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vollzugs-checkliste

Vollzugscheckliste für M&A-Transaktionen nach deutschem Recht – was blockiert den Vollzug (Closing), kritischer Pfad, Tage bis Vollzug. Selbstaktualisierend: nimmt neue Einträge aus DD-Findings und Anlage-Erstellung auf. Trigger: "Vollzugscheckliste", "Closing-Checkliste", "was fehlt noch zum Closing", "Checklisten-Status", "zur Checkliste hinzufügen".

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Atualizado há 4 meses

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/plugin marketplace add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht

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Vollzugscheckliste M&A

Kernsachverhalt

In deutschen M&A-Transaktionen fallen Signing (Vertragsunterzeichnung) und Closing (Vollzug) regelmäßig auseinander. Die Zeitspanne zwischen beiden Ereignissen ist durch Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent, "CPs") gefüllt, deren Erfüllung den Vollzug erst ermöglicht. Das Management dieser Bedingungen ist eine der zentralen anwaltlichen Aufgaben in der Closing-Phase.

Vollzugsbedingungen entstehen aus dem SPA (Share Purchase Agreement), aus regulatorischen Erfordernissen (Kartellrecht, Außenwirtschaft), aus gesellschaftsrechtlichen Zustimmungspflichten (§ 179a AktG, § 293 AktG) und aus den im Due-Diligence-Prozess identifizierten Risiken (Change-of-Control-Klauseln, Fremdfinanzierungsfreigaben, Gesellschafterbeschlüsse).

Dieser Skill pflegt die Vollzugscheckliste als YAML-Tracker, nimmt Findings aus vorgelagerten Due-Diligence-Skills auf und zeigt dem Deal-Team, was den Vollzug blockiert.

Kaltstart-Rückfragen

Vor der Initialisierung sind folgende Angaben erforderlich:

  1. Deal-Code und Zieldatum: Wie lautet der interne Deal-Name? Welches Vollzugsdatum ist geplant?
  2. Signing-Datum: Wann wurde das SPA unterzeichnet?
  3. SPA-Dokumentation: SPA hochladen oder Vollzugsbedingungen und Vollzugslieferungen als Liste mitteilen.
  4. Fusionskontrolle: Liegt eine Anmeldepflicht beim BKartA (§ 35 GWB) oder bei der EU-Kommission (Art. 4 FKVO) vor? Status des Verfahrens?
  5. FDI-Prüfung: Ist der Erwerber Nicht-EU/EWR? Betrifft die Transaktion einen sensiblen Sektor (§ 55 AWV: Energie, kritische Infrastruktur, Medien, Rüstung)?
  6. Change-of-Control-Klauseln: Welche wesentlichen Verträge der Zielgesellschaft enthalten CoC-Klauseln, die Zustimmungen Dritter erfordern?
  7. Gesellschafterbeschlüsse: § 179a AktG-Beschluss erforderlich? Sonstige Gesellschafter-/Aufsichtsrats-Zustimmungen?
  8. MAC-Klausel: Enthält das SPA eine MAC-Definition (Material Adverse Change / wesentliche nachteilige Veränderung)? Auslösetatbestände?
  9. Verantwortliche: Wer ist Deal-Koordinator auf Käufer- und Verkäuferseite? Welche Kanzleien sind beteiligt?
  10. Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)

Rechtlicher Rahmen

Normtexte mit Auszügen

§§ 35 ff. GWB — Fusionskontrolle (Bundeskartellamt)

§ 35 Abs. 1 GWB: Zusammenschlüsse im Sinne des § 37 sind nach den Vorschriften dieses Abschnitts anzumelden, wenn (1.) die beteiligten Unternehmen zusammen im letzten Geschäftsjahr weltweit Umsatzerlöse von mehr als 500 Millionen Euro erzielt haben und (2.) im Inland im letzten Geschäftsjahr mindestens ein beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 25 Millionen Euro und ein anderes beteiligtes Unternehmen Umsatzerlöse von mehr als 5 Millionen Euro erzielt hat.

Vollzugsverbot bis Freigabe: § 41 Abs. 1 GWB — Angemeldete Zusammenschlüsse dürfen nicht vollzogen werden, bevor die Freigabe erteilt worden ist. Wartefrist: § 40 Abs. 1 GWB: 1 Monat; verlängerbar auf 4 Monate (Hauptprüfverfahren). [Modellwissen — aktuelle Schwellen beim BKartA verifizieren]

Art. 4, 7 EU-FKVO — EU-Fusionskontrolle

Zusammenschlüsse von gemeinschaftsweiter Bedeutung sind bei der Europäischen Kommission anzumelden. Vollzugsverbot: Art. 7 FKVO bis zur Vereinbarkeitserklärung. Schwellen: kombinierter weltweiter Umsatz > 5 Mrd. EUR UND EU-Umsatz jeder von mind. 2 beteiligten Unternehmen > 250 Mio. EUR. [Modellwissen — aktuelle FKVO-Schwellen bei der Kommission verifizieren]

