PfÜB Mieter, Finanzamt, sonstige Drittschuldner
Aufgabe
Pfändung beweglicher Forderungen jenseits von Bank und Arbeitgeber. Häufigste Fälle: Mietzins (Vermieter ist Schuldner, Mieter ist Drittschuldner), Steuererstattung gegen Finanzamt, Versicherungsleistungen, B2B-Forderungen.
Startet bei
- Titel + Klausel + Zustellung grün
- Drittschuldner identifizierbar (Person, Sitz)
- Forderung nicht nach § 851 ZPO unpfändbar
Rechtsgrundlagen
- §§ 829, 835 ZPO – allgemeine Forderungspfändung
- § 851 ZPO – unpfändbare Forderungen
- § 851a ZPO – Pfändungsschutz Landwirt
- § 851b ZPO – Pfändungsschutz Miete (Mieterperspektive – hier umgekehrt)
- § 850b ZPO – bedingt pfändbare Bezüge (Renten aus Versicherung, Schmerzensgeld)
- § 46 AO – Steueranspruchsabtretung und -pfändung
- § 54 SGB I – Pfändbarkeit Sozialleistungen
- §§ 21, 22 EStG mittelbar (Mietzins als Forderung)
Workflow
- Drei-Säulen-Prüfung.
- Drittschuldner exakt bezeichnen: Mieter (Vor- und Nachname), Finanzamt mit zuständiger Behörde, Versicherungs-AG mit Sitz.
- Forderung definieren:
- Mietzins: laufender Anspruch des Vermieters gegen den Mieter aus Mietvertrag vom DD.MM.JJJJ, einschließlich Nebenkostennachzahlungen, einschließlich künftiger Mieten.
- Finanzamt: alle Einkommensteuer-Erstattungsansprüche des Schuldners für VZ x ff., einschließlich Solidaritätszuschlag.
- Versicherung: Rückkaufswert oder fällige Leistungen aus Police Nr. x.
- Pfändungsverbote prüfen:
- § 851 ZPO: unübertragbare Forderungen
- § 850b ZPO: Sterbegeld, Schmerzensgeld – nur eingeschränkt pfändbar
- § 54 SGB I: Kindergeld nur für Unterhalt des Kindes pfändbar
- Vollstreckungsgericht: Wohnsitz Schuldner (§ 828 Abs. 2 ZPO).
- Antrag auf ZVFV-Formular, ab 1.10.2026 XML-Antrag.
- Zustellung an Drittschuldner durch GV oder ab 1.10.2027 elektronisch (sofern Behörde/Unternehmen Postfach eröffnet).
- Drittschuldnererklärung § 840 ZPO abwarten.
- Bei Finanzamt-Pfändung: parallele Abtretungsanzeige nach § 46 AO ist verfahrensmäßig oft schneller, aber rechtlich anders zu bewerten – Mandanten beraten.
Sonderfall Mieter als Drittschuldner
Pfändung der Mietforderung. Wichtige Punkte:
- Der Mieter darf nach Pfändung nur noch an den Gläubiger zahlen.
- Der Mieter kann mit eigenen Gegenforderungen gegen den Vermieter aufrechnen, soweit § 392 BGB nichts entgegensteht.
- Mietminderung bleibt möglich, Pfändung erfasst nur den tatsächlich geschuldeten Betrag.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Sonderfall Steuererstattung
- § 46 AO regelt Abtretung und Pfändung. Anzeige beim Finanzamt zwingend.
- Erfasst werden Erstattungsansprüche für laufenden VZ und künftige – soweit hinreichend bestimmt.
- Vorauszahlungen sind keine Erstattung, sondern Vorleistung.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
PFÜB SONSTIGER DRITTSCHULDNER [Mandant] / [Schuldner]
Titel: [Art, Datum, Aussteller]
Forderung Schuldner: EUR Haupt + EUR Zinsen + EUR Kosten
Drittschuldner: [Mieter / Finanzamt / Versicherung / Geschäftspartner]
Gepfändete Forderung: [genaue Bezeichnung mit Rechtsgrund und Zeitraum]
Pfändungsverbote: [§ 851 / § 850b / § 54 SGB I geprüft]
Zustellungsweg: GV Papier / eBO / ab 1.10.2027 ggf. elektronisch
NÄCHSTER SCHRITT: Drittschuldnererklärung
WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ
Qualitätsgates
- Niemals unpfändbare Forderungen pfänden (§ 851 ZPO – Sozialhilfe nicht abgrenzbar).
- Niemals Kindergeld pfänden, außer für privilegierte Unterhaltsforderung.
- Bei Steuererstattung: Zeitraum konkret nennen, sonst Pfändung zu unbestimmt.
- Bei Mietzins: Mieter darf nicht doppelt zahlen – schriftliche Aufforderung an Mieter zur Zahlung an Gläubiger.
Querverweise
zv-titel-klausel-zustellungzv-pfueb-bank,zv-pfueb-arbeitsentgeltzv-elektronische-zustellung-2027zv-vermoegensauskunft-gv– wenn Forderungen unbekanntzv-kontensuche-drittschuldner