Verletzungs-Triage
Zweck
Strukturierte Erstbewertung einer möglichen Schutzrechtsverletzung. Der Skill klärt, welches Recht verletzt sein könnte, bewertet den kommerziellen und rechtlichen Schweregrad und empfiehlt die verhältnismäßige Reaktion auf einer fünfstufigen Skala: von "Ignorieren" bis "Sofortklage". Die Empfehlung wird kalibriert an der im Kanzleiprofil hinterlegten Durchsetzungsstrategie.
Eingaben
- Beschreibung der möglichen Verletzungshandlung (mit Beweismitteln: URLs, Screenshots, Produktbeschreibungen, Werbematerial)
- Art des eigenen Schutzrechts (falls bekannt: Registernummer)
- Identität der gegnerischen Partei (falls bekannt)
- Kommerzieller Kontext (Wettbewerber, Trittbrettfahrer, gutgläubiger Dritter)
- Zeitpunkt der Entdeckung
- Marktsituation (Marktanteile, wirtschaftlicher Schaden schätzungsweise)
Ablauf
1. Rechtsgrundlage identifizieren
Zunächst bestimmen, welches Recht verletzt sein könnte:
Markenrecht (§ 14 MarkenG)
Verletzungsformen:
- § 14 Abs. 2 Nr. 1: Doppelidentität (identisches Zeichen + identische Waren/DL)
- § 14 Abs. 2 Nr. 2: Verwechslungsgefahr (ähnliches Zeichen + ähnliche Waren/DL)
- § 14 Abs. 2 Nr. 3: Bekannte Marke, Rufausnutzung/-beeinträchtigung
Checkliste Markenrechtsverletzung:
- [ ] Handelt der Verletzer im geschäftlichen Verkehr?
- [ ] Benutzt er das Zeichen für Waren oder Dienstleistungen?
- [ ] Fehlt die Zustimmung des Markeninhabers?
- [ ] Ist die Marke schutzfähig und nicht durch Einreden (Benutzungsschonfrist § 26 MarkenG, Verfalls § 53 MarkenG) gefährdet?
- [ ] Greift keine Schranke (§§ 20–26 MarkenG: beschreibende Benutzung, rein dekorative Benutzung)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Patentrecht (§ 9 PatG)
Verletzungshandlungen:
- § 9 Satz 2 Nr. 1: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen des patentierten Erzeugnisses
- § 9 Satz 2 Nr. 2: Anbieten/Liefern von Mitteln zur Benutzung der Erfindung (mittelbare Patentverletzung, § 10 PatG)
- § 9 Satz 2 Nr. 3: Verfahrenspatentverletzung
Checkliste Patentverletzung:
- [ ] Patent in Kraft (Jahresgebühren, keine Nichtigerklärung)?
- [ ] Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsgegenstand?
- [ ] Äquivalenzprüfung erforderlich? (BGH – "Pemetrexed")
- [ ] Schranken (§§ 11, 12 PatG: Privatbenutzung, Vorbenützungsrecht)?
Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG)
Verletzungshandlungen: Vervielfältigung (§ 16), Verbreitung (§ 17), öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a), Bearbeitung ohne Zustimmung (§ 23).
Checkliste Urheberrechtsverletzung:
- [ ] Werk urheberrechtlich schutzfähig (§ 2 UrhG, persönliche geistige Schöpfung)?
- [ ] Urheber/Rechteinhaber identifiziert?
- [ ] Schutzfrist nicht abgelaufen (70 Jahre nach Tod des Urhebers, § 64 UrhG)?
- [ ] Keine Schranke (§§ 44a ff. UrhG: Zitat, Karikaturl Parodik)?
- [ ] Nachweis der Verletzung ausreichend (z. B. Hash-Vergleich bei Filesharing)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Wettbewerbsrecht (§ 8 UWG)
Verletzungshandlungen: Unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3 ff. UWG (Irreführung § 5, Anschwärzung § 4 Nr. 2, Imitation § 4 Nr. 3, vergleichende Werbung § 6, aggressive Praktiken § 4a, unzumutbare Belästigung § 7).
Checkliste UWG-Verstoß:
- [ ] Geschäftliche Handlung?
- [ ] Unlauterkeit nachweisbar?