§ 55 AWV, § 5 AWG — Außenwirtschaftliche Investitionsprüfung (FDI)

§ 55 AWV: Bei Erwerb von Beteiligungen an deutschen Unternehmen durch Erwerber aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR) ab Überschreiten bestimmter Stimmrechtsschwellen (je nach Sektor 10–25 %) ist eine Prüfung durch das BMWK möglich. Prüffrist: 4 Monate nach Vollständigkeitserklärung des Antrags. In bestimmten Sektoren (kritische Infrastruktur, Energie, Telekommunikation, Gesundheit, Medien, Rüstung): strenge Prüfung nach §§ 60 ff. AWV. [Modellwissen — aktuelle AWV-Sektoren und Schwellen beim BMWK verifizieren]

§ 179a AktG — Übertragung des gesamten Gesellschaftsvermögens

"Ein Rechtsgeschäft, durch das die Gesellschaft das zur Zeit des Abschlusses des Rechtsgeschäfts vorhandene Gesellschaftsvermögen insgesamt überträgt, bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung nach den Vorschriften über die Satzungsänderung."

Qualifizierte Mehrheit (§ 179 Abs. 2 AktG): 3/4 des vertretenen Grundkapitals. Notariell beurkundete Niederschrift (§ 130 Abs. 1 AktG).

§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG — Abtretungsform

§ 15 Abs. 3 GmbHG: "Die Abtretung von Geschäftsanteilen und die Begründung von Rechten an Geschäftsanteilen bedürfen der Form des § 15 Abs. 3 GmbHG, also eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages."
§ 15 Abs. 4 GmbHG: Eine ohne diese Form getroffene Vereinbarung wird mit dem Abschluss des formgerechten Vertrages gültig.

§ 313 BGB — Störung der Geschäftsgrundlage (MAC)

"Hat sich die Geschäftsgrundlage eines Vertrages nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrages verlangt werden."

In deutschen SPA-Formulierungen wird MAC häufig als "wesentliche nachteilige Veränderung" oder über spezifische Auslösetatbestände definiert. § 313 BGB greift nur subsidiär; Vorrang des Vertrags.

§ 293 AktG — Unternehmensvertrag (Beherrschungs-/Gewinnabführungsvertrag)

HV-Beschluss des Tochterunternehmens mit 3/4-Mehrheit; Zustimmung der Hauptversammlung des Mutterunternehmens nach § 293 Abs. 2 AktG.

§ 15a GmbHG — Insolvenzantragspflicht

Spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung: Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags. Relevant bei Distressed M&A: Vollzug darf nicht nach Eintritt der Insolvenzreife der Zielgesellschaft erfolgen.

Leitentscheidungen

| Gericht | Aktenzeichen | Fundstelle | Leitsatz / Relevanz | |---|---|---|---| | Rechtsprechung live prüfen | Live-Verifikation erforderlich | - | keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und Aussage protokollieren |

Prüfschema: Vollzugscheckliste

Vorab: Der untenstehende Workflow ist die typische Standardlinie. Wenn die Mandantenlage abweicht (siehe "Strategische Optionen" oben), sind die Schritte entsprechend zu verkuerzen, umzustellen oder durch ein anderes Skill zu ersetzen — der Workflow ist Leitfaden, nicht Pflichtprogramm.

| Schritt | Prüfungspunkt | Inhalt | Ergebnis | |---|---|---|---| | 1 | SPA-Lektüre | SPA oder SPA-Entwurf lesen; Vollzugsbedingungen-Abschnitt vollständig extrahiert? | Vollständige Liste aller CPs und Vollzugslieferungen | | 2 | Fusionskontrolle prüfen | GWB-Schwellen (§ 35 GWB) und FKVO-Schwellen erreicht? Anmeldepflicht? Status? | Anmeldung als blockierende Bedingung; Wartefrist in Zeitplan eintragen | | 3 | FDI-Prüfung | Erwerber Nicht-EU/EWR? Sektor sensibel (§ 55 AWV)? Freiwillige Meldung sinnvoll? | BMWK-Prüfung als blockierende Bedingung; 4-Monats-Prüffrist einplanen | | 4 | Change-of-Control | Wesentliche Verträge der Zielgesellschaft mit CoC-Klauseln: Identifiziert und Zustimmungen beantragt? | Ankündigungsfristen und Bedingungen der Gegenparteien dokumentieren | | 5 | § 179a AktG | Wird gesamtes Gesellschaftsvermögen übertragen? HV-Beschluss eingeplant? | HV-Einberufungsfrist (§ 121 Abs. 3 AktG: 30 Tage); notarielle Beurkundung | | 6 | Gesellschafterliste § 40 GmbHG | Aktuelle Gesellschafterliste beim HR? Nachweis über Inhaberschaft der verkauften Anteile? | Abtretungsnachweis als Vollzugslieferung | | 7 | Notarielle Form § 15 GmbHG | Abtretungsvertrag in notarieller Form? Notartermin reserviert? | Closing-Notartermin

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