Rollierende Liquiditätsvorschau 3/6/12 Monate mit Fortführungsprognose (§§ 17, 19 InsO)
Zweck
Dieser Skill erzeugt aus dem typischerweise vorhandenen, oft unstrukturierten Material einer kleinen Kapitalgesellschaft (offene Rechnungen, Bankauszüge, BWA, SuSa, Zahlungserwartungen, Kreditverträge, Daueraufträge, Sozialversicherungs- und Steuerbescheide) eine rollierende Liquiditätsvorschau mit folgenden Funktionen:
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Wochenraster (Mo–So) über drei Horizonte:
- Kurzfristhorizont 13 Wochen (3 Monate) – primär für § 17 InsO (Zahlungsunfähigkeit).
- Mittelfristhorizont 26 Wochen (6 Monate) – Brücke zwischen Zahlungsfähigkeit und Fortführungsprognose.
- Langfristhorizont 52 Wochen (12 Monate) – Grundlage Fortbestehensprognose nach § 19 Abs. 2 InsO und Fortführungsprognose nach IDW S 6.
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Automatische Insolvenzreife-Ampel für jede Woche:
- Grün: Liquide Mittel > 110 % der in der Folgewoche fällig werdenden Verbindlichkeiten.
- Gelb (Zahlungsstockung): Lücke < 10 % oder Lücke ≥ 10 %, aber innerhalb von 3 Wochen schließbar.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
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Fortführungsprognose: 12-Monats-Auswertung mit den Kernelementen des IDW S 6 (siehe unten), abgegrenzt von einer reinen handelsbilanziellen Überschuldungsprognose. Liefert ein Ergebnis "positive Fortführungsprognose" / "negative Fortführungsprognose" mit Begründung.
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Excel-Export: Die Tabelle wird über
werkzeuge/build_liquiditaetsplan.pyalsliquiditaetsplan.xlsxexportiert. Cloud-Bedienung über interaktive Tabelle möglich; Werte mit Excel-Formeln, nicht hartcodiert. Das Skript läuft mit reiner Python-Standardbibliothek — keinpip installnötig. PyYAML wird automatisch erkannt, sonst kommt ein eingebauter Mini-YAML-Parser zum Einsatz.
Anwendungsfälle: Krisen-GmbH/UG, Mittelstand mit Bugwellen-Liquidität, Vorbereitung Sanierungsgespräch mit Hausbank, Dokumentation Fortbestehensprognose für § 19 InsO, Vorbereitung StaRUG-Restrukturierungsverfahren, regelmäßige wöchentliche Geschäftsführer-Sitzung.
Bezugsquellen der Eingabedaten
Bevor Werte geschätzt werden, dem Nutzer zuerst genau diese Frage stellen:
Wie sollen die Bankdaten und offenen Posten einfließen — manuell, per Datei-Import (CAMT.053, MT940, CSV-Bankexport, DATEV-OPOS), oder über einen verbundenen Bankzugang (PSD2 / FinTS / vorhandener Connector)?
- Manuell: Nutzer trägt Werte im Padlet, Markdown-Artefakt oder Chat ein. Stets zulässig.
- Datei-Import: Akzeptiert werden CAMT.053, MT940, CSV des Onlinebankings, DATEV-OPOS-Exporte (Offene Posten Debitoren/Kreditoren). Der Skill liest die Daten ein und ordnet sie nach Fälligkeitsdatum den Wochenbuckets zu.
- Connector: Vor jedem Versuch
list_external_toolsmit Suchbegriffen wiebanking,psd2,fintap,gocardlessaufrufen. Wenn ein Connector verfügbar ist, dem Nutzer Datenherkunft und Drittlandtransfer-Risiken (DSGVO Art. 44 ff.) transparent erläutern. Wenn nicht, höflich auf manuell oder Datei-Import zurückfallen.
Mandatsgeheimnis (§§ 203/204 StGB, § 43e BRAO) beachten.
Format- und Padlet-Wahl
Einmalig am Anfang fragen:
Ergebnisformat: nur Excel-Tabelle (Standard), Excel + interaktives HTML-Padlet zur fortlaufenden Pflege, oder Excel + Markdown-Artefakt? Memo erst auf Anfrage.
Antwort merken, nicht erneut fragen. Default bei Schweigen: Excel + HTML-Padlet.
Eingaben
Strukturiert oder unstrukturiert; das Modell soll robust extrahieren:
- Stammdaten Gesellschaft: Rechtsform, Branche, Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Hausbank, Stichtag.