- [ ] Mitbewerber, qualifizierte Einrichtung oder Verbraucherschutzverband anspruchsberechtigt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
- [ ] Besondere Gefahr des Leistungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG (konkrete Nachahmung)?
Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
2. Schwere der Verletzung bewerten
Faktoren:
| Faktor | Erhöht Schwere | Vermindert Schwere | |---|---|---| | Kommerzieller Schaden | Konkreter Umsatzverlust nachweisbar | Kein messbarer Schaden | | Vorsatz | Bewusstes Kopieren, Wiederholungstäter | Gutgläubig, einmaliger Verstoß | | Reichweite | Bundesweite oder internationale Verbreitung | Lokal begrenzt | | Wettbewerbssituation | Direkter Wettbewerber | Randmarkt, kein direkter Wettbewerber | | Zeitkritizität | Weihnachtsgeschäft, Produkteinführung | Kein Zeitdruck | | Beweissituation | Klare Verletzung dokumentiert | Verletzung bestreitbar |
3. Handlungsoptionen
| Option | Beschreibung | Geeignet wenn | |---|---|---| | A) Ignorieren / Beobachten | Aktenvermerk; Beobachtung; kein aktives Vorgehen | Geringfügig, kein kommerzieller Schaden, defensiver Mandant | | B) Informelles Schreiben | Freundliche Kontaktaufnahme ohne Anwaltsbrief; Aufforderung zur Unterlassung ohne Vertragsstrafe | Gutgläubiger Dritter; Erstkontakt sinnvoll; Beziehungserhalt | | C) Abmahnung | Förmliche Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung und Kostenerstattungsanspruch | Klare Verletzung; ausgewogene/offensive Strategie; Kostenerstattung gewünscht | | D) Einstweilige Verfügung | Antrag auf EV ohne vorherige Abmahnung (Dringlichkeit); oder nach fruchtlosem Fristablauf | Eilbedürftigkeit; drohende Messepräsenz; laufende Verletzung mit steigendem Schaden | | E) Hauptsacheklage | Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft | Schwere Verletzung; Abmahnung erfolglos; hoher Streitwert; Grundsatzklärung |
Dringlichkeitsprüfung für einstweilige Verfügung:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- EV-Antrag muss schlüssig und mit eidesstattlichen Versicherungen gestützt sein
- Vollziehungsfrist: EV muss innerhalb 1 Monat zugestellt werden (§ 929 Abs. 2 ZPO)
4. Strategische Einschätzung
Kostenrisiko: Streitwert und voraussichtliche Kosten (beide Seiten) grob schätzen:
- OLG-Verfahren Markenrecht: oft 5.000–30.000 € Anwaltskosten je Seite
- LG-Hauptsacheklage Patent: oft 50.000–200.000 €+ je Seite
- EV-Verfahren: i. d. R. günstiger, aber Abschlussschreiben folgt
Gegenmaßnahmen-Risiko:
- Kann Gegner Widerklage auf Nichtigkeit (Patent) oder Löschung (Marke) erheben?
- Gegenseitige Verletzungsansprüche?
- Reputationsrisiko bei öffentlichem Streit?
5. Empfehlung
Durchsetzungsstrategie aus Kanzleiprofil anwenden und klare Empfehlung formulieren (A–E), mit Begründung und Vorbehalt für anwaltliche Letztentscheidung.
Quellen und Zitierweise
Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.
Normen: §§ 14, 15 MarkenG; §§ 9, 10, 139 PatG; §§ 97, 97a UrhG; §§ 3, 8 UWG; §§ 935–945 ZPO (EV); § 256 ZPO (NFL).
Leitentscheidungen:
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
- Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 8 Rn. 1.100 ff.
- Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 345 ff.
- Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10 ff.
- Schricker/Löwenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 97 Rn. 42 ff.
Ausgabeformat
Triage-Memo:
- Sachverhaltsdarstellung (2–3 Sätze)
- Rechtliche Einordnung (je Anspruchsgrundlage: Kurze Prüfung)
- Schwerbewertung (Ampel: 🔴/🟠/🟡/🟢)
- Handlungsoptionen A–E mit Vor-/Nachteilen
- Empfehlung (kalibriert an Kanzleiprofil)
- Entscheidungsbaum
Risiken / typische Fehler
- **EV-Dringl