Mobiliar-Pfändung durch den Gerichtsvollzieher
Aufgabe
Bewegliche Sachen des Schuldners pfänden, in Verwahrung nehmen und verwerten. Oft die ergiebigste Methode bei Selbstständigen oder Unternehmen, aber bei Privathaushalten in der Praxis selten lukrativ.
Startet bei
- Titel + Klausel + Zustellung grün
- Bewegliche Sachen vermutet (Geschäftsausstattung, KFZ, hochwertige Privatgegenstände)
- Schuldner nicht in Insolvenz
Rechtsgrundlagen
- §§ 803-882 ZPO – Mobiliarvollstreckung
- § 808 ZPO – Pfändung in der Wohnung
- § 809 ZPO – Pfändung bei Dritten
- § 811 ZPO – unpfändbare Sachen
- § 811a ZPO – Austauschpfändung
- § 811b ZPO – Verwertungsverbot bei Unpfändbarkeit
- § 813a ZPO – Vorpfändung
- § 815 ZPO – Geldpfändung
- § 825 ZPO – andere Verwertung, Internet-Versteigerung
- § 802a Abs. 2 Nr. 4 ZPO – Modulauftrag
Workflow
- Drei-Säulen-Prüfung.
- Auftrag an GV über das Vollstreckungsportal oder Geschäftsstelle Amtsgericht (Wohnsitz Schuldner).
- Modulwahl § 802a ZPO: regelmäßig Modul 3 (Sachpfändung) kombiniert mit Modul 1 (Zahlungsaufforderung). Modul 2 (Vermögensauskunft) zusätzlich, wenn Sachpfändung erfolglos.
- Anlaufort: Wohnung des Schuldners (§ 808 ZPO), Geschäftsräume, KFZ-Standort. Bei Dritten nur mit Herausgabebereitschaft (§ 809 ZPO).
- Wohnungsbetretung: ohne richterliche Anordnung Einwilligung nötig; bei Verweigerung Durchsuchungsanordnung § 758a ZPO.
- Unpfändbarkeitskatalog § 811 ZPO beachten: Hausrat des täglichen Bedarfs, Berufsausübungsgegenstände, Hilfen für behinderte Menschen, religiöse Gegenstände, Tiere des Hauses, Gegenstände bis 500 EUR Wert für die Berufsausübung.
- Austauschpfändung § 811a ZPO: Gläubiger stellt Ersatzsache zur Verfügung – pfändet Original, lässt Ersatz.
- Verwertung § 814 ZPO (Versteigerung), § 825 ZPO (freihändig, Internet) – Wertgutachten bei KFZ.
- Vorpfändung § 813a ZPO: schriftliche Ankündigung der Pfändung – ein Monat Schutzwirkung.
Unpfändbarkeitskatalog § 811 ZPO – Top-Falle
Die häufigsten Fehlbewertungen:
- Hochwertige Möbel/Kunst: pfändbar, wenn ersetzbar durch einfachere Ware.
- PC, Laptop: Berufsausübungsschutz nur, wenn beruflich genutzt UND keine Ersatzmöglichkeit.
- Hochzeitsringe: regelmäßig pfändungsfrei aus Pietätsgründen.
- KFZ: pfändbar, soweit nicht für Beruf zwingend (Pendler in unzureichend angebundenem ÖPNV-Gebiet ggf. geschützt).
- Tiere: § 811 Abs. 1 Nr. 8b ZPO – Haustiere unpfändbar.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
MOBILIAR-AUFTRAG [Mandant] gegen [Schuldner], GV [Bezirk]
Titel: [Art, Datum]
Forderung: EUR Haupt + EUR Zinsen + EUR Kosten
Modul: [1 / 1+2 / 1+2+3]
Anlaufstelle: [Wohnung Adresse / Geschäft / KFZ]
Durchsuchungsanordn: [nicht erforderlich / § 758a ZPO beantragt]
Erwartete Pfandstücke: [KFZ, Maschinen, Lager, ...]
Voraussichtliche Kost: EUR x (GvKostG)
NÄCHSTER SCHRITT: GV-Termin abwarten
WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ
Qualitätsgates
- Niemals Mobiliarauftrag, wenn offensichtlich nur § 811-Gegenstände vorhanden – Kostenfalle.
- Niemals Durchsuchung ohne § 758a ZPO Anordnung, wenn Schuldner Einlass verweigert.
- Niemals Verwertung von Hochzeitsringen oder Tieren.
- Bei Selbstständigen: Berufsausübungsschutz bedenken, sonst Existenzgefährdung mit § 765a-Risiko.
Querverweise
zv-titel-klausel-zustellungzv-vermoegensauskunft-gv– wenn Sachpfändung erfolgloszv-pfaendungstabelle-2025(für Bargeld)zv-abwehr-schuldner– Schuldnersichtzv-raeumung-885– ähnliche GV-Logik