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verletzungs-triage

Mandant sieht IP-Verletzung oder hat Verletzungsschreiben erhalten und fragt: Was ist zu tun? Verletzungs-Triage gewerblicher Rechtsschutz. Prüfraster: Marke § 14 MarkenG Patent § 9 PatG Urheber § 97 UrhG Wettbewerb § 8 UWG Entscheidungsempfehlung Ignorieren/informelles Schreiben/Abmahnung/eV/Klage. Output: Entscheidungs-Memo mit Empfehlung und naechstem Schritt. Abgrenzung zu unterlassungsverlang

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Verletzungs-Triage

Zweck

Strukturierte Erstbewertung einer möglichen Schutzrechtsverletzung. Der Skill klärt, welches Recht verletzt sein könnte, bewertet den kommerziellen und rechtlichen Schweregrad und empfiehlt die verhältnismäßige Reaktion auf einer fünfstufigen Skala: von "Ignorieren" bis "Sofortklage". Die Empfehlung wird kalibriert an der im Kanzleiprofil hinterlegten Durchsetzungsstrategie.

Eingaben

  • Beschreibung der möglichen Verletzungshandlung (mit Beweismitteln: URLs, Screenshots, Produktbeschreibungen, Werbematerial)
  • Art des eigenen Schutzrechts (falls bekannt: Registernummer)
  • Identität der gegnerischen Partei (falls bekannt)
  • Kommerzieller Kontext (Wettbewerber, Trittbrettfahrer, gutgläubiger Dritter)
  • Zeitpunkt der Entdeckung
  • Marktsituation (Marktanteile, wirtschaftlicher Schaden schätzungsweise)

Ablauf

1. Rechtsgrundlage identifizieren

Zunächst bestimmen, welches Recht verletzt sein könnte:

Markenrecht (§ 14 MarkenG)

Verletzungsformen:

  • § 14 Abs. 2 Nr. 1: Doppelidentität (identisches Zeichen + identische Waren/DL)
  • § 14 Abs. 2 Nr. 2: Verwechslungsgefahr (ähnliches Zeichen + ähnliche Waren/DL)
  • § 14 Abs. 2 Nr. 3: Bekannte Marke, Rufausnutzung/-beeinträchtigung

Checkliste Markenrechtsverletzung:

  • [ ] Handelt der Verletzer im geschäftlichen Verkehr?
  • [ ] Benutzt er das Zeichen für Waren oder Dienstleistungen?
  • [ ] Fehlt die Zustimmung des Markeninhabers?
  • [ ] Ist die Marke schutzfähig und nicht durch Einreden (Benutzungsschonfrist § 26 MarkenG, Verfalls § 53 MarkenG) gefährdet?
  • [ ] Greift keine Schranke (§§ 20–26 MarkenG: beschreibende Benutzung, rein dekorative Benutzung)?

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Patentrecht (§ 9 PatG)

Verletzungshandlungen:

  • § 9 Satz 2 Nr. 1: Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, Gebrauchen, Einführen oder Besitzen des patentierten Erzeugnisses
  • § 9 Satz 2 Nr. 2: Anbieten/Liefern von Mitteln zur Benutzung der Erfindung (mittelbare Patentverletzung, § 10 PatG)
  • § 9 Satz 2 Nr. 3: Verfahrenspatentverletzung

Checkliste Patentverletzung:

  • [ ] Patent in Kraft (Jahresgebühren, keine Nichtigerklärung)?
  • [ ] Alle Merkmale des Hauptanspruchs im Verletzungsgegenstand?
  • [ ] Äquivalenzprüfung erforderlich? (BGH – "Pemetrexed")
  • [ ] Schranken (§§ 11, 12 PatG: Privatbenutzung, Vorbenützungsrecht)?

Urheberrecht (§ 97 Abs. 1 UrhG)

Verletzungshandlungen: Vervielfältigung (§ 16), Verbreitung (§ 17), öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a), Bearbeitung ohne Zustimmung (§ 23).

Checkliste Urheberrechtsverletzung:

  • [ ] Werk urheberrechtlich schutzfähig (§ 2 UrhG, persönliche geistige Schöpfung)?
  • [ ] Urheber/Rechteinhaber identifiziert?
  • [ ] Schutzfrist nicht abgelaufen (70 Jahre nach Tod des Urhebers, § 64 UrhG)?
  • [ ] Keine Schranke (§§ 44a ff. UrhG: Zitat, Karikaturl Parodik)?
  • [ ] Nachweis der Verletzung ausreichend (z. B. Hash-Vergleich bei Filesharing)?

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

Wettbewerbsrecht (§ 8 UWG)

Verletzungshandlungen: Unlautere geschäftliche Handlungen gem. §§ 3 ff. UWG (Irreführung § 5, Anschwärzung § 4 Nr. 2, Imitation § 4 Nr. 3, vergleichende Werbung § 6, aggressive Praktiken § 4a, unzumutbare Belästigung § 7).

