverschulden Mandant? | § 254 BGB | Tempo, Abstand, Anschnallen, Alkohol | | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | Live-Verifikation erforderlich | keine Entscheidung aus Modellwissen; Quelle vor Ausgabe protokollieren | | Quellenregel | Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch-, Aufsatz- oder Tabellenfundstellen aus Modellwissen; nur Nutzerquelle, amtliche/freie Quelle oder lizenzierte Live-Verifikation verwenden. | | 13 | Verdienstausfall? | § 252 BGB | Bruttolohn-Ausfall; Eigenanteil Krankengeld abziehen | | 14 | SGB X-Regress droht? | § 116 SGB X | Krankenkasse, BG regressieren — Quote beachten | | 15 | Verjährung eingetreten oder drohend? | §§ 195, 199 BGB | 3 Jahre ab Kenntnis; Personenschaden 30 Jahre § 199 Abs. 2 BGB |
Anscheinsbeweis — Typische Unfalllagen
| Unfalllage | Anscheinsbeweis gegen | Haftungsverteilung Regelfall | |---|---|---| | Auffahrunfall (keine Bremsung erkennbar) | Auffahrenden § 4 Abs. 1 StVO | 100:0 zu Lasten Auffahrender | | Spurwechsel mit Kollision | Spurwechsler § 7 Abs. 5 StVO | 100:0 zu Lasten Spurwechsler | | Rotlicht-Kollision (eindeutig) | Rotlichtfahrer § 37 StVO | 100:0 zu Lasten Rotlichtfahrer | | Vorfahrtverletzung (§ 8 StVO) | Vorfahrtverletzer | 100:0; ggf. 80:20 bei überhöhter Geschwindigkeit Vorfahrtberechtigter | | Linksabbieger/Gegenverkehr | Abbieger § 9 Abs. 3 StVO | 100:0 bis 80:20 je nach Tempo Gegenverkehr | | Rückwärtsfahrt mit Kollision | Rückwärtsfahrer § 9 Abs. 5 StVO | 100:0; ggf. 50:50 bei unübersichtlicher Situation | | Einmündung gleichrangig (rechts vor links) | Linkskommender | 100:0; ggf. Mithaftung bei Tempo | | Türöffner mit vorbeifahrendem Fahrzeug | Aussteigender § 14 Abs. 1 StVO | 80:20 bis 100:0 je nach Abstand Fahrender | | Einfädeln Autobahn/Einfahrt | Einfahrender | 100:0 bis 70:30 je nach Erkennbarkeit | | Parkrempler | Rangierender | 100:0 bei klarem Aufstellungs-Irrtum; ggf. 50:50 |
Schadensberechnung — Muster
SCHADENSBERECHNUNG — Unfall vom [Datum]
Mandant: [Name]
A. FAHRZEUGSCHADEN
1. Reparaturkosten netto lt. SV-Gutachten EUR ______
(alternativ: WBW EUR _____ minus Restwert
EUR _____ = Totalschadensersatz netto EUR ______)
2. Merkantile Wertminderung lt. SV-Gutachten EUR ______
3. Sachverständigenkosten lt. Rechnung EUR ______
4. Abschleppkosten lt. Rechnung EUR ______
5. Standgeld lt. Rechnung EUR ______
B. NUTZUNGSAUSFALL / MIETWAGENKOSTEN
6a. Nutzungsausfall [X] Tage × EUR [Y]
(Sanden/Danner/Klass Tabelle, Gruppe [Z]) EUR ______
6b. Mietwagenkosten lt. Rechnung EUR ______
C. PERSONENSCHADEN
7. Schmerzensgeld § 253 Abs. 2 BGB EUR ______
8. Heilbehandlungskosten lt. Belege EUR ______
9. Verdienstausfall netto [X] Tage EUR ______
10. Haushaltsführungsschaden [X] Std × EUR [Y] EUR ______
D. NEBENKOSTEN
11. Unkostenpauschale (Telefon, Porto, Fahrtkosten) EUR 30,00
12. Rechtsanwaltsgebühren (außergerichtlich)
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus EUR ____
+ Auslagenpauschale Nr. 7002 VV EUR ______
GESAMTSCHADEN BRUTTO EUR ______
ANZUWENDENDE HAFTUNGSQUOTE
Gegnerisch [X %] × EUR [Gesamtschaden] EUR ______
davon bereits reguliert - EUR ______
RESTFORDERUNG EUR ______
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Ma