Receber por email
← Voltar para o catálogo

untersuchung-ergaenzen

Fügt einer laufenden internen Untersuchung neue Daten hinzu — Dokumente, Befragungsnotizen oder Beobachtungen. Verarbeitet Dokumentenpakete anhand dokumentierter Auswahlkriterien, markiert relevante Funde und protokolliert alles Gesichtete zur Deckungsverifikation. Lädt, wenn neue Beweise, Befragungsnotizen oder Dokumentenlieferungen für eine laufende Untersuchung eingehen.

991estrelas
Atualizado há 4 meses

Ver no GitHub ↗ Licença: NOASSERTION

Como adicionar

/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

O comando exato pode variar conforme o repositório. Confira o README no GitHub.

Para o autor da skill

Cole no README do seu repo

Mostra que sua skill está catalogada na Skillteca, gera backlink e tráfego rastreável.

[![Skillteca](https://www.skillteca.com.br/api/badge/untersuchung-ergaenzen/svg)](https://www.skillteca.com.br/skills/untersuchung-ergaenzen)

Skills relacionadas

Ver todas de Desenvolvimento →

Alerta por categoria

Receba novas skills de Desenvolvimento toda segunda

1 email curto, só com as skills novas de Desenvolvimento. 4 minutos de leitura, sem spam, cancela com 1 clique.

Você confirma o email no primeiro envio. Sem spam. Cancela com 1 clique.

Ler descrição completa

Untersuchungs-Datenpflege (Arbeitsrecht)

Zweck

Fügt Daten in ein laufendes Untersuchungsprotokoll ein. Verarbeitet Dokumentenpakete anhand dokumentierter Auswahlkriterien (§ 26 BDSG — Verhältnismäßigkeit), markiert relevante Funde, protokolliert alle gesichteten Unterlagen zur Deckungsverifikation.

Lädt, wenn neue Erkenntnisse, Befragungsnotizen oder Dokumentenlieferungen für eine laufende Untersuchung zur Verarbeitung eingehen.

Eingaben

  • Bezeichnung der Untersuchungssache (oder Slug)
  • Art der Daten: Befragungsnotizen / Dokumentenpaket / Anwaltsnotizen /

Bestätigung Anhörungshinweis

  • Inhalt der Daten (eingefügt oder angehängt)

Rechtlicher Rahmen

Kernvorschriften:

  • § 26 BDSG: Verarbeitung von Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von

Straftaten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen — Verhältnismäßigkeit ist Voraussetzung; Verarbeitung nur soweit zur Sachaufklärung erforderlich

  • Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO: Datenminimierungsgrundsatz — nur notwendige

Daten erheben und verarbeiten

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen

— vor Auswertung von E-Mails oder IT-Kommunikation ist Zustimmung des Betriebsrats oder eine einschlägige Betriebsvereinbarung erforderlich

  • § 626 BGB: Außerordentliche Kündigung; Frist des § 626 Abs. 2 BGB (zwei

Wochen ab Kenntnis) — Dokumentation des Zeitpunkts des Kenntniserwerbs ist untersuchungskritisch

  • § 241 Abs. 2 BGB: Mitwirkungspflicht des Arbeitnehmers im Rahmen

des Untersuchungsverfahrens; Grenzen bei Selbstbelastung

Leitentscheidungen:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Beweisverwertungsverbot bei rechtswidrig erlangten Dokumenten — heimliche Videoüberwachung ohne Betriebsratsinhaber führt zum Verwertungsverbot auch im Kündigungsschutzprozess; Grundsatz gilt sinngemäß für rechtswidrig ausgewertete Kommunikation

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Verdachtskündigung — Anforderungen an die Dokumentation des Tatverdachts; objektive Schwere; inhaltliche Mindestanforderungen an die Anhörung

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Erstattungsfähigkeit von Untersuchungskosten (Detektivkosten) — nur bei konkreter Verdachtslage bei Beauftragung und Verhältnismäßigkeit

  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Mitbestimmung bei technischen Überwachungseinrichtungen; Rechtsprechung nur frei verifiziert zitieren.
  • § 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Verdachtskündigung und Anhörung nur mit verifizierter BAG-Rechtsprechung oder Nutzerquelle vertiefen.

Ablauf

Schritt 1 — Kontext laden

Lese CLAUDE.md im Plugin-Verzeichnis.

Schritt 2 — Sache identifizieren

Falls mehrere Untersuchungsordner existieren: Frage, zu welcher Sache die Daten gehören. Bei nur einer Sache: direkt fortfahren.

Schritt 3 — Referenz-Skill laden

Lade die Referenz-Skill interne-untersuchung und führe Modus 2 (Daten hinzufügen) aus.

