Räumung § 885 ZPO / Berliner Räumung § 885a ZPO
Aufgabe
Wohn- oder Gewerberäume vom Schuldner herausverlangen. Hier kollidieren Eigentumsschutz und sozialer Schutz – Skill achtet ausdrücklich auf Mitbewohner und Härtefallschutz.
Startet bei
- Räumungstitel (Urteil, gerichtlicher Vergleich) vorhanden
- Schuldner verweigert freiwillige Herausgabe
- Räumungsfrist § 721 ZPO abgelaufen
Rechtsgrundlagen
- § 885 ZPO – klassische Räumung
- § 885a ZPO – beschränkter Räumungsauftrag (Berliner Modell)
- § 721 ZPO – Räumungsfrist im Urteil
- § 794a ZPO – Räumungsfrist bei Vergleich
- § 765a ZPO – Vollstreckungsschutz
- § 771 ZPO – Drittwiderspruchsklage
- § 750 Abs. 2 ZPO – Zustellung
- § 750 Abs. 3 ZPO – nur an im Titel benannte Schuldner
- § 562 BGB – Vermieterpfandrecht
Workflow
- Drei-Säulen-Prüfung plus Räumungsfrist abgelaufen.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Räumungsauftrag an GV mit klarer Bezeichnung Räumungsobjekt (Adresse, Lage im Haus).
- Räumungsart wählen:
- § 885 ZPO klassisch: GV räumt das Objekt, schuldnerische Habe wird entfernt, eingelagert, verwertet (umfangreiche Lager- und Vorschusskosten).
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Termin beim GV anberaumen; Vorschuss leisten; Eröffnungswerkzeug (Schlüsseldienst) bestellen.
- Wohnungsöffnung: Schloss durch Schlüsseldienst öffnen, neue Schließanlage installieren.
- Schuldnerhabe:
- § 885: einlagern (vier Wochen Aufbewahrungspflicht), dann verwerten.
- § 885a: Vermieterpfandrecht greift sofort; Gläubiger muss Schuldner aber Gelegenheit geben, Sachen abzuholen.
- Vollstreckungsschutz § 765a ZPO: Härtefall (Erkrankung, Suizidgefahr, Geburtshochphase) → einstweilige Einstellung möglich.
Berliner Räumung § 885a ZPO
- Seit 2013 ausdrücklich gesetzlich geregelt.
- Gläubiger ist Vermieter mit Pfandrecht § 562 BGB.
- Auftrag explizit beschränkt: "nur Herausgabe der Räume, keine Wegschaffung der Sachen".
- Reduziert Kosten erheblich; trotzdem GV-Auftrag erforderlich.
- Verwertung des Pfandgutes über pfandweisen Verkauf, Versteigerung oder freihändig.
Mitbewohner und Dritte
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Untermieter: braucht eigenen Titel.
- Minderjährige Kinder: durch Titel gegen sorgeberechtigten Elternteil erfasst.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Leitentscheidungen
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung live prüfen: Keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über amtliche oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Ausgabeformat
RÄUMUNG [Mandant] gegen [Schuldner], GV [Bezirk]
Titel: [Räumungsurteil / Vergleich]
Räumungsfrist: abgelaufen am DD.MM.JJJJ
Objekt: [Adresse, Lage, Räume]
Titel-Schuldner: [Personen aufzählen]
Weitere Bewohner: [eigene Titel? ja/nein]
Räumungsart: [§ 885 klassisch / § 885a Berlin]
Pfandrecht § 562 BGB: [ja – Vermieter / nein]
Erwartete Kosten: EUR x
NÄCHSTER SCHRITT: Termin GV
WIEDERVORLAGE: DD.MM.JJJJ
Qualitätsgates
- Niemals räumen gegen Personen, die nicht im Titel stehen.
- Niemals § 885 klassisch wählen, wenn § 885a vermietertauglich und günstiger ist.
- Niemals Härtefall ignorieren (§ 765a ZPO Antrag möglich).
- Bei minderjährigen Kindern: Jugendamt-Beteiligung mitdenken.
- Schlüsseldienst, Vorschuss, Versicherung der Habe sicherstellen.
Querverweise
zv-titel-klausel-zustellungzv-mobiliar-gv-auftrag– ähnliche GV-Mechanikzv-abwehr-schuldnerzv-elektronische-zustellung-2027