PfÜB Arbeitsentgelt
Aufgabe
Pfändung des laufenden Arbeitseinkommens. Bauteil mit den meisten Stolpersteinen: Pfändungstabelle, Unterhalt, Sonderzuwendungen, Krankengeld, Arbeitgeberwechsel.
Startet bei
- Titel + Klausel + Zustellung grün
- Arbeitgeber bekannt (sonst
zv-vermoegensauskunft-gv) - Schuldner nicht in Insolvenz
Rechtsgrundlagen
- §§ 829, 835 ZPO – Pfändung und Überweisung
- § 850 ZPO – Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen
- § 850a ZPO – unpfändbare Bezüge (50 % Mehrarbeit, voll Urlaubsgeld, Weihnachten bis Hälfte des Monatsverdienstes, Aufwand)
- § 850c ZPO – Pfändungsfreigrenze, Tabelle des BMJ; aktuelle Bekanntmachung 1.7.2025
- § 850d ZPO – privilegierte Unterhaltsforderungen, abweichende Berechnung
- § 850e ZPO – Zusammenrechnung mehrerer Einkommen
- § 850f ZPO – Erhöhung des Freibetrags durch Vollstreckungsgericht
- § 850k ZPO – nur mittelbar (Auszahlung auf P-Konto)
- § 87 InsO bei laufender Insolvenz
Workflow
- Drei-Säulen-Prüfung.
- Arbeitgeber als Drittschuldner bezeichnen – nicht "die Firma X", sondern die juristische Person.
- Forderung definieren: laufendes Arbeitseinkommen, einschließlich künftiger Erhöhungen, einschließlich Sonderzuwendungen soweit pfändbar.
- Berechnung pfändbarer Betrag mit
werkzeuge/pfaendungsrechner.py(Tabelle 1.7.2025): Nettoeinkommen → unterhaltsberechtigte Personen → Pfändbarkeitsstufe. - Privilegierte Unterhaltsforderung § 850d ZPO: deutlich niedrigerer Freibetrag, vom Vollstreckungsgericht festzusetzen.
- Antragsformular ZVFV nutzen. Ab 1.10.2026 neue Muster und XML-Antrag möglich.
- Einreichen beim Vollstreckungsgericht am Schuldnerwohnsitz.
- Zustellung an Arbeitgeber durch Gerichtsvollzieher (Papier) oder elektronisch.
- Drittschuldnererklärung § 840 ZPO abwarten.
- Anschlusspfändung prüfen, wenn weitere Gläubiger pfänden (Rangfrage § 804 Abs. 3 ZPO).
Pfändungstabelle 1.7.2025
Gültig seit 1.7.2025 (Bekanntmachung BMJ). Die Tabelle wird zum 1.7. jeden ungeraden Jahres neu festgesetzt – nächste Fortschreibung 1.7.2027. Aktuelle Werte stehen in werkzeuge/pfaendungsrechner.py. Faustwerte: Freibetrag ohne Unterhalt rund 1.560 EUR netto, mit einem Unterhaltsberechtigten rund 2.150 EUR.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
PFÜB ARBEITSENTGELT [Mandant] gegen [Schuldner], Az [Gericht]
Titel: [Art, Datum, Aussteller]
Forderung: EUR Haupt + EUR Zinsen + EUR Kosten
Drittschuldner: [Arbeitgeber als juristische Person]
Schuldner-Netto: EUR x (zuletzt bekannter Wert, Datum)
Unterhaltspflichten: [Anzahl]
Pfändbarer Betrag: EUR y / Monat (Tabelle 1.7.2025)
Privileg § 850d: [ja – Unterhaltsforderung / nein]
Sonderzuwendungen: [erfasst nach § 850a Nr. 3/4 ZPO]
NÄCHSTER SCHRITT: Drittschuldnererklärung in 2 Wochen
WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ
Qualitätsgates
- Niemals Bruttoeinkommen pfänden – pfändbar ist der Nettoteil.
- Niemals Sonderzuwendungen § 850a ZPO ohne Prüfung in den pfändbaren Teil rechnen.
- Bei mehreren Einkommen (Lohn + Rente, Lohn + Selbstständigkeit) Zusammenrechnung § 850e ZPO ausdrücklich beantragen.
- Bei privilegierten Unterhaltsforderungen § 850d ZPO eigene Festsetzung beantragen.
- Bei Sterbe-/Krankengeld besondere Pfändbarkeitsgrenzen prüfen.
<!-- AUDIT 27.05.2026 Geprüft: 3 AZ aus task_259.json
- BGH VII ZB 16/12: NOT_FOUND auf dejure.org → gelöscht
- BGH VII ZB 17/05: WRONG_TOPIC (real: § 850f Abs. 2 ZPO Vollstreckungsprivileg, nicht § 850a Nr. 4) → Beschreibung korrigiert
-->
Querverweise
zv-pfaendungstabelle-2025– Rechentoolzv-titel-klausel-zustellung– Vorprüfungzv-vermoegensauskunft-gv– wenn Arbeitgeber unbekanntzv-elektronische-zustellung-2027– ERV-Standzv-abwehr-schuldner– Schuldnersicht