- Eröffnungsbestand liquider Mittel: Kontostände, Kasse, Tagesgeld, ungenutzte Kreditlinien (mit Laufzeit und Konditionen).
- Offene Verbindlichkeiten (Kreditorenliste): Lieferant, Fälligkeitsdatum, Betrag, Mahnstufe, Stundungen.
- Offene Forderungen (Debitorenliste): Kunde, Rechnungsdatum, Fälligkeit, voraussichtlicher Zahlungseingang, Ausfallrisiko.
- Dauerverpflichtungen: Miete, Pacht, Leasing, Personal (Lohn, Gehalt, AG-Anteil SV), Krankenkassenbeiträge (monatliche Drittellast), Lohnsteuer, Strom/Gas, Versicherungen.
- Steuern: Umsatzsteuer-Vorauszahlung/-Erstattung (mit Voranmeldungsturnus, ggf. Dauerfristverlängerung), Körperschaftsteuer-Vorauszahlung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung, Rückstände beim Finanzamt.
- Kreditverträge: Tilgung, Zins, Sondertilgung, Covenants (z.B. EK-Quote, Leverage), Avalrahmen.
- Geplante Investitionen/Desinvestitionen: CapEx, Maschinenverkauf, Sale-and-Lease-back.
- Auftragsbestand: zugesagte Aufträge mit Lieferzeitpunkt, voraussichtlichem Zahlungsziel, Abschlagszahlungen.
- Bankauszüge der letzten 3–6 Monate (für saisonale Muster und Plausibilität).
- BWA und SuSa (siehe Schwester-Skill
bwa-sus-bilanz-pruefung).
Wenn Daten lückenhaft sind: Annahmen explizit dokumentieren, sensitivitätsanalysieren (Best/Base/Worst).
Rechtlicher Rahmen
Primärnormen
- § 17 InsO – Zahlungsunfähigkeit: Der Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen; in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat.
- § 18 InsO – Drohende Zahlungsunfähigkeit: Voraussichtliche Unfähigkeit zur Erfüllung im Zeitraum 24 Monate (Prognose).
- § 19 InsO – Überschuldung: Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose). Prognosehorizont 12 Monate — die SanInsKG-Verkürzung auf 4 Monate galt nur bis 31.12.2023; seit 01.01.2024 wieder Regelfall 12 Monate. Eine erneute Verkürzung ist Stand Mai 2026 nicht in Kraft.
- § 15a InsO – Insolvenzantragspflicht: 3 Wochen ab Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen ab Eintritt der Überschuldung.
- § 15b InsO – Zahlungsverbote nach Insolvenzreife.
- § 1 StaRUG – Krisenfrüherkennung: Pflicht der Geschäftsleitung zur fortlaufenden Krisenüberwachung; Frühwarnsystem mit 24-Monats-Horizont.
Leitentscheidungen (Stand Mai 2026, vor Verwendung Aktenzeichen über dejure.org/openjur.de live verifizieren)
- BGH IX ZR 122/23 vom 05.12.2024 — Unlauterkeit beim Bargeschäft (§ 142 Abs. 1 Hs. 2 InsO); Relevanz für Anfechtungsrisiken bei Liquiditätsplanung in der Krise. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=05.12.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+122/23
- BGH IX ZR 129/22 vom 18.04.2024 — Neuausrichtung Vorsatzanfechtung; konkrete Erwartung dauerhafter Liquiditätsunterdeckung darzulegen. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=18.04.2024&Aktenzeichen=IX+ZR+129/22
- BGH II ZR 206/22 vom 23.07.2024 — Fortwirkende Haftung des ausgeschiedenen Geschäftsführers (§ 823 II BGB iVm § 15a InsO). https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=23.07.2024&Aktenzeichen=II+ZR+206/22
- BGH IV ZR 66/25 vom 19.11.2025 — D&O-Versicherung: Wissentlichkeitsausschluss erfordert positive Kenntnis pro Pflichtverletzung; § 15a / § 15b InsO nicht koppelbar.
- BGH 5 StR 287/24 vom 27.02.2025 — Faktischer Geschäftsführer / Firmenbestattung. https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=27.02.2025&Aktenzeichen=5+StR+287/24
- Konkrete BGH-Linien zur Liquiditätsbilanz (10-%-Schwelle, Aktiva II / Passiva II) vor Ausgabe über offene Quellen verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechung: keine Entscheidung aus Modellwissen zitieren; vor Ausgabe über offizielle oder frei zugängliche Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage verifizieren.
- Rechtsprechu