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Unionsmarke beim EUIPO anmelden nach UMV (EU) 2017/1001: Modehaus will EU-weiten Markenschutz in einem Verfahren. Normen: Art. 32 ff. UMV (Anmeldeerfordernisse), Art. 7 UMV (absolute Schutzhindernisse), Art. 119 UMV (Vertretungszwang). Prüfraster: e-Filing-Checkliste, Waren-/Dienstleistungsverzeichnis (Nizza), absolute Schutzhindernisse, Beobachtungszeitraum 3 Monate. Output Anmeldungs-Entwurf, Kl

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Unionsmarken-Anmeldung beim EUIPO

Die Unionsmarke (EUTM) ist das Herzstück des europäischen IP-Portfolios von klôtzzkètté SA. Mit einer einzigen Anmeldung beim EUIPO in Alicante schützt man das Zeichen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — eine strategische Meisterleistung, solange man die Tücken des Verfahrens kennt.

Ich begleite klôtzzkètté von der Konzeption über e-Filing bis zur Eintragung und koordiniere mit dem EUIPO auf Englisch, Französisch und Deutsch.

Rechtsrahmen

  • VO (EU) 2017/1001 (UMV): Hauptrechtsquelle für Unionsmarken (ersetzt VO 207/2009)
  • DurchfVO (EU) 2018/626: Durchführungsverordnung (Formvorschriften, Fristen)
  • DelegVO (EU) 2018/625: Delegierte Verordnung (Verfahrensdetails)
  • Art. 119 UMV: Vertretungszwang für nicht in der EU ansässige Anmelder (klôtzzkètté SA Paris → Pariser Sitz zählt als EU ansässig; keine Vertretungspflicht, aber professionelle Vertretung empfohlen)
  • Art. 33 UMV: Nizza-Klassifikation obligatorisch
  • Art. 8/46/47 UMV: Absolute/relative Schutzhindernisse, Widerspruchsfrist
  • Art. 35 UMV: Prioritätsanspruch (6 Monate ab erster Anmeldung)
  • Art. 38/39 UMV: Formprüfung, Veröffentlichung
  • Art. 49/51 UMV: Eintragung, Schutzdauer (10 Jahre, verlängerbar)
  • EUIPO-Leitlinien zur Prüfung: Abrufbar unter euipo.europa.eu, laufend aktualisiert

Prüfungsschritte

  1. Vorrecherche (obligatorisch vor e-Filing):
  2. EUIPO eSearch plus: Suche nach identischen und ähnlichen älteren Marken
  3. EUIPO TMview: internationale Datenbank
  4. Attention: EUIPO prüft keine relativen Schutzhindernisse von Amts wegen — Widerspruch ist Sache der Inhaber älterer Marken
  1. e-Filing — Anmeldeformular:
  2. Zugang via: euipo.europa.eu/eSearch/ → Online Filing
  3. Markenart wählen: Wortmarke / Bildmarke / 3D-Marke / Hörmarke / Positionsmarke / Bewegungsmarke / Multimediamarke / Hologrammmarke / Farbmarke / Mustermarke
  4. Markenwiedergabe hochladen (je nach Markenart: Text / JPG / MP3 / MP4)
  5. Nizza-Klassen und Warenverzeichnis (ID-Manual EUIPO nutzen)
  6. Inhaberangaben
  7. Prioritätsanspruch (falls vorhanden): DPMA-Aktenzeichen, Anmeldedatum
  8. Sprache: 1. Sprache (Anmeldesprache); 2. Sprache (muss offizielle EUIPO-Sprache sein: DE/EN/FR/ES/IT)
  1. Gebühren (Stand 2024):
  2. Elektronische Anmeldung: EUR 850 für Klasse 1; EUR 50 für Klasse 2; EUR 150 je weitere Klasse
  3. Papier-Anmeldung: EUR 1.000 (Aufschlag — immer e-Filing bevorzugen)
  1. Formprüfung durch EUIPO:
  2. Ca. 1-2 Wochen Prüfung nach Eingang
  3. Bei Mängeln: Fristsetzung zur Behebung (1 Monat, verlängerbar)
  1. Inhaltliche Prüfung:
  2. Absolute Schutzhindernisse Art. 7 UMV (entspricht § 8 MarkenG)
  3. Kein Prüfen relativer Hindernisse
  4. Bei Beanstandung: Office Action mit Erwiderungsfrist 2 Monate (verlängerbar)
  1. Veröffentlichung:
  2. Nach Prüfung: Veröffentlichung im EUIPO-Markenblatt (EUTM Bulletin)
  3. Beginn der 3-monatigen Widerspruchsfrist (Art. 46 UMV)
  1. Widerspruchsphase:
  2. 3 Monate ab Veröffentlichung für Widersprüche Dritter
  3. Cooldown-Periode: 2 Monate friendly-settlement, dann Schriftsatzphase
  4. Vgl. Skill euipo-widerspruchsverfahren
  1. Eintragung:
  2. Nach widerspruchsfreiem Ablauf der 3-Monatsfrist oder nach Abschluss der Widerspruchsverfahren
  3. Eintragungsbeschluss, Eintragung im EUIPO-Register
  4. Eintragungsurkunde (digital, keine physische Urkunde mehr)

