Nachprüfungsantrag VK
Kaltstart-Rückfragen
- Welcher Auftraggeber hat die Vergabe ausgeschrieben und um welches Vergabeverfahren handelt es sich (offen, nicht offen, Verhandlung, wettbewerblicher Dialog)?
- Wird der EU-Schwellenwert nach § 106 GWB erreicht (Liefer-/Dienstleistung Bund EUR 143000; Kommunen/sonst EUR 221000; Bau EUR 5538000 ab 2024)?
- Wann hat der Mandant von dem Vergabeverstoß Kenntnis erlangt, und wurde innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB)?
- Wurde die Information nach § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung empfangen? Wann? Die 10-Tage-Stillhaltefrist läuft ab Absendung des AG, nicht ab Empfang.
- Welcher konkrete Verstoß wird beanstandet (Eignung, Wertung, Auswahlentscheidung, Vergabeunterlagen, ungewöhnlich niedriges Angebot)?
- Hat der Auftraggeber auf die Rüge reagiert oder nicht? Datum der Reaktion — 15-Tage-Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB läuft ab Rügenablehnungsschreiben.
- Ist der Mandant noch im Verfahren oder bereits ausgeschlossen? Drohender Schaden substantiierbar?
- Soll Akteneinsicht nach § 165 GWB beantragt werden, um den Vorwurf zu substanziieren?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist fuer den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
Rechtsgrundlagen
Normtexte (Kernauszug)
- § 97 Abs. 1 GWB — Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.
- § 106 GWB — Schwellenwerte; VO-Ermächtigung; aktuelle Werte durch VO (EU) 2023/1441.
- § 99 GWB — Auftraggeber-Begriff; juristische Personen des öffentlichen Rechts; Einrichtungen öffentlichen Rechts; Verbände; Sektorenauftraggeber gesondert in § 100 GWB.
- § 160 Abs. 2 GWB — Antragsbefugnis: Antragsteller muss Interesse am Auftrag, Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften und dadurch entstandenen oder drohenden Schaden geltend machen.
- § 160 Abs. 3 GWB — Rügeobliegenheit: Erkannte Fehler in Bekanntmachung oder Vergabeunterlagen bis Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe rügen (Nr. 2, 3); sonstige erkannte Fehler 10 Kalendertage nach Kenntnis (Nr. 1); nach Rügen-Ablehnung 15 Kalendertage (Nr. 4). Unzulässigkeit des Antrags bei Verletzung.
- § 163 GWB — Prüfung von Amts wegen; VK prüft auch Sachverhalte außerhalb des Antrags, die zum Vergabeverstoß beitragen.
- § 165 GWB — Akteneinsicht: Beteiligten ist Akteneinsicht zu gewähren, soweit keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse entgegenstehen; VK entscheidet nach Anhörung.
- § 167 GWB — Entscheidungsfrist: VK entscheidet grundsätzlich innerhalb von 5 Wochen ab Eingang vollständiger Vergabeakte; Verlängerung möglich.
- § 169 GWB — Zuschlagsverbot: Zuschlag ab Eingang des Antrags bei AG bis VK-Entscheidung verboten; VK kann auf begründeten Antrag bei überragendem öffentlichen Interesse Zuschlag gestatten.
- § 171 GWB — Sofortige Beschwerde beim OLG-Vergabesenat; Frist 2 Wochen ab Zustellung VK-Beschluss; aufschiebende Wirkung bis OLG-Entscheidung.
- § 181 GWB — Schadensersatz bei schuldhafter Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften; Ersatz des Vertrauensschadens (Angebotskosten); Erfüllungsinteresse nur bei nachgewiesener Auftragschance.
- § 182 GWB — Kosten des VK-Verfahrens; Gebühr 2500–50000 EUR; Unterliegender trägt Kosten.
Leitentscheidungen (Stand 05/2026, verifiziert openjur / OLG-Datenbanken)
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage | Quelle |
|---|---|---|---|---|
| EuGH | C-292/15 (Hoersch Auto) | 27.10.2016 | Vergabe oeffentlicher Liefer-/Dienstleistungen unterhalb der Schwellenwerte: Transparenz- und Diskriminierungsverbot bei „grenzueberschreitendem Interesse" | curia.europa.eu (Akte C-292/15) |
| EuGH | C-376/21 (Zamestnik) | 03.06.2022 | Auslegung VO 2014/24/EU: Ausschluss wegen Falschangaben — Verhaeltnismaessigkeit; nationale Behoerde muss konkrete Wuerdigung vornehmen | curia.europa.eu |
| EuGH | C-66/22 (Infraestruturas) | 21.12.2023 | Ausschluss wegen Wettbewerbsverstossen § 124 GWB / Art. 57 RL 2014/24: ein einzelner Verstoss reicht; Beurteilung obliegt AG | curia.europa.eu |
| OLG Duesseldorf, Vergabesenat | Verg laufende Senatsentscheidungen — vor Ausgabe verifizieren | 2023–2025 | Ruegeprueclusion § 160 Abs. 3 GWB; konkrete Anforderungen an Rueginhalt | olg-duesseldorf.nrw.de |
| OLG Karlsruhe | 15 Verg (laufende Senatsrspr.) | 2023–2025 | Antragsbefugnis und drohender Schaden bei ausgeschlossenem Bieter | landesrecht-bw.de / openjur.de |
Konkrete Aktenzeichen aktueller OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-duesseldorf.nrw.de / openjur.de / landesrecht.[bundesland].de verifizieren. EuGH-Entscheidungen ueber curia.europa.eu mit Aktenzeichen, Datum und Tenor.
Prüfschema in Tabellenform
| Nr. | Prüfschritt | Rechtsgrundlage | Folge bei Verneinung |
|---|---|---|---|
| 1 | EU-Schwellenwert überschritten? | § 106 GWB; VO (EU) 2023/1441 | GWB nicht anwendbar; Rechtsschutz nur haushaltsrechtlich |
| 2 | Öffentlicher Auftraggeber § 99 GWB oder § 100 GWB? | §§ 99, 100 GWB | SektVO bei Sektorenauftraggebern; anderer Rechtsweg |
| 3 | Antragsteller hat Interesse am Auftrag? | § 160 Abs. 2 GWB | Kein Angebot abgegeben → i.d.R. kein Interesse |
| 4 | Vergabeverstoß konkret benennt und geltend gemacht? | § 160 Abs. 2 GWB | Unsubstanziierter Antrag unzulässig |
| 5 | Drohender Schaden darlegbar? | § 160 Abs. 2 GWB | Muss kausal zum Verstoß sein |
| 6 | Rüge bei erkennbarem Verstoß rechtzeitig erhoben? | § 160 Abs. 3 Nr. 1–3 GWB | Antrag unzulässig wegen Präklusion |
| 7 | Nach Rügen-Ablehnung: 15-Tage-Frist gewahrt? | § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB | Antrag unzulässig |
| 8 | Zuschlag noch nicht erteilt (§ 134 GWB-Frist läuft noch)? | §§ 134, 169 GWB | Zuschlag erteilt → nur § 135 GWB oder § 181 GWB |
| 9 | Materieller Vergabeverstoß substanziiert? | §§ 97, 122 ff., 127 GWB | Begründetheit fehlt |
| 10 | Akteneinsicht erforderlich? | § 165 GWB | Sofort beantragen; VK muss AG zur Vorlage zwingen |
| 11 | VK territorial zuständig? | § 159 Abs. 3 GWB | Zuständigkeit nach Sitz des AG |
| 12 | Beiladung Zuschlagskandidat beantragt? | § 162 Abs. 2 GWB | Beigeladener kann Interessen vortragen |
| 13 | Hinzuziehung Anwalt für notwendig beantragt? | § 182 Abs. 4 GWB | Kostenerstattung nur bei Notwendigkeit |
| 14 | OLG-Beschwerde vorbereitet (Parallelprüfung)? | § 171 GWB | Frist 2 Wochen; keine Wiedereinsetzung |
| 15 | Schadensersatz § 181 GWB parallel vorbereiten? | § 181 GWB | Unabhängig vom VK-Verfahren |
Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu pruefen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist eine moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — Nachpruefungsantrag Vergabekammer stellen | NPA; Template unten |
| Variante A — Sofortiger Zuschlag befuerchtet | Stillhalteantrag § 169 GWB gleichzeitig |
| Variante B — Ruege nicht moeglich (Frist verstrichen) | Praeklusion pruefen; OLG-Beschwerdeweg |
| Variante C — Unterhalb-Schwellenwert-Verfahren | Primaerrechtsschutz; Vergabekammer nicht zustaendig |
Wenn die Mandantenkonstellation nicht ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
Schriftsatzbausteine
Baustein 1 — Vollständiger Nachprüfungsantrag (Muster)
An die Vergabekammer [Bund / Land Bayern / ...]
[Adresse]
NACHPRÜFUNGSANTRAG
gemäß §§ 160 ff. GWB
[Ort], [Datum]
Antragsteller: [Firma], [Adresse], vertreten durch [GF],
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte [...]
Antragsgegner: [Auftraggeber], [Adresse]
Beigeladene: [Zuschlagskandidat], [Adresse]
I. ANTRÄGE
Es wird beantragt:
1. Dem Antragsgegner wird untersagt, in d