Verwalterpflichten §§ 26, 27 WEG
Stand: 05/2026.
Ziel
Verwalterhandeln rechtssicher einordnen: Was darf der Verwalter allein, was braucht Beschluss, was muss sofort passieren — und wer haftet wem gegenüber?
Prüfpunkte
- Bestellung / Laufzeit / Abberufung (§ 26 WEG): jederzeitige Abberufbarkeit; Bestellung höchstens 5 Jahre (3 Jahre nach erster Bestellung).
- Aufgaben / Befugnisse (§ 27 WEG):
- Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung von untergeordneter Bedeutung (Bagatellen, keine erheblichen Folgen).
- Maßnahmen zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils (Eilmaßnahmen).
- Vertretung der GdWE im Außenverhältnis (§ 9b WEG).
- Informationspflichten: Belege, Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG), Vermögensbericht (§ 28 Abs. 4 WEG), Jahresabrechnung.
- Haftungsraster seit WEMoG:
- Verwaltervertrag entfaltet keine Schutzwirkung für einzelne Eigentümer — Ansprüche aus Pflichtverletzungen laufen über die GdWE: BGH, Urteil vom 05.07.2024, V ZR 34/24 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.07.2024&Aktenzeichen=V+ZR+34/24).
- Anspruch auf Erstellung der Jahresabrechnung richtet sich gegen die GdWE, nicht persönlich gegen den Verwalter: BGH, Urteil vom 19.04.2024, V ZR 167/23 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=19.04.2024&Aktenzeichen=V+ZR+167/23).
- Einzeleigentümer kann dennoch die GdWE auf Schadensersatz in Anspruch nehmen; die GdWE nimmt anschließend Regress beim Verwalter.
Kompetenzmatrix (Beispiele, immer einzelfallabhängig)
| Maßnahme | Allein-Befugnis Verwalter | Beschluss erforderlich | Anmerkung | | --- | --- | --- | --- | | Routine-Instandhaltung (Glühbirne, kleine Reparatur) | ja | nein | Bagatell-Schwelle prüfen (TE, GO, Verwaltervertrag) | | Erhaltungsmaßnahme mittlerer Größe | ggf. ja, wenn untergeordnete Bedeutung | bei substantieller Tragweite | Vergleichsangebote dokumentieren | | Sanierungsbeschluss > Bagatell | nein | ja | Wirtschaftsplan / Sonderumlage | | Eilmaßnahme zur Schadensabwehr (Wasserrohrbruch) | ja | nein | Sofortige Information GdWE/Beirat | | Bauliche Veränderung § 20 WEG | nein | ja | Auflagen und Kostenfolge im Beschluss | | Verwalter-Abberufung | nein | ja (jederzeit, § 26 Abs. 3 WEG) | Wirksamkeit Bestellung ≠ Vertragsbeendigung | | Klage / Eilrechtsschutz | abhängig von Beschluss / Eilkompetenz | meist ja | Abstimmung mit Beirat / Anwalt |
Eskalationsgründe
- Pflichtverletzung mit erheblichem Schaden (Versicherung, Heizung, Wasserschaden, Verzug Abrechnung).
- Interessenkonflikt (Eigengeschäft, Provision, verbundene Unternehmen) ohne Offenlegung.
- Wiederholt verspätete Jahresabrechnung / fehlender Vermögensbericht.
- Verweigerung der Belegeinsicht.
- Nichteinhaltung des CO2KostAufG (Datenbereitstellung) oder GEG-Pflichten (z. B. Heizungstausch-Beschlussvorlage).
Output
- Kompetenzmatrix für den konkreten Vorgang
- Beschlussbedarfsliste
- Verwalter- bzw. Beiratsnotiz mit Risikoampel
- Abberufungs- und Neubestellungsfahrplan (Termine, Vergleichsangebote, Vertragsentwurf)
- Hinweis auf Schadensersatzweg über GdWE (V ZR 34/24)
Cross-Refs
- Beschlussvorlage / Neubestellung →
beschlussvorlagen-erstellen - Beiratskontrolle →
beirat-controlling-verwalter - Jahresabrechnung / Vermögensbericht →
wirtschaftsplan-jahresabrechnung-28-weg - Eskalation Gericht →
eskalation-anwalt-amtsgericht
Quellenpflicht
rechtsstand-mai-2026-faktenbank laden. § 26, § 27 WEG: https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__26.html , https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__27.html .