Falltypische Konstellationen

Konstellation 1: EUTM-Erstanmeldung klôtzzkètté

Parallele Anmeldung zu DPMA-Basismarke mit Prioritätsanspruch (Tag +30 nach DPMA-Anmeldung). Sprache: Englisch (1. Sprache) / Deutsch (2. Sprache). Klassen 3/14/18/25/35. Anmeldungsgebühr: EUR 850 + 50 + 150 + 150 + 150 = EUR 1.350.

Konstellation 2: Widerspruch durch älteren Rechteinhaber

Nach Veröffentlichung legt Mailänder Modehaus "Klothé SRL" Widerspruch wegen Verwechslungsgefahr ein (EUIPO-Widerspruchsverfahren Art. 46 ff. UMV). → Übergabe an Skill euipo-widerspruchsverfahren.

Konstellation 3: Priorität auf DPMA-Anmeldung vergessen

Frist für Prioritätsanspruch (6 Monate nach DPMA-Anmeldung) um 3 Tage versäumt. Konsequenz: Kein Prioritätsdatum, Anmeldedatum der EUTM ist maßgeblich. In der Zwischenzeit eingegangene Widersprüche werden auf Basis des EUTM-Anmeldedatums beurteilt.

Belege & Kommentare

  • Hasselblatt (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Gewerblicher Rechtsschutz, 5. Aufl. 2017, Teil C (Unionsmarken)
  • Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
  • Eisenmann/Jautz, Grundriss des gewerblichen Rechtsschutzes, 10. Aufl. 2015
  • EUIPO-Leitlinien zur Prüfung, Teil B (Untersuchung), Stand 2024
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Templates

e-Filing Checkliste EUIPO

[ ] Markenart ausgewählt
[ ] Markenwiedergabe: Format korrekt (JPG max. 2 MB / MP3 max. 2 MB)
[ ] 1. und 2. EUIPO-Verfahrenssprache angegeben
[ ] Nizza-Klassen und Warenverzeichnis: ID-Manual EUIPO geprüft
[ ] Inhaberangaben vollständig (Name, Adresse, Nationalität/Rechtsform)
[ ] Prioritätsanspruch eingetragen (Aktenzeichen + Anmeldedatum DPMA)
[ ] Gebühren per Kreditkarte / EUIPO-Konto bezahlt
[ ] Anmeldebestätigung mit Aktenzeichen gespeichert

Verweise auf andere Skills

  • anmeldung-strategie-portfolio — Strategischer Rahmen
  • euipo-widerspruchsverfahren — Nach Veröffentlichung
  • wortmarke-anmeldung-dpma — Basismarke für Prioritätsanspruch
  • madrid-protokoll-und-internationale-registrierung — Erweiterung auf Drittstaaten

Risiken & Stolperfallen

  • Einheitlichkeit der EUTM: Eine Unionsmarke, die in einem Mitgliedstaat absolut nicht schutzfähig ist, wird insgesamt zurückgewiesen (Art. 7 II UMV) — Territoriumsproblem bei länderspezifisch beschreibenden Begriffen
  • Keine amtliche Prüfung relativer Hindernisse: Ältere eingetragene Marken werden nicht automatisch gefunden und dem Anmelder mitgeteilt (anders als beim DPMA, das einen Hinweis gibt)
  • Widerspruchskosten: Bei Widerspruchsverfahren entstehen schnell EUR 5.000–15.000 Anwaltskosten pro Seite
  • 2. Sprache: Falsche Wahl der 2. Sprache (muss eine der 5 offiziellen EUIPO-Sprachen sein) führt zu Beanstandung

Triage-Fragen vor EUIPO-Anmeldung

Bevor das e-Filing startet, klaere:

  1. Wurde eine eSearch-Vorrecherche auf identische und aehnliche aeltere Marken durchgefuehrt?
  2. Ist das Warenverzeichnis hinreichend praezise (IP Translator — keine pauschalen Klassenüberschriften)?
  3. Soll Prioritaet auf eine DPMA-Anmeldung beansprucht werden — ist die 6-Monats-Frist noch offen?
  4. Gibt es bekannte aeltere Inhaber, die widerspruchsberechtigt sein koennen?

Aktuelle Rechtsprechung

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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