Checkliste UWG-Verstoß:

  • [ ] Geschäftliche Handlung?
  • [ ] Unlauterkeit nachweisbar?
  • [ ] Mitbewerber, qualifizierte Einrichtung oder Verbraucherschutzverband anspruchsberechtigt (§ 8 Abs. 3 UWG)?
  • [ ] Besondere Gefahr des Leistungsschutzes nach § 4 Nr. 3 UWG (konkrete Nachahmung)?

Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.

2. Schwere der Verletzung bewerten

Faktoren:

| Faktor | Erhöht Schwere | Vermindert Schwere | |---|---|---| | Kommerzieller Schaden | Konkreter Umsatzverlust nachweisbar | Kein messbarer Schaden | | Vorsatz | Bewusstes Kopieren, Wiederholungstäter | Gutgläubig, einmaliger Verstoß | | Reichweite | Bundesweite oder internationale Verbreitung | Lokal begrenzt | | Wettbewerbssituation | Direkter Wettbewerber | Randmarkt, kein direkter Wettbewerber | | Zeitkritizität | Weihnachtsgeschäft, Produkteinführung | Kein Zeitdruck | | Beweissituation | Klare Verletzung dokumentiert | Verletzung bestreitbar |

3. Handlungsoptionen

| Option | Beschreibung | Geeignet wenn | |---|---|---| | A) Ignorieren / Beobachten | Aktenvermerk; Beobachtung; kein aktives Vorgehen | Geringfügig, kein kommerzieller Schaden, defensiver Mandant | | B) Informelles Schreiben | Freundliche Kontaktaufnahme ohne Anwaltsbrief; Aufforderung zur Unterlassung ohne Vertragsstrafe | Gutgläubiger Dritter; Erstkontakt sinnvoll; Beziehungserhalt | | C) Abmahnung | Förmliche Abmahnung mit modifizierter Unterlassungserklärung und Kostenerstattungsanspruch | Klare Verletzung; ausgewogene/offensive Strategie; Kostenerstattung gewünscht | | D) Einstweilige Verfügung | Antrag auf EV ohne vorherige Abmahnung (Dringlichkeit); oder nach fruchtlosem Fristablauf | Eilbedürftigkeit; drohende Messepräsenz; laufende Verletzung mit steigendem Schaden | | E) Hauptsacheklage | Klage auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft | Schwere Verletzung; Abmahnung erfolglos; hoher Streitwert; Grundsatzklärung |

Dringlichkeitsprüfung für einstweilige Verfügung:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • EV-Antrag muss schlüssig und mit eidesstattlichen Versicherungen gestützt sein
  • Vollziehungsfrist: EV muss innerhalb 1 Monat zugestellt werden (§ 929 Abs. 2 ZPO)

4. Strategische Einschätzung

Kostenrisiko: Streitwert und voraussichtliche Kosten (beide Seiten) grob schätzen:

  • OLG-Verfahren Markenrecht: oft 5.000–30.000 € Anwaltskosten je Seite
  • LG-Hauptsacheklage Patent: oft 50.000–200.000 €+ je Seite
  • EV-Verfahren: i. d. R. günstiger, aber Abschlussschreiben folgt

Gegenmaßnahmen-Risiko:

  • Kann Gegner Widerklage auf Nichtigkeit (Patent) oder Löschung (Marke) erheben?
  • Gegenseitige Verletzungsansprüche?
  • Reputationsrisiko bei öffentlichem Streit?

5. Empfehlung

Durchsetzungsstrategie aus Kanzleiprofil anwenden und klare Empfehlung formulieren (A–E), mit Begründung und Vorbehalt für anwaltliche Letztentscheidung.

Quellen und Zitierweise

Zitierweise nach ../references/zitierweise.md.

Normen: §§ 14, 15 MarkenG; §§ 9, 10, 139 PatG; §§ 97, 97a UrhG; §§ 3, 8 UWG; §§ 935–945 ZPO (EV); § 256 ZPO (NFL).

Leitentscheidungen:

  • Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
  • Keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen zitieren. Literatur nur nutzen, wenn der Nutzer die Quelle bereitstellt oder ein lizenzierter Live-Zugriff sie verifiziert.
  • Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 43. Aufl. 2025, § 8 Rn. 1.100 ff.
  • Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. 2010, § 14 Rn. 345 ff.
  • Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl. 2022, § 97 Rn. 10 ff.
  • Schricker/Löwenheim, UrhG, 6. Aufl. 2020, § 97 Rn. 42 ff.

Ausgabeformat

Triage-Memo:

  1. Sachverhaltsdarstellung (2–3 Sätze)
  2. Rechtliche Einordnung (je Anspruchsgrundlage: Kurze Prüfung)
  3. Schwerbewertung (Ampel: 🔴/🟠/🟡/🟢)
  4. Handlungsoptionen A–E mit Vor-/Nachteilen
  5. Empfehlung (kalibriert an Kanzleiprofil)
  6. Entscheidungsbaum

Risiken / typische Fehler

  • **EV-Dringl
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