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Check vor Dokumentenverarbeitung: Bei E-Mail- oder IT-Auswertungen: Prüfe, ob eine einschlägige Betriebsvereinbarung vorliegt oder der Betriebsrat zugestimmt hat. Falls unklar — flaggen, bevor Verarbeitung beginnt.

Schritt 4 — Nach Verarbeitung melden

Zeige Oberflächenrate und Liste relevanter Funde:

Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: [N] Dokumente
Relevant: [N]
Geprüft / nicht relevant: [N]
Neue Beweislücken: [N]

Relevante Funde:
  - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]
  - [Kurzbeschreibung] → Auswahlkriterium: [Nr.]

Schritt 5 — Quellencheckliste aktualisieren

Wenn die hinzugefügten Daten einen Checklistenpunkt abdecken: Anwalt fragen, ob der Punkt als "erledigt" oder "in Bearbeitung" markiert werden soll. Nicht automatisch als erledigt markieren — der Anwalt entscheidet, wann eine Quelle ausreichend abgedeckt ist.

§ 626 Abs. 2 BGB-Kenntnisdatum: Bei Befragungsnotizen oder Dokumenten, die erstmals den konkreten Tatverdacht begründen oder wesentlich vertiefen: Datum des Kenntniserwerbs explizit im Protokolleintrag vermerken. Die Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche Kündigung beginnt ab diesem Zeitpunkt zu laufen.

Ausgabeformat

Zusammenfassung nach Schritt 4 (Zählbericht), dann Aufforderung zur Aktualisierung der Quellencheckliste falls zutreffend. Bei § 626 Abs. 2 BGB-relevantem Kenntnisdatum: gesonderter Hinweisblock.

Beispiel

/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[Befragungsnotizen aus Gespräch mit Zeugin K. — 12.02.2025]
/arbeitsrecht:untersuchung-ergänzen Sache-Mueller
[E-Mail-Export 01.01.2025–31.01.2025 — nach BR-Betriebsvereinbarung freigegeben]

Beispiel-Ausgabe nach Dokumentenverarbeitung:

Dokumentenprüfung abgeschlossen.
Geprüft: 47 Dokumente
Relevant: 5
Geprüft / nicht relevant: 42
Neue Beweislücken: 2

Relevante Funde:
  - E-Mail vom 08.01.2025 Müller an Schmitt: "das solltest du lieber nicht aufschreiben"
    → Auswahlkriterium 4 (implizite Selbstbelastung)
  - E-Mail vom 15.01.2025: widerspricht Schilderung von Zeugin K. in Eintrag #3
    → Auswahlkriterium 5 (Widerspruch zu bestehendem Protokolleintrag)

Risiken und typische Fehler

  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG-Versäumnis: Rechtswidrig ausgewertete

Kommunikation kann einem Beweisverwertungsverbot unterliegen und die Kündigung gefährden. Betriebsvereinbarung vor Auswertung sicherstellen.

  • Verhältnismäßigkeit nach § 26 BDSG: Massenhafte Dokumentenauswertung

ohne konkreten Verdacht ist unzulässig. Auswahlkriterien dokumentieren, um Verhältnismäßigkeit nachweisen zu können.

  • § 626 Abs. 2 BGB-Frist: Die Zwei-Wochen-Frist beginnt ab sicherer

Kenntnisnahme. Unklare Dokumentation des Kenntniszeitpunkts kann zur Fristversäumnis führen.

  • Selektive Protokollierung: Nur relevante Funde zu protokollieren und

nicht-relevante Dokumente nicht zu erfassen, untergräbt die Deckungsverifikation. Jedes gesichtete Dokument muss protokolliert werden.

  • False Negative durch zu enge Kriterien: Auswahlkriterien großzügig

handhaben — ein False Positive (irrelevanter Fund protokolliert) ist besser als ein übersehener wesentlicher Beweis.

Quellenpflicht

Bei Ausgaben zu Dokumentenverarbeitung zitieren:

  • § 26 BDSG (Verhältnismäßigkeit, Straftatenaufdeckung)
  • § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung)
  • Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO (Datenminimierung)
  • § 626 Abs. 2 BGB (Zwei-Wochen-Frist, Kenntnisdatum)
  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Beschäftigtendatenschutz: § 26 BDSG, Art. 5 und 6 DSGVO; Fachliteratur nur mit Nutzerquelle oder verifiziertem Live-Zugriff.

Detaillierte Auswahlkriterien, Protokolleintrag-Format und Deckungsverifikationsregeln befinden sich in der Referenz-Skill interne-untersuchung — diese vor inhaltlicher Arbeit laden.

Hinweis: Dieser Skill ersetzt keine anwaltliche Beratung im konkreten Einzelfall.

Ergänzende Rechtsprechung (v14.2)

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenz
Compartilhar X LinkedIn