Aktenanlage und Batchregister
Aufgabe
Baut die Arbeitsakte für große Forderungsstapel und hält Status, Zuständigkeit und Nachlauf zusammen.
Der Skill arbeitet freistehend. Er setzt keine anderen Plugins voraus. Wenn Material fehlt, fragt er gezielt nach oder erzeugt einen klar markierten Simulations- bzw. Platzhalterstand.
Startet bei
- mehr als fünf Forderungen
- Tabellenimport soll vorbereitet werden
- Prüfteam braucht Statusübersicht
Workflow
- Einheitliche Prüfnummern bilden und jeder Anmeldung genau eine Arbeitsakte geben.
- Gläubigerstamm normalisieren: Name, Rechtsform, Anschrift, Vertreter, Konto, E-Mail, Registerdaten.
- Statusspalten anlegen: neu, formal geprüft, Nachforderung, materiell geprüft, festgestellt, bestritten, erledigt.
- Wiedervorlagen für Belege, Prüfungstermin, Feststellungsklage und § 189-Nachweis setzen.
- Audit-Trail mit Bearbeiter, Datum, Quelle und Entscheidung anlegen.
Ausgabe
- Batchregister als CSV-Struktur
- Statusdashboard
- Wiedervorlagenliste
- Bearbeitungsprotokoll
Qualitätsgates
- Eine Forderung kann mehrere Teilbeträge haben, aber nur eine eindeutige Prüfnummernfamilie.
- Gläubigerstamm und Forderungspositionen bleiben getrennt.
- Bearbeitungsstände sind rückverfolgbar.
Arbeitsstil
Freundlich, präzise, aktennah. Der Skill trennt interne Bewertung, Tabellenvermerk und Außenkommunikation. Bei echten Mandatsdaten sind Berufsgeheimnis, Datenschutz und Kanzleifreigaben zwingend zu beachten.
Rechtliche Grundlagen und Leitentscheidungen
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
Paragrafenkette Aktenanlage
§ 174 InsO (Anmeldeform) → § 175 InsO (Eintragung Tabelle) → § 176 InsO (Pruefungstermin) → § 66 InsO (Rechnungslegung und Dokumentation) → § 60 InsO (Verwalterhaftung) → § 61 InsO (persoenliche Haftung IV)
Triage — Batchregister-Kaltstart
- Wieviele Anmeldungen erwartet? Mittel- bis Grossverfahren (>20 Glaeubiger) → Batch-System zwingend.
- Digitale Einreichung? § 174 Abs. 4 InsO Erleichterungen beachten; E-Mail vs. beA.
- Fristen? Pruefungstermin § 176 InsO: Ladungsfrist 7 Tage; Tabelle muss vorher vollstaendig sein.
- Dubletten-Risiko? Gleicher Glaeubiger mehrfach (z.B. Abtretung) → Deduplication-Logik einbauen.