Skills publicadas
Mostrando 12 de 2.655anschauungsmaterial-multiformat-auswertung
Wertet Corporate-Legal-English-Unterlagen in mehreren Formaten aus: PDF, Scan, Screenshot, JPEG, Excel, Chat, Email, Notarvermerk, Cap Table und Dealroom-Fragmente.
satzweise-notenmatrix
Bewertet jeden notenrelevanten Satz eines Arbeitszeugnisses mit Schulnote 1 bis 5. Anwendungsfall notenrelevante Saetze wurden identifiziert und sollen systematisch bewertet werden. Normen § 109 GewO Bewertungsmassstab BAG-Linie zur Zeugnissprache. Prüfraster Satzkurzform Themenbereich Note Steigerungsadverb-Befund Begründung. Output Geschlossene Notenmatrix als Grundlage für Bereichs-Drift-Detekt
zv-mobiliar-gv-auftrag
Gläubiger beauftragt Gerichtsvollzieher mit Sachpfaendung beweglicher Gegenstaende beim Schuldner. §§ 808 ff. ZPO Mobiliar-Pfaendung. Prüfraster: GV-Auftrag Modulwahl § 802a ZPO Anlaufstellen Wohnung Geschäftsräume Unpfaendbarkeitskatalog § 811 ZPO Austauschpfaendung § 811a ZPO Verwertung § 825 ZPO Internet-Versteigerung. Output: GV-Auftrag fertig zum Versand. Abgrenzung zu zv-pfueb-arbeitsentgelt
fachanwalt-vergaberecht-eignungspruefung
Bieter-Eignungsprüfung im Vergabeverfahren prüfen: Bieter wurde ausgeschlossen oder will Eignung nachweisen. Normen: § 122 GWB (Eignungskriterien), §§ 123 und 124 GWB (Ausschlussgründe), § 125 GWB (Selbstreinigung), § 50 VgV (EEE). Prüfraster: Befähigung, Zuverlässigkeit, wirtschaftliche/finanzielle/technische Leistungsfähigkeit, Eigenerklarung EEE, Selbstreinigung. Output Eignungsnachweis-Paket o
restrukturierungsplan-architektur-paragraph-7ff-starug
StaRUG-Restrukturierungsplan nach §§ 7 ff. StaRUG architektieren: Schuldner oder Berater plant außergerichtliche Sanierung unter StaRUG. Normen: §§ 7 ff. StaRUG (Planbestandteile), § 9 StaRUG (Gruppenbildung), § 25 StaRUG (Mehrheitserfordernisse), § 60 StaRUG (gerichtliche Planbestätigung). Prüfraster: Planbestandteile vollständig, Gruppenbildung nach Gläubiger-Rang, Mehrheitserfordernisse, Schlec
iv-steuern-sozialversicherung
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren klassifizieren und bearbeiten. §§ 38 55 InsO Rangklassen §§ 34 35 AO Haftung. Prüfraster: Insolvenzforderung Masseverbindlichkeit Haftungsrisiken Erklärungspflichten § 15b InsO Steuerprivileg. Output: Klassifizierungstabelle Erklärungsplan Haftungsnotiz. Abgrenzung: nicht für steuerliche Planfolgen (iv-plan-steue
fristen-und-quartalsmonitor
Baut Fristenkalender für unverzuegliche Updates, Quartalsfrist für Stellungnahmen, sechs Monate Finanzdaten, jaehrliche Bestätigung und Nachholfristen. Output Fristenbuch.
methodenlehre-strafrecht
Übt die strafrechtliche Methodenlehre — dreistufiger Verbrechensaufbau (Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld), Trennung objektiver/subjektiver Tatbestand, Konkurrenzlehre (Tateinheit § 52, Tatmehrheit § 53, Gesetzeskonkurrenz), Analogieverbot Art. 103 II GG, Auslegung im Lichte des Bestimmtheitsgebots. Lädt, wenn der Nutzer "Strafrecht-Aufbau", "Verbrechensaufbau prüfen", "Konkurrenzen Strafrecht"
allgemein
Einstieg, Schnelltriage und Workflow-Routing im Fachanwalt Versicherungsrecht-Plugin. Fragt Rolle, Ziel, Fristen, Unterlagen, Risiken und Wunsch-Output ab, schlägt passende Spezial-Skills aus diesem Plugin vor und führt in einen klaren Arbeitsplan. Bei Dokument-Upload ohne Begleittext reagiert der Skill eigenständig: ordnet das Material, prüft Eil- und Fristenhinweise, routet in passende Spezial-S
rechtsprechung-recherche-strategie
Gibt eine Strategie für die Rechtsprechungsrecherche: wann systeminternes Wissen genuegt, wann Web-Suche bei BVerfG/BGH/BAG/BSG/BVerwG/OLG/EuGH noetig ist. Nennt Fundstellen: curia.europa.eu, dejure.org, openjur, rechtsprechung-im-internet, bundesgerichtshof.de.
fachanwalt-gewerblicher-rechtsschutz-abmahnung-vergleich-wipo
Abmahnung oder Vergleich bei Domainnamen-Streit und WIPO-Schiedsverfahren vorbereiten. UDRP WIPO-Schiedsregeln § 14 MarkenG Markenrecht. Prüfraster: Domain-Name Verwechslungsgefahr Boese-Glauben-Registrierung Schiedsstellenzuständigkeit Transferantrag. Output: WIPO-Beschwerde oder Verteidigung Vergleichsangebot. Abgrenzung: nicht für Markenrecht vor EUIPO oder DPMA.
schriftsatzkern-substantiierung
Substantiierter Schriftsatzkern für Strafverfahren Einspruch und Revision: Anwendungsfall Strafverteidiger muss Einspruch gegen Strafbefehl Revisionsbegründung oder Klageerzwingungsantrag verfassen. §§ 410 ff. StPO Einspruch Strafbefehl, § 344 StPO Revisionsbegründung, § 172 Abs. 2 bis 3 StPO Klageerzwingungsantrag, § 147 StPO Akteneinsicht. Prüfraster Tatsachenvortrag-Geruest, Beweisantrag-Liste,