Verbändeanhörung und Ressortabstimmung
Bevor das Kabinett entscheidet, muss man andere haben sprechen lassen.
Verbändeanhörung
Schritt 1 - Liste der Verbände
Verbandsliste je nach Sachgebiet. Beispiele:
- DIHK, ZDH, BDI, BDA, DGB (Wirtschaft, Arbeit)
- DAV, BRAK, BNotK (Anwälte, Notare)
- Sozialverband VdK, Sozialverband Deutschland (Sozialrecht)
- BvD, Stiftung Datenschutz (Datenschutz)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Verbraucherschutz)
- Stiftung Familienunternehmen
- Bitkom, eco, ZVEI (IT, Telekommunikation)
- HDE (Handel)
- Gewerkschaft Verdi etc.
Schritt 2 - Anschreiben
"Anbei der Referentenentwurf eines Gesetzes zur ... Wir bitten um Stellungnahme bis ..."
Schritt 3 - Fristen
- Standard: vier Wochen
- bei umfangreichen Entwuerfen: sechs Wochen
- bei Eile: zwei Wochen (mit Begründung)
Schritt 4 - Auswertung
Tabelle:
| Verband | Position | Begründung | Vorschlag | Bewertung MinRef | Änderung | |---|---|---|---|---|---| | DIHK | kritisch | Erfüllungsaufwand | Schwellenwert anheben | erwogen | nein | | Bitkom | zustimmend | Klare Regelung | - | - | - | | Verbraucherzentrale | ablehnend | Goldplating | RL-Mindeststandard | abgelehnt | nein |
Schritt 5 - Eigene Stellungnahme
Zu jeder kritischen Position eine eigene Position formulieren - das vermeidet politische Angriffsflaeche.
Ressortabstimmung
GGO-Verfahren:
Schritt 1 - Federführendes Ressort
Bestimmung durch Geschäftsordnung der Bundesregierung.
Schritt 2 - Mitzeichnungsfähige Ressorts
Alle Ressorts, deren Geschäftsbereich betroffen ist. Auch nur am Rande - eher mitzeichnen lassen.
Schritt 3 - Mitzeichnungs-Verfahren
- Standard: schriftlich
- bei Streit: Staatssekretaers-Runde
- bei nicht aufloesbaren Streit: Bundeskanzleramt entscheidet
Schritt 4 - Dokumentation
Pro Änderungswunsch des Ressorts: Wer wollte was warum, wie wurde damit umgegangen.
Aktuelle Rechtsprechung & Leitsätze
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Zentrale Normen (Paragrafenkette)
§§ 47-50 GGO (Ressortabstimmung, Verbands-Anhoerung) — § 63 BNatSchG (Verbandsbeteiligung Umwelt-NGOs) — § 47 Abs. 2 GGO (Fristen Ressortbeteiligung) — §§ 28, 29 VwVfG (Anhoerungsrecht Betroffener, Parallele zu Verbands-Beteiligung)
Quellenregel
Quellenregel: Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen; Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff.
Ausgabe
- Verbandsliste (Excel)
- Anschreiben (DOCX)
- Auswertungsmatrix (Excel + Markdown)
- Änderungs-Dokumentation (Markdown)
Anschluss
gesetzesentwurf-kabinett.