Frist verpasst? Wiedereinsetzung nach § 67 SGG
Worum geht es?
Die Widerspruchsfrist oder Klagefrist ist abgelaufen. Eigentlich ist Ihr Recht weg. Aber es gibt eine Notbremse: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Wenn Sie unverschuldet die Frist verpasst haben, kann das Gericht Ihnen einen "Neustart" gewaehren.
In einfacher Sprache
Sie haben die Frist verpasst. Ohne Ihre Schuld. Es gibt eine Rettung. Sie heisst Wiedereinsetzung. Sie muessen erklaeren warum und beweisen koennen.
Wann brauchen Sie diese Skill?
- Sie waren krank und konnten nicht reagieren.
- Sie waren im Urlaub und der Brief lag im Postkasten.
- Sie wurden falsch beraten.
- Sie haben den Brief nie bekommen.
Fachbegriffe (kurz erklaert)
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Die Frist wird neu gewaehrt, als haetten Sie sie nicht versaeumt.
- Schuldlose Versaeumnis: Sie konnten nichts dafuer.
- Glaubhaftmachung: Sie muessen den Grund nicht beweisen wie vor Gericht, aber wahrscheinlich machen (z.B. mit eidesstattlicher Versicherung).
- Antrag: Sie muessen ausdruecklich Wiedereinsetzung beantragen — kommt nicht von alleine.
Rechtsgrundlagen
- § 67 SGG — Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
- § 67 Abs. 1 SGG — Versaeumnis ohne Verschulden.
- § 67 Abs. 2 SGG — Antrag binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses, max. 1 Jahr ab Fristende.
- § 67 Abs. 3 SGG — Die versaeumte Handlung muss nachgeholt werden.
Schritt-fuer-Schritt-Anleitung
Schritt 1 — Pruefen, ob Sie wirklich kein Verschulden trifft
Anerkannt als unverschuldet:
- Schwere Krankheit mit Krankenhaus / Bettlaegerigkeit (Attest noetig)
- Naturereignisse (Hochwasser, Sturm)
- Postfehler (Brief nicht zugestellt; schwer beweisbar)
- Falsche Auskunft der Behoerde (z.B. falsche Rechtsbehelfsbelehrung)
- Sprachprobleme mit Hindernis (z.B. kein Brief in der Muttersprache, obwohl klar war, dass nur diese verstanden wird) — vorsichtig, eher selten
- Tod naher Angehoeriger und damit verbundene Belastung
Nicht anerkannt:
- "Ich habe es vergessen"
- "Ich war ueberlastet"
- Mehrtaegiger Urlaub ohne Vertretung
- Allgemeine Lebensbelastung
Schritt 2 — Frist beachten: 2 Wochen ab Hindernisende
Wenn das Hindernis (z.B. die Krankheit) endet, haben Sie nur 2 Wochen Zeit fuer den Antrag. Und gleichzeitig muessen Sie die versaeumte Handlung (also Widerspruch oder Klage) nachholen.
Schritt 3 — Antrag schreiben
[Behoerde / SG] [Ort, Datum]
Az: [aus dem Bescheid]
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
gem. § 67 SGG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war an der Einhaltung der Widerspruchsfrist (1 Monat) ohne mein Verschulden gehindert.
Sachverhalt:
[Was war passiert? Wann begann das Hindernis? Wann endete es?]
Beispiel: Ich war vom 1.5.2026 bis 25.5.2026 stationaer im Universitaetsklinikum X aufgenommen (Krankenhausaufenthalt nach Schlaganfall). In dieser Zeit konnte ich mich nicht um meine Post kuemmern. Erst am 26.5.2026 habe ich Kenntnis vom Bescheid vom 3.5.2026 erhalten.
Glaubhaftmachung:
- Anlage 1: Aufnahmebescheinigung und Entlassungsbericht der Klinik
- Anlage 2: Eidesstattliche Versicherung [siehe unten]
Antrag:
Mir wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewaehrt.
Gleichzeitig hole ich die versaeumte Handlung nach:
Widerspruch
gegen den Bescheid vom [Datum]
Mit freundlichen Gruessen
[Unterschrift]
Schritt 4 — Eidesstattliche Versicherung
Wenn Sie keinen Arzt-Beleg haben, koennen Sie eine eidesstattliche Versicherung anhaengen:
Eidesstattliche Versicherung
Ich, [Name], geboren am [Datum], wohnhaft [Adresse], versichere an Eides Statt:
Ich habe den Bescheid vom [Datum] erst am [Datum] zur Kenntnis genommen, weil [...].
Mir ist bekannt, dass eine falsche eidesstattliche Versicherung nach § 156 StGB strafbar ist.
[Ort, Datum]
[Unterschrift]
Schritt 5 — Beweise und Belege beilegen
- Arztberichte / Krankenhaus-Bescheinigung
- Reiseunterlagen
- Schreiben von der Post
- Zeugenangaben
Schritt 6 — Geduldig warten
Die Behoerde oder das Gericht entscheidet ueber den Antrag. Wenn sie ablehnen, koennen Sie dagegen vorgehen.
Worauf Sie besonders achten muessen
- 2-Wochen-Frist ist streng. Sobald Sie wieder handlungsfaehig sind, muessen Sie sofort handeln.
- Verschulden wird streng geprueft. Wer normalerweise Post oeffnet, muss Vertretung organisieren bei Krankheit.
- Versaeumte Handlung nachholen! Ohne Widerspruch / Klage selbst hilft die Wiedereinsetzung nichts.
- Ein-Jahres-Frist: Nach 1 Jahr ab Fristende ist Wiedereinsetzung auch bei Unverschulden nicht mehr moeglich (Ausnahme: hoehere Gewalt).
Typische Fehler
- "Vergessen" als Grund → reicht nicht
- 2-Wochen-Frist verpasst → Wiedereinsetzung selbst ist verspaetet
- Antrag ohne Nachholung des Widerspruchs → erfolglos
- Kein Beleg fuer den Grund → schwer beweisbar
Querverweise
orientierung-selbstvertreter-sozialgericht— Einstieg in das SG-Verfahrenwiderspruchsfrist-84-sgg— die Widerspruchsfrist selbstfristen-berechnen-sgg-laien— alle Fristenwiderspruchsbescheid-was-jetzt— wenn Widerspruchsfrist gerade noch gehtwann-doch-anwalt-grenzfaelle-sozialgericht— fuer komplexe Wiedereinsetzungs-Faelle
Quellen und Aktualitaet
Stand: 05/2026. § 67 SGG ist Standard. BSG-Rechtsprechung sehr streng. Bei wichtigen Faellen lassen Sie sich bei VdK / SoVD